Das Internet soll kein rechtsfreier Raum sein. Mit neuen Gesetzen will die EU im kommenden Jahr Internetkonzerne, Plattformen und Andere dazu verpflichten, schneller und besser gegen Hetze, Desinformation und gefälschte Produkte vorzugehen, KI zu kennzeichnen und den Jugendschutz besser zu achten. Welche Gesetze das sind und wie sie sich auf die Internetnutzung auswirken.
Die EU regelt KI-Anwendungen
Der europäische AI-Act ist gerade erst beschlossen. Er soll unter anderem die Qualität der für die Entwicklung der Algorithmen verwendeten Daten gewährleisten und sicherstellen, dass bei der KI-Entwicklung keine Urheberrechte verletzt werden. Außerdem müssen Entwickler klar kenntlich machen, dass durch Künstliche Intelligenz geschaffene Texte, Bilder und Töne auf dieser Technologie beruhen. Verschärfte Vorgaben soll es für „risikoreiche“ Anwendungen geben, etwa bei kritischer Infrastruktur, Sicherheitsbehörden und Personalverwaltung. Dort sollen eine Kontrolle durch den Menschen über KI, eine technische Dokumentation und ein System zum Risikomanagement festgeschrieben werden.
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Auch generative KI wie ChatGPT wird künftig geregelt.
Verbraucherschutz digital
Ab dem 17. Februar 2024 gilt EU-weit der „Digital Services Act“ (DSA). Ziel ist es, einerseits Grundregeln für das Marktverhalten von digitalen Diensteanbietern zu schaffen und andererseits Nutzer*innen bessere Beschwerdemöglichkeiten bei Verletzungen der Regeln an die Hand zu geben. So müssen künftig leichter illegale Inhalte gemeldet werden können, die dann von den Unternehmen verbindlich geprüft werden müssen. Aber auch wenn Inhalte fälschlicherweise gelöscht werden oder der Zugang zum Account verwehrt wird, müssen Anbieter dies begründen und diese Entscheidung muss überprüfbar sein. Werbung darf Nutzer*innen von Online-Plattformen künftig nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten ausgespielt werden. Dazu zählen etwa die politische Überzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit. Plattformen müssen jegliche Werbung als solche kennzeichnen und klare Informationen bieten, wer dafür bezahlt hat.
Gegenüber Minderjährigen müssen Plattformen besondere Schutzmaßnahmen ergreifen, u. a. durch ein vollständiges Verbot zielgerichteter Werbung. Die Überwachung und Durchsetzung des DSA gegenüber sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen erfolgt durch die EU-Kommission. Zuständig für die Durchsetzung in Deutschland und zentrale Beschwerdestelle für Verbraucher*innen soll hauptsächlich die Bundesnetzagentur als DSA-Koordinator sein. Sehr große Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzer*innen in der EU, wie Facebook, Amazon, X (vormals Twitter) oder Google, haben die meisten Pflichten. Für diese sind die Bestimmungen bereits in Kraft, weil sie direkt von der EU-Kommission durchgesetzt werden. Die Regeln für kleinere Dienste sollen ab dem 17. Februar 2024 gelten.
Mehr Fairness auf digitalen Plattformen
In 2024 werden Verbraucher*innen von den neuen Pflichten für große Anbieter digitaler Angebote profitieren, das regelt der Digital Markets Act (DMA). So soll nach dem Willen des EU-Gesetzgebers die Marktmacht wichtiger, großer Unternehmen (sog. „Gatekeeper“) eingehegt und letztendlich der Wettbewerb und damit die Wahlfreiheit zugunsten der Nutzer*innen verbessert werden.
Welche „Gatekeeper“ und welche Dienste genau von den neuen Pflichten erfasst sind, legt die EU-Kommission fest. Bislang wurden die Unternehmen Alphabet (Google), Amazon, Apple, der TikTok-Konzern ByteDance, Meta (Facebook und Instagram) und Microsoft zu „Gatekeepern“ erklärt. Diese müssen bis spätestens März 2024 ihren neuen Pflichten bezogen auf bestimmte zentrale Plattformdienste nachkommen. Dazu zählt etwa die Möglichkeit, vorinstallierte Apps auf dem Smartphone zu löschen und Software insgesamt freier wählen zu können. Auch der Messengerdienst WhatsApp von Meta muss sich schrittweise für Nutzer anderer Messengerdienste öffnen (Interoperabilität) – sofern konkurrierende Anbieter dies wünschen.