Erfolgreiche Interessenvertretung seit zehn Jahren
Normalerweise sind freie JournalistInnen EinzelgängerInnen und haben keine Interessenvertretung in den Medien, für die sie schreiben. Bei der in Freiburg erscheinenden Badischen Zeitung (BZ – Auflage 150.000) ist das anders. Dort gibt es seit zehn Jahren einen SprecherInnenrat der Freien.
Als dieser Freienrat 1998 gegründet wurde, rechnete wohl niemand damit, dass er zu einer dauerhaften Einrichtung würde. Damals reformierte die BZ gerade ihr Layout, was im Ergebnis zu Einbußen bei den Honoraren der freien MitarbeiterInnen führte. Eine Protestversammlung von rund 50 Personen wählte deshalb eine Delegation, um mit der Chefredaktion Verhandlungen aufzunehmen.
Seitdem hat sich dieser SprecherInnenrat zu einer Art Betriebsrat der freien MitarbeiterInnen entwickelt. Zirka einmal pro Jahr findet ein längeres Gespräch mit der Chefredaktion statt. Die Ergebnisse werden protokolliert und über eine Mailingliste veröffentlicht. Vor wichtigen Neuerungen, die die Freien betreffen, wird der Rat in der Regel informiert und angehört. In gewissem Rahmen kann er hierbei auch beratend mitgestalten. Rechtlich verbindliche Vereinbarungen können nicht getroffen werden. Gespräche mit der Chefredaktion haben deshalb nur informellen Charakter und Zusagen der Chefredaktion nur moralische Verbindlichkeit. Dennoch ist es auf diesem Wege meist gelungen, Eskalationen zu vermeiden und Lösungen zu finden, die für beide Seiten halbwegs tragfähig sind.
Dabei vertritt das Gremium aber nicht alle rund 1.500 freien MitarbeiterInnen der BZ, sondern nur diejenigen, die sich als hauptberufliche JournalistInnen verstehen, also etwa 150. Gewählt wird der Freienrat alle paar Jahre auf Freienversammlungen, wenn genug KollegInnen zusammenkommen, um eine legitime Abstimmung durchzuführen.
Alle Mitglieder im Freienrat sind in der dju oder dem DJV organisiert, in der praktischen Arbeit spielen unterschiedliche Organisationszugehörigkeiten aber kaum eine Rolle. Die Mitarbeit ist ein reines Ehrenamt, nicht einmal Auslagen werden erstattet. Aktiv ist das meist 5- bis 6-köpfige Gremium deshalb auch nur bei Bedarf, also in der Regel bei konkreten Konflikten.
In solchen Fällen konnte aber schon die eine oder andere Verschlechterung abgewehrt oder zumindest zeitlich befristet werden. Oft geht es dabei um eine Verteidigung der Rechte der „arbeitnehmerähnlichen“ Freien, weil deren Zeilengelder per Tarifvertrag definiert sind und die Honorarfortzahlung während des Mindesturlaubs im Bundesurlaubsgesetz garantiert ist. Schwieriger ist der Einsatz für die „freien“ Freien, denen die BZ diesen Status nicht zubilligt, obwohl gerade sie oft besonders schutzbedürftig sind. Sie müssen ihre Honorare und Arbeitsbedingungen ganz individuell aushandeln, erhalten teilweise nur mickrige Zeilengelder.
Die Erfahrung der letzten zehn Jahre hat gezeigt, dass ein solcher Freienrat zumindest einige Abwehrerfolge erzielen kann, wenn er zu pragmatischen Lösungen bereit ist und dabei mit Gewerkschaften und Betriebsrat kooperiert. Auch für die Gewerkschaften wäre es sicher hilfreich, wenn sie mit einem bundesweiten Netz von Freienräten zusammenarbeiten könnten.
Der Autor Christian Rath ist
rechtspolitischer Korrespondent u.a. der
Badischen Zeitung und seit 1998 Mitglied im BZ-Freienrat