Filmfolgen: Anklage gegen ein RTL-Team

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Diese Anklage dürfte bundesweit ohne Beispiel sein: Zwei RTL-Mitarbeiter*innen sind jetzt für die Folgen eines von ihnen gedrehten Fernsehbeitrags angeklagt worden. Sie hatten über Pädosexuelle berichtet und dabei einen scheinbar Verdächtigen aus Bremen gezeigt. Einzelne Zuschauer glaubten, ihn trotz Verpixelung identifiziert zu haben – was einen Lynchjustiz-Angriff auf einen völlig Unschuldigen auslöste.

„RTL-Reporter deckt neue Masche von Pädophilen auf: So werden Kinder auf ‚gutefrage.net‘ belästigt“. Als der Kölner Privatsender im Sommer 2018 diesen Beitrag im Mittagsmagazin „Punkt 12“ ausstrahlte, sollte das eine Warnung für Kinder und Eltern sein. Doch ungewollt löste RTL damit eine unheilvolle Kettenreaktion aus.

Ein Lockvogel des Senders hatte sich als 13-jähriges Mädchen ausgegeben und per Internet ein Treffen mit einem 28-Jährigen an einem Einkaufszentrum verabredet. „An dem vereinbarten Treffpunkt tauchte schließlich ein Mann auf, der sich auffällig verhielt“, fasste die RTL-Pressestelle später den Inhalt des Beitrags zusammen. Ob es sich bei dem Mann tatsächlich um den 28-Jährigen handelte, der sich mit der 13-Jährigen treffen wollte, war unklar. Das RTL-Team filmte ihn heimlich und verpixelte vor der Ausstrahlung seine obere Körperhälfte. Etwas deutlicher zu erkennen war ein Mietsblock, in dem seine Wohnung vermutet wurde.

Kaum liefen die ersten Bilder über den Sender, glaubten einzelne RTL-Zuschauer bereits, den angeblich Verdächtigen und vor allem das Gebäude erkannt zu haben. Sie telefonierten weitere Personen herbei. Nach und nach versammelten sich rund 20 Menschen vor dem Haus. „Da muss man doch was tun“, hieß es in der Gruppe, wie Zeugen später aussagten. Schließlich stürmten fünf bis zehn Männer in das Gebäude, traten die Wohnungstür des vermeintlich Verdächtigen ein und schlugen ihn halb tot. Laut Staatsanwaltschaft schwebte er anfangs in Lebensgefahr.

Was die Schläger nicht ahnten: Ihr Opfer war gar nicht der im Fernsehen verpixelt gezeigte Mann, sondern wohnte wohl nur im selben Haus. Aber auch der Mann aus dem Film war völlig unschuldig, wie die Ermittler schnell herausfanden. Eine doppelte Verwechslung also.

Juristische und andere Konsequenzen

Einer der Schläger stellte sich wenig später der Polizei. Das Landgericht Bremen verurteilte ihn inzwischen rechtskräftig zu einer einjährigen Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Strafmildernd rechnete die Kammer ihm an, dass er frühzeitig gestanden und dem Opfer freiwillig ein Schmerzensgeld gezahlt habe.

Die Mittäter sind bis heute unbekannt. Dafür kennt die Staatsanwaltschaft die beiden Journalist*innen, die den Beitrag gedreht haben. Der feste RTL-Reporter und die freie Journalistin, die ihn unterstützte, sollen jetzt selber vor Gericht gestellt werden. Die Staatsanwaltschaft will sich derzeit auf Anfrage zwar nicht zu dem Verfahren äußern, aber nach Informationen von M-Online liegt die Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung inzwischen beim Amtsgericht. Demnach sollen beide „anerkannte journalistische Grundsätze“ missachtet haben, obwohl der Rundfunkstaatsvertrag deren Einhaltung fordert. Die Anklageschrift erwähnt auch den Pressekodex des Deutschen Presserats, genauer gesagt: die Ziffer 8, die den Persönlichkeitsschutz von Tatverdächtigen regelt. Vor allem die Erkennbarkeit des Wohnblocks wird den Reporter*innen zum Vorwurf gemacht.

Einen Verstoß gegen journalistische Grundsätze hatte auch schon die „Kommission für Zulassung und Aufsicht“ der Landesmedienanstalten festgestellt. Deshalb sprach sie 2018 eine förmliche Beanstandung aus. Nach Ansicht der Medienaufsicht gab es in diesem Fall zwar durchaus ein „Berichterstattungsinteresse“, aber das entbinde RTL nicht von der Pflicht, „gerade bei diesem sensiblen Thema die Persönlichkeitsrechte von gezeigten Personen zu wahren“.

Der Sender hatte gleich nach dem Überfall den Beitrag von der Homepage entfernt und erklärt: „RTL verurteilt den brutalen Akt der Lynchjustiz in Bremen auf das Schärfste.“ Man habe aber die „journalistische Sorgfaltspflicht in jeder Hinsicht wahrgenommen“ und zum Beispiel weder Straßennamen noch Hausnummern gezeigt. Zur aktuellen Anklage teilte ein Sprecher auf Anfrage mit: „RTL wird sich in dem Verfahren entschieden verteidigen und seine Rechtsauffassung weiterhin vertreten, dass der unvorhersehbare Angriff auf eine (…) gar nicht gezeigte Person nicht strafbar sein kann.“

Ob die beiden Journalist*innen tatsächlich auf der Anklagebank Platz nehmen müssen, ist allerdings unklar: Das Amtsgericht hat noch nicht entschieden, ob es die Anklage zur Verhandlung zulässt.


NACHTRAG vom 17. Mai 2021:

Anklage nicht zugelassen

Das zuständige Amtsgericht Bremen-Blumenthal hat es abgelehnt, die Anklage zur Verhandlung zuzulassen. Denn das RTL-Team habe den Übergriff nicht vorhersehen können. Das „brutale Vorgehen des Lynchmobs gegen eine nicht in dem Fernsehbeitrag gezeigte Person“ sei den Fernsehleuten nicht zuzurechnen, zitierte RTL aus dem Nichtzulassungsbeschluss. Nach Ansicht des Gerichts war der Vorfall zwar „in einem hohen Maße bedauerlich“. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die Verantwortung für diese Tat „auf die Journalisten verschoben wird“, bei denen schon fraglich sei, ob sie überhaupt eine strafrechtlich relevante Sorgfaltspflicht verletzt hätten. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Überfallene als Nebenkläger haben auf eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Anklage verzichtet. Opfer-Anwalt Heinrich Theilmann nannte die Begründung des Gerichts „relativ schlüssig und nachvollziehbar“. Er werde aber Schmerzensgeld von RTL verlangen. Zivilrechtlich sei der Fall nämlich anders zu beurteilen als strafrechtlich. Der einzige ermittelte Täter habe bereits Schmerzensgeld gezahlt, aber nur eine geringe Summe.  Eckhard Stengel

 

 

 

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