Einen Schritt weiter

Die Fortsetzung der verkürzten Anwartschaft auf Arbeitslosengeld

Anfang August 2012 trat die zweite Auflage der 2009 noch von der rot-grünen Koalition eingeführten verkürzten Anwartschaft auf das Arbeitslosengeld in Kraft. Konkret wurden die Paragrafen 142 (Anwartschaftszeit) und 147 (Anspruchsdauer) im SGB III, die die Voraussetzungen für den Arbeitslosengeldbezug regeln, um eine kürzere Anwartschaft und damit einhergehende kürzere Anspruchsdauer ergänzt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in wiederkehrend sehr kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen erhalten so eine abgestufte Absicherung in der Arbeitslosenversicherung.

Es gilt: Wer weniger als die zwölf Monate Anwartschaftszeit für die reguläre Dauer von sechs Monaten Arbeitslosengeldbezug zusammenbringt, kann innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist aus sechs bis zehn Monaten Versicherungszeiten für drei bis fünf Monate Arbeitslosengeld beanspruchen.
Bedeutsam ist diese Regelung für Berufstätige, die – aufgrund der seit 2004 auf zwei Jahre verkürzten Rahmenfrist und der gelockerten Arbeitsgesetzgebung – in immer kürzeren Anstellungsverhältnissen beschäftigt werden und keinen regulären Alg-Anspruch realisieren konnten. Dies betrifft Leih- oder auch Projektarbeiterinnen und -arbeiter verschiedener Branchen – und hier insbesondere in Kultur- und Filmproduktionen. Obwohl Letztere bei ihren kurzen Einsätzen relativ gute Gagen erhalten, sind viele aufgrund der branchenüblichen Beschäftigungslücken durch Prekarität bedroht. Viele Monate hängen sie in den Seilen, suchen nach neuen Projekten, müssen teilweise (oft unbezahlt) an deren Realisierungsvorbereitung mitwirken oder sind mit individuellen Vorbereitungs- oder Nacharbeiten belegt. Ohne die verkürzte Anwartschaft mussten sie in diesen Zeiten – trotz Meldung bei der Agentur für Arbeit – die Ersparnisse aufbrauchen. Denn sie hatten berufsbedingt keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld – und das, obwohl sie als hoch spezialisierte Arbeitskräfte wie ihre Arbeitgeber in den aktiven Beschäftigungszeiten teils Höchstbeiträge in die paritätisch finanzierte Arbeitslosenversicherung einzahlen. Zu dieser prekären Beschäftigungssituation hat ver.di eine Umfrage unter wissenschaftlicher Begleitung erstellen lassen und unter dem Titel „Abgedreht und abgelehnt“ veröffentlicht. Diese Studienergebnisse wurden im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens am 24. Januar 2012 mit Fachpolitikern aller Bundestags-Fraktionen diskutiert.
Aus Skepsis vor übermäßiger Inanspruchnahme der Lohnersatzleistung hat der Gesetzgeber schon 2009 und auch jetzt wieder zwei Hürden eingebaut: eine Befristungs- und eine Verdienstgrenze. Das heißt: Die oben beschriebene Anwartschaft kann nur nutzen, wer diese Zeit überwiegend aus Beschäftigungsverhältnissen unter zehn Wochen (bis Ende Juli 2012 unter sechs Wochen) erbringt und innerhalb der zwölf Monate vor Antragstellung nicht mehr als das statistische Durchschnittseinkommen von derzeit 31.500 Euro verdient. Beide Restriktionen treffen bei den Betroffenen auf Unverständnis. Der Grund: Der Anspruch kann erlöschen, wenn längere Beschäftigungsphasen eintreten oder die Einkommensgrenze überschritten wird – obwohl damit in der Regel auch mehr Beiträge in die AV eingezahlt wurden. Eine Betroffene beklagt: „Es darf nicht sein, dass 180 Tage Arbeit mit zweierlei Maß gemessen werden und nur unter bestimmten Bedingungen zum Arbeitslosengeld führen.“ So kritisierte auch ver.di diesen Missstand und begrüßt dagegen Vorschläge aus der Opposition, die neben einer Verlängerung der Rahmenfrist auf drei Jahre eine grundsätzlich verkürzte Anwartschaft mit entsprechend verkürzter Anspruchsdauer ohne die oben genannten Hürden vorsehen. Schließlich sind kurzzeitig Beschäftigte ebenso auf Arbeitslosengeld angewiesen wie (etwas) länger beschäftigte Kolleginnen und Kollegen.


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Kampagne „5statt12“

social spots: „wir sind mehr wert“

http://connexx-av.de/profil_socialspots.php

Umfrage „Abgedreht und abgelehnt“ (PDF-Datei)

Umfrage-Ergebnisse im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens mit Fachpolitikern aller Bundestags-Fraktionen am 24. Januar 2012 diskutiert.

Am Ende gibt es trotz der Enttäuschung über die fortbestehenden Hürden im Rahmen der verkürzten Anwartschaft auch Anlass, sich für die zweite Auflage der Regelung zu bedanken. Natürlich mit dem Hinweis, dass ver.di weiter an der Verbesserung dran bleiben wird. Deshalb der Appell, sich zahlreich an dieser Danke-Aktion zu beteiligen: http://connexx-av.de/danke

 

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