Fotograf verlangt von der Polizei seine Kamera zurück

„Nur Birken, Kiefern und Blaubeeren“ seien ihm zunächst begegnet, als er am 30. Juli 2016 unterwegs war, um Aktivitäten im antimilitaristischen Protestcamp „war starts here“ am Rande des Truppenübungsplatzes Altmark zu dokumentieren. Der frühere taz- und jetzige freie Fotograf Hinrich Schultze war bereits auf einen Parkplatz nahe der B 189 zurückgekehrt, um anderswo nach Mahnwachen und Camp zu suchen, als er von plötzlich auftauchenden Polizeibeamten an der Abfahrt gehindert, durchsucht und festgehalten wurde. Obwohl er den Presseausweis vorwies, wurde seine Fotokamera beschlagnahmt. Der Fotograf hatte sich geweigert, den Beamten seine Aufnahmen vorzuzeigen, die ein illegales Betreten oder das Ablichten militärischer Anlagen hätten belegen sollen. Mittlerweile sind die Vorwürfe gegen Schultze entkräftet. Seine Kamera hat er bis dato nicht zurück.

Schultze versichert, bei seiner Motivsuche keine Warnschilder, Zäune oder militärischen Anlagen des Gefechtsübungszentrums der Bundeswehr gesehen zu haben. Die Kamera, die nicht einmal eine Speicherkarte enthielt, wurde jedoch unter Verweis auf Paragraf 109g StgB eingezogen, der sicherheitsgefährdendes Abbilden militärischer Einrichtungen unter Strafe stellt. „Es konnte vor Ort nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob entsprechende Bilder gefertigt wurden“, vermeldete das Polizeirevier Salzwedel noch am gleichen Tag, gestand dann aber zu, dass auch später keine gefunden wurden. Die Kamera werde dem Eigentümer zurückgegeben, hieß es in der Pressemitteilung. Das ist allerdings bis heute nicht geschehen, Schultze verlangt sein Arbeitsgerät zurück. Er kritisiert das polizeiliche Vorgehen als Behinderung von Pressearbeit und sieht das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Medien in Gefahr, „wenn wir Journalisten anfangen, Dokumente an die Polizei weiterzugeben, mit denen diese Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten belegen“ wolle.

ver.di stellt sich in der Sache hinter sein langjähriges Mitglied: „Die Polizei Magdeburg hat unser Mitglied durch die Konfiszierung an der Ausübung seiner journalistischen Tätigkeit gehindert und somit die Pressefreiheit des Art. 5 Grundgesetz in gravierendem Maße beeinträchtigt. Wir fordern die sofortige Herausgabe der Kamera und die Einstellung der polizeilichen Verfahren“, so Wolfgang Kreider, Gewerkschaftssekretär bei ver.di Hamburg. Der Gewerkschafter sieht vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet.

Aktualisierung vom 9. August 2016:

Nach mehr als einer Woche war die Kamera immer noch nicht zurückgegeben.

ver.di-Presseerklärung

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