Redaktionsdurchsuchungen, Behinderungen und tätliche Angriffe – Informationen über derlei Eingriffe in die äußere Pressefreiheit sind fast zum Alltag für Medienschaffende geworden. Ihre regelmäßigen Proteste scheinen folgenlos zu verhallen. Ihre Initiativen zur Stärkung des Zeugnisverweigerungsrechts liegen in Bonn offensichtlich auf Eis.Stattdessen haben vielfach unbemerkt von der Öffentlichkeit – auch von der journalistischen – technische Entwicklungen in Verbindung mit gesetzgeberischen Entscheidungen wie dem Telekommunikationsgesetz den Weg in den Überwachungsstaat erheblich erleichtert.
Der „Große Lauschangriff“ kündigte sich an. So entschied etwa der Bundesgerichtshof im Sommer 1997: Die Polizei darf im Verdachtsfall Wanzen in Autos einbauen – schließlich handele es sich beim Auto um ein Fortbewegungsmittel, das nicht unter den grundgesetzlichen Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung falle.
Und nun der „Große Lauschangriff“. Selbst wenn ein Gesetz Journalistinnen und Journalisten vorerst davon ausnehmen sollte – diese Ausnahme wäre per Gesetz mit einfacher Mehrheit schnell wieder zu kippen.
Damit, so ist zu befürchten, läuft die seit Jahren geführte Diskussion um ein verbessertes Zeugnisverweigerungsrecht künftig ins Leere.
Ja – und nein.
Ja, weil mit dem Abhören Durchsuchungen fast überflüssig werden und weil es kaum noch schützenswerte Informationen geben wird, denn: Kaum ein Informant wird riskieren, daß seine Informationen auf dem Richtertisch landen, und sei es „nur“ zur Überprüfung, ob sie verwertet werden dürfen.
Nein, weil das öffentliche Streiten für die wichtige Rolle der „Vierten Gewalt“ in einer Demokratie nicht verstummen darf. Mit einer zweiten Broschüre zum Thema „äußere Pressefreiheit“ gibt die IG Medien einen umfassenden Überblick über technische Entwicklungen, gesetzgeberische Initiativen und Beschlüsse, Aktivitäten der IG Medien aus den letzten Jahren – ihr Titel ist das Ziel: „Hände (und Ohren) weg von den Medien.“