Vertreter von Journalistenorganisationen aus Deutschland – darunter Wolfgang Mayer für die IG Medien -, Österreich, Slovenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn verabschiedeten am 14. Oktober 1996 bei einem Arbeitstreffen in Ljubljana folgende Erklärung zum Urheberrecht in Europa:
Urheberechte von Journalistinnen und Journalisten sind – als eine Form des geistigen Eigentums – unveräußerlich mit dem jeweiligen Autor verbunden. Diese Tradition reicht in Europa bis ins 15. Jahrhundert zurück. Hierüber bestand bisher auch Konsens mit den Verlegern auf dem europäischen Kontinent. Alle Versuche der Verleger, diesen Konsens in Frage zu stellen, kommen einer Enteignung gleich. Hierauf gerichtete Initiativen der Verleger sind eine moderne Form des Freibeutertums. Sie sind deshalb aufs Entschiedenste zurückzuweisen.
Die beteiligten Organisationen appellieren an den Ministerrat der Europäischen Union, die Europäische Kommission, an das Europaparlament und den Europarat, die Kampagne der europäischen Verlegerverbände für eine Umsetzung des amerikanischen Buy-Out“-Prinzips in Europa bei ihren weiteren Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Urheberrechts nicht zu berücksichtigen.
Die ökonomische Nutzung des geistigen Eigentums kann den Verlegern durch die Autoren über Gehälter und Honorare objektbezogen eingeräumt werden. Dies hat den europäischen Verlegern bisher immer ausgereicht, um die Bürger mit Information durch ihre Medien zu versorgen. Dieser Grundsatz muß auch in neuen elektronischen Medien und Online-Diensten gelten. Diese sind lediglich eine neue Nutzungsform des geistigen Eigentums. Die europäischen Gesetzgeber werden aufgefordert, bei allen Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Urheberrechts den höchstmöglichen Schutz für Autoren festzuschreiben.