Eine beträchtliche Summe von Skandalen

Fragen an Erich Schmidt-Eenboom, Autor des Buches „Undercover“

? Glauben Sie, daß Ihr Buch einen Skandal aufdeckt?

Schmidt-Eenboom: Einen? Wenn die wissentliche Kooperation von Medienvertretern mit dem westdeutschen Auslandsnachrichtendienst zu Recht als eklatanter Verstoß gegen die Standesregeln gilt, so ist es eine beträchtliche Summe von Skandalen. Daß es häufig JournalistInnen in Spitzenpositionen – Intendanten, Chefredakteure und Edelfedern – waren, die der BND instrumentalisieren konnte, zeigt überdies, daß wir es mit einem Systemfehler des Nachkriegsjournalismus zu tun haben.

? Der Titel ihres Buches tut so, als ginge es um die ganze deutsche Journalistenzunft. Wie rechtfertigen Sie das?

Schmidt-Eenboom:Keineswegs. Es geht um den ganzen BND und einige hundert Journalistinnen und Journalisten, die sich in ganz unterschiedlicher Weise auf das Liebeswerben des Geheimdienstes eingelassen haben. Die ganze Zunft über einen Kamm zu scheren, wird dem komplizierten Verhältnis zwischen Nachrichtendienst und Nachrichtenmacherinnen ebenso wenig gerecht, wie der Versuch, alle BND-Pressesonderverbindungen über den gleichen Leisten zu schlagen. Im Buch wird daher an durchrecherchierten Einzelfällen die ganze Spannbreite vom flüchtigen Nutznießer bis zum eingeschworenen Diener geheimdienstlicher Absichten ersichtlich und damit zugleich eine Gesamtschau der nachrichtendienstlichen Methodik in diesem Bereich eröffnet.

? Welche Relevanz sollen die „Kontakte“ des BND zu Journalistinnen und Journalisten haben?

Schmidt-Eenboom:Ein frühes Ziel des BND war – so ein maßgeblicher Abteilungsleiter – die schlechte nachrichtendienstliche Arbeit durch eine gute Presse wettzumachen, und so wurde zur publizistischen Eigensicherung die Berichterstattung über die Geheimdienste selbst nach Kräften gesteuert. An der Heimatfront des Kalten Kriegs nahm der Nachrichtendienst überdies Einfluß auf die veröffentlichte Meinung, bei der Feindpropaganda gegen die Staaten des Warschauer Vertrags – voran die DDR. Aktuelle Fälle und die BND-Regularien der achtziger und neunziger Jahre bis hin zu einer Weisung von BND-Präsident Geiger vom März 1998 zeigen, daß Pullach bis heute Journalisten für seine Zwecke einspannt – vornehmlich wo es um die Informationslenkung auf den neuen Arbeitsfeldern wie der Kontrolle der Proliferation geht.

? Können Sie belegen, daß Journalisten – vom BND bezahlt werden? – im Auftrag des BND handeln?

Schmidt-Eenboom:Eine erkleckliche Anzahl von Journalistinnen wurde ausweislich geheimer BND-Dokumente aus dem Jahre 1970 regelmäßig bezahlt; die große Mehrheit jedoch mit der Ware Information geködert; bei anderen verhalf der Appell an den Patriotismus und der Hinweis auf die Feindlage im Kalten Krieg zur Durchsetzung der Pullacher Interessen. Im Auftrag des BND handelten besonders eng an den BND gebundene Journalisten, sei es 1973 mit der Gründung der IADM (Internationale Assoziation Deutscher Medienleute e.V.) zur nachrichtendienstlichen Erschließung deutsch publizierender Ausländer, oder sei es 1993 mit einer vernichtenden Rezension eines BND-kritischen Buches in der FAZ.

Sehr viel mehr in „Undercover“ geoutete Medienmenschen handelten im Einvernehmen oder im Sinne des BND, weil sie die journalistische Sorgfaltspflicht zur Gegenprüfung außer acht ließen und so auch zum Multiplikator von Desinformation werden konnten. Auf dem Feld der Beschaffung geheimer Informationen konnte ich wiederum ein Spektrum vom gutdotierten Agenten bis zum ahnungslos Abgeschöpften deutlich machen.

? Einen früheren Spiegel-Korrespondenten nennen Sie „BND-Agent“. Als einzigen Beleg für diese Behauptung geben Sie einen Artikel aus dem Neuen Deutschland von 1978 an. Halten Sie das nicht für gewagt?

Schmidt-Eenboom:Nein, Peter Rullmann ist 1971 in Belgrad als voll geständiger BND-Agent zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Dazu gibt es auch zeitgenössische Westquellen. Ich habe mir überdies von dem damals zuständigen Leiter der Spionageabwehr in der jugoslawischen Hauptstadt den Fall noch einmal aus erster Hand vortragen lassen.

? Wie ist der Stand der juristischen Auseinandersetzungen um das Buch?

Schmidt-Eenboom:Der einstige „Bild“-Chefredakteur und spätere Regierungssprecher Peter Bönisch hat beim Landgericht Berlin, wo keine Schutzschrift vorlag, eine einstweilige Verfügung erwirken können, die im anstehenden Verfahren jedoch kaum Bestand haben wird, da die vorliegenden BND-Akten eine eindeutige Sprache sprechen. Auch ZDF-Moderator Gerhard Löwenthal, der eine Berichterstattung im Zusammenwirken mit dem BND als „Ehrendienst“ ansieht, will beim Landgericht München Nebenaspekte verboten wissen. Die Unterlassungsbegehren der „Focus“-Redakteure Paul Limbach und Heiner Emde sowie des Springerjournalisten Heinz Vielain haben Kiepenheuer & Witsch und ich abgelehnt. Schutzschriften wurden als so gewichtig eingestuft, daß es ohne Verhandlung zu keiner einstweiligen Verfügung kam, und man darf gespannt sein, ob das Kleeblatt nun klagt.

 


 

  • Für „M“ sprach Franziska Hundseder mit Erich Schmidt-Eenboom

 

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