Güterabwägung: Wer ist der Feind?

Podiumsdebatte zu Pressefreiheit und großem Lauschangriff in Berlin

Wenn sich zwei Politiker und vier Journalismusvertreter kurz vor der Bundesrats-Entscheidung über den großen Lauschangriff in einem Forum der Öffentlichkeit stellen, ist Streit programmiert.

Genau darauf setzten das SFB-ORB-Inforadio und der Märkischen Presse- und Wirtschaftsclubs (MPW). Sie hatte Anfang Februar im Berliner Hilton-Hotel vor über 50 Gästen die Frage gestellt: „Pressefreiheit in Deutschland ausgehöhlt?“ Natürlich verneinten Berlins Justizsenator Erhard Körting (SPD) und der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Andreas Gram, dies.

Es gehe mit der Grundgesetzänderung nicht um die Bespitzelung der Bürger und der Journalisten, sondern die dringend erforderliche Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Deshalb sollte die Debatte unaufgeregt und in „kritischer Abwägung verschiedener Grundrechte geführt werden“, meinte Körting. Seine Bemerkung, Täterschutz sei kein Menschenrecht, mußte erst IG Medien-Vorsitzender Detlef Hensche geraderücken: Bis zur rechtsgültigen Verurteilung gehe es immer noch um Tatverdächtige. Und daß zu denen Journalisten und ihre Gesprächspartner gehören sollen, wollte dem Gewerkschaftschef nicht so richtig einleuchten. Selbst als letztes Mittel und mit eingebauten rechtsstaatlichen Sicherungen sei das Abhören von Privatwohnungen eine Verletzung grundlegender Menschenrechte, vergifte laut Hensche das gesamtgesellschaftliche Klima. Er sehe eine Kette der schrittweisen Einschränkung der Freiheitsrechte in der Bundesrepublik zugunsten eines „autoritären Staats-Modells“ – von den Notstandsgesetzen über die Berufsverbote und die Beschneidung des Asylgrundrechts bis zum Großen Lauschangriff. Gegen letzteren werde die IG Medien klagen, falls die Grundgesetzänderung umgesetzt werde.

Genauso wie Hensche verwies Rechtsanwalt Büsch vom Berlin-Brandenburger Verlegerverband darauf, daß es nicht um Privilegien einiger Berufsgruppen wie Journalisten und Anwälte gehe, sondern um die „Legalisierung von Illegalität“ zuungunsten aller Bundesbürger. Es werde jetzt schon massenhaft abgehört, kritisierte der Verbandsgeschäftsführer und frühere Innensenator. Er wie auch der Geschäftsführer des Deutschen Presserates, Lutz Tillmanns, bezeichneten die Verfassungsänderung als unnötig, da es bereits umfassende Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung einschließlich der Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung im Gefahrenfall laut 3. Absatz des Artikels 13 der Verfassung gebe. Bei einer Abwägung verschiedener Rechtsgüter, so auch der Grundtenor der Publikumsdebatte, sollten Freiheits- und Menschenrechte Vorrang vor Zugriffsrechten des Staates zum Schutze seiner Bürger haben.

CDU-Mann Gram bezeichnete dies als Stimmungsmache und verkündete seinerseits im Brustton der Überzeugung, er wisse, daß die Mehrheit des Volkes schärfere Maßnahmen für bessere innere Sicherheit wolle. Er kündigte sogar an, daß die Berliner Regierungskoalition im Bundesrat eine Initiative zur Videoüberwachung bei der Verbrechensbekämpfung einbringen wird. Der Feind sei nicht der Staat mit seinen Organen, sondern das organisierte Verbrechen, konterte Gram Publikumsproteste. Diesen Glauben an die Unfehlbarkeit von Staat und Justiz erschütterte der Chefredakteur der „tageszeitung“ (taz), Michael Rediske. Er schilderte mehrere Beispiele, wie das ohnehin unzureichende Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten durch willkürliche Redaktionsdurchsuchungen bereits in der Vergangenheit grob mißachtet wurde. Würden nun noch die Privaträume von Journalisten belauscht, werde investigativer Journalismus als lebenswichtiges Element der Demokratie weiter zurückgedrängt.

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