Herzenssache?

Das Selbstkontrollgremium der deutschen Presse wird 50

Der Deutsche Presserat ist das einzige umfassend wirkende Selbstkontrollgremium für die Printmedien hierzulande. Salopp: Es gibt (bislang) nichts Besseres. Das müssen die akzeptieren, die ihn immer wieder als „zahnlosen Tiger“ schelten oder ihm vorwerfen, nur an Symptomen herumzudoktern und die Ursachen des Übels – die Bedingungen, unter denen die Presse arbeitet, und die Gesamterscheinungen von Blättern und Berichterstattung – mit satzungsgemäß angelegten „Scheuklappen“ zu übersehen. Und es wird diejenigen bestätigen, die dem Presserat zum 50. Jahrestag bescheinigen, dort zu arbeiten, „wo sich die öffentliche Meinung in Rede und Gegenrede artikuliert und damit in einer Herzkammer der Demokratie“. Das Gremium feiert dieser Tage hochrangig, sieht sich als Verteidiger der Pressefreiheit und „Vorbild für die Medienselbstkontrolle in Europa“.

Als sich im November 1956 in Bonn fünf Verleger und fünf Journalisten trafen, um den Deutschen Presserat zu gründen, reagierten sie auf Pläne des damaligen Innenministers, ein Bundespressegesetz zu schaffen, das staatliche Aufsichtsinstan­zen für die Presse vorsah. Dem wollten sie ein freies Organ zur Verteidigung und Wahrung der Pressefreiheit entgegensetzen, das gleichzeitig über die Einhaltung von deren Grenzen wacht. Laut Gründungsmitglied Rupert Gießler sollte es „Missstände, Missbräuche, Entartungen und bedenkliche Überschreitungen der Regeln eines anständigen verantwortungsvollen journalistischen Verhaltens be­obachten, rügen, und nach Möglichkeit beseitigen und darauf achten, dass das Niveau der Presse ihrer öffentlichen Aufgabe gerecht bleibt“. Inzwischen hat der Deutsche Presserat mit den Verlegerverbänden BDZV und VDZ sowie den Journalistengewerkschaften DJV und dju in ver.di vier Trägerverbände. Er hat „Publizistische Grundsätze“, den allbekannten Pressekodex, erarbeitet und mehrfach aktualisiert. Die Beschwerdearbeit ist zu einer Kernkompetenz der Presseratsarbeit geworden. Mit der freiwilligen Selbstkontrolle zum Redaktionsdatenschutz hat das Gremium ab 2002 weitere Aufgaben übernommen. Doch: „Das Ansehen der Presse zu wahren und für die Pressefreiheit einzutreten sind bis heute die wichtigsten Ziele des Presserats“, betont sein jetziger Sprecher Fried von Bismarck. Wichtige Erfolge dieser Bemühungen ließen sich an der Zurückhaltung des Staates ablesen, Gesetze zu erlassen, die Grenzen journalistischer Arbeit definieren.
Tatsächlich ist der Rat vehement gegen staatliche Eingriffe vorgegangen. Das begann 1958 mit dem Kampf gegen die sogenannte Lex Soraya – eine Strafrechtsnovelle bedrohte Journalisten mit Gefäng­nis, wenn sie das Privatleben ausländischer Staatsoberhäupter herabwürdigen und so die auswärtigen Beziehungen stören sollten. Das endet nicht bei der Kritik am sogenannten Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Oder beim Protest gegen die Cice­ro-Durchsuchung, der mit der dringlichen Forderung verbunden wird, das Beschlagnahmeverbot in der Strafprozessordnung zu präzisieren. Die Liste der Themen und Ereignisse, zu denen der Deutsche Presserat wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung Stellung bezogen hat, ist seitenlang und betrifft Eingriffe in Presse- und Informationsfreiheit, Konzentration und Wett­bewerb, Zurückhalten von Informationen und Spionage, direkte Stellungnahmen im Zusammenhang mit Gesetzen und vieles andere.

Konflikte öffentlich austragen

Freilich, Quantität bedeutet nicht automatisch Qualität und ist schon gar nicht mit Wirksamkeit gleichzusetzen. An der Wirksamkeit der Arbeit des Gremiums ist vielfach Kritik geübt worden, auch aus den Reihen der Gewerkschaften. So wurde zum 40. Jubiläum des Presserates 1996 in „M“ (M 12/96; M 4/94)bemängelt, dass der große Aufwand, mit dem auch die damalige IG Medien zur Arbeit des Selbstkontrollgremiums beitrug, kaum Substanzielles bewirke und die Bilanz „arg mager“ ausfalle. Der Presserat habe es nicht vermocht, die Bedingungen zu verbessern, denen auch verantwortungsbewusste Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Arbeit unter­liegen, mehr noch: er habe inzwischen darauf verzichtet, sich mit der Besserung dieser Umstände auseinanderzusetzen. Der Vorwurf wiegt schwer, ging aber offenbar von falschen Voraussetzungen aus: Ein Selbstkontrollgremium soll und kann prüfen, ob selbst gesetzte Standesnormen eingehalten werden. Es sollte darüber hinaus emsig Lobbyarbeit betreiben. Gesellschaftliche Grundlagen verändern kann es nicht. Der Widerspruch, den einst Marx mit dem Postulat fasste, die erste Freiheit der Presse bestehe darin, kein Gewerbe zu sein und den Hans Leyendecker aktuell in die Warnung fasst: „Wenn alles Markt ist – ist nichts Journalismus“, ist freilich durch die Arbeit des Deutschen Presserates nicht aus der Welt zu schaffen. Doch hilft es immerhin, wenn solche Widersprüche in die Debatte kommen und Konflikte zwischen Mediennutzern und Medienmachern „öffentlich sichtbar ausgetragen werden …, da es sich um Konflikte handelt zwischen öffentlichem und privatem Interesse“, wie es der frühere Präsident des Schweizer Presserates Roger Blum formulierte.

In welchem Umfang sich der Deutsche Presserat darum bemüht, belegt die Statistik. Die besagt auch, dass die Zahl der Eingaben und der behandelten Beschwerden weiter steigt. Gerade hat sich das Gremium eine neue Beschwerde- und Geschäftsordnung gegeben, mit denen mehr Transparenz in die Abläufe gebracht und zugleich mehr Öffentlichkeit hergestellt werden sollen. Eine mögliche Voraussetzung dafür, dass „Schwächen der Ethik im Printbereich“ weiter abgebaut werden könnten, wozu für Jurist und VDZ-Presseratsmitglied Prof. Robert Schweizer neben einer besseren Kenntnis des Pressekodex auch eine verstärkte „Auseinandersetzung der Presse mit ethischen und (rechtlichen) Entscheidungen“ gehört.
Fakt ist auch: Der Aufwand, mit dem sich nun auch die dju in ver.di an der Arbeit des Deutschen Presserates beteiligt, ist beileibe nicht geringer geworden. Sie trägt – wie auch der DJV – satzungsgemäß reichlich elf Prozent des Etats. Hinzu kommen höhere Verlegeranteile, auch der Bund gibt einen jährlichen Zuschuss. Personell wurde das Gremium sogar aufgestockt, seit der Redaktionsdatenschutz als Aufgabe hinzukam und die Beschwerdearbeit auf zwei Ausschüsse aufgeteilt ist. Die dju entsendet jetzt sieben der 28 Plenumsmitglieder des Presserats. Bedenkt man, dass durchschnittlich in den letzten Jahren um die 700 Eingaben bearbeitet werden mussten, aus denen sich 2005 die Behandlung von 290 Beschwerden ergab, gewinnt man eine Ahnung, was auf die Mitglieder an Papier zukommt und an ehrenamtlichem Arbeitspensum in vier regulären Sitzungen und bei zwei Plenartagungen jährlich zu bewältigen ist. Dennoch, so die Einschätzung von dju-Bundesgeschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen – qua Amt auch im Trägerverein des Presserates – sei in der Gewerkschaft momentan eine „stärkere Akzeptanz der Arbeit des Selbstkontroll­gremiums spürbar als noch vor zehn oder zwanzig Jahren“. Das hat Gründe.

Realismus und Lernfähigkeit

Zum einen liegen die – wie angedeutet – beim Presserat selbst, in der Art, wie auf Kritik aus der Öffentlichkeit und von Mitgliedern reagiert wurde. So ist auch das Bemühen des Gremiums unübersehbar, Entscheidungen umgehend öffentlich bekannt zu machen, zu aktuellen Ereignissen Stellung zu beziehen, durch die Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und anderen Organisationen, mit Konferenzen und Workshops sowie internationalen Netzwerken mehr in die Gesellschaft hineinzuwirken. Die Herausgabe eigener Publikationen sowie die eines elektronischen News­letters steht dafür.
Gründe liegen auch in einer veränderten Haltung innerhalb der dju. Mitte der 1980er Jahre, nach einer schweren Krise der Presseratsarbeit und der vorübergehenden Einstellung seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Nichtabdruck von Rügen durch den Kölner „Express“ hatte sich in der dju nur mühsam die Einsicht Bahn gebrochen, das Gremi­um zu erhalten und auf eine Optimierung hinzuwirken. Eine weitere Mitarbeit der Journalistengewerkschaft zu sichern, sei ein schwieriger Balanceakt gewesen, der die Produktion von Kompromisspapier kiloweise erforderte, erinnert sich der damalige dju-Bundesgeschäftsführer Gerhard Manthey, ebenfalls für die dju im Trägerverein.
Die Haltung, Forderungen als Deutsche Journalisten-Union lieber allein und ohne Rücksichten auf ein gemeinsames Verleger-Journalisten-Gremium durchzufechten, wurde in der Folge offenbar über­dacht. Die tatsächlichen Potenzen des Selbstkontrollorgans rückten ins Bewusstsein, auch wenn sich der Presserat in der Praxis und satzungsgemäß von ursprünglichen Zielen wie der „Abwehr von freiheitsgefährdenden Konzern- und Monopolbildungen“ verabschiedete. Oder beispielsweise eine bereits von der IG Druck und Papier geforderte Erweiterung des Pressekodexes um ein Verbot der Aufhetzung zum Krieg nie durchgesetzt werden konnte. Doch wer als der Presserat wäre geeigneter, „Missstände im deutschen Pressewesen festzustellen und auf deren Beseitigung hinzuwirken“ sowie „Empfehlungen und Richtlinien für die publizistische Arbeit“ (Satzung) zu geben? Grundlegende Vorzüge der Selbstkontrolle überzeugten: das Ziel, gesetzliche Maßnahmen überflüssig zu machen, fachliche Kompetenz und Branchenbezug, die permanente Weiterentwicklung von Kontrollverfahren. Wohl auch die größere Repu­tation eines gemischten Verleger-­Gewerkschafts-Gremiums, das zudem von Tarifkonflikten unbehelligt arbeitet. Inzwischen sieht die Bundesgeschäftsführerin die Tätigkeit des Presse­rates in der Mitgliedschaft kaum in Frage gestellt – auch dank langjähriger, fachkundig-engagierter und aufklärerischer Mitarbeit verdienter Presseratsaktivisten aus der dju. Den Vorwurf, dass der Presserat Konflikte im Interesse der Verleger löse, weisen Kenner energisch zurück, sonst, so Maercks-Franzen, „würden die Debatten im Einzelfall nicht so zeitaufwändig geführt und könnten sich bei Beschwerdeentscheidungen nicht ständig wechselnde Mehrheiten finden“.
Die Berechtigung der Kontrollarbeit des Presserates und von ihm ausgesprochener Sanktionen ist seit einem Hamburger Grundsatzurteil von 1959 anerkannt und wurde kürzlich vom Oberlandesgerichts Köln bekräftigt. Das bedeutet zwar bis heute leider nicht, dass alle Verlage und Blätter die gegen sie ausgesprochenen Rügen auch abdrucken würden. Doch das Pfund, dass der deutschen Öffentlichkeit und der Presse selbst mit diesem Selbstkontrollgremium in die Hand gegeben ist, wiegt mittlerweile auch im europäischen Kontext schwer. Dass es angesichts steigender Anforderungen in der Zukunft – mit Blick auf die medial und technisch globalisierte, Content-orientierte Medienwelt und daraus erwachsende Ansprüche an ethische und Qualitätsmaßstäbe – nicht an Gewicht verlieren möge, darf man dem Deutschen Presserat zum Jubiläum guten Gewissens wünschen. Es ist zugleich eine Forderung an uns selbst.

Aus der Chronik:

20. November 1956: Gründung des Deutschen Presserats als freiwillige Instanz der publi­zistischen Selbstkontrolle nach dem Vorbild der ­bereits 1953 gegründeten British Press Council. Erster Sprecher wird Rupert Giessler vom Deutschen Journalisten-Verband.
17. Dezember 1959: Das Hanseatische Oberlandesgericht stellt klar, dass die Tätigkeit des Presserats durch die Grundrechte der Meinungs- und Kritikfreiheit sowie der Vereinigungsfreiheit voll gedeckt ist. Der Vorwurf der Zensur sei unbegründet. Das Verfahren war von Henri Nannen angestrengt worden.
1960: Die IG Druck und Papier mit der ihr angehörenden Journalisten-Union tritt als vierter Berufsverband bei. Der Presserat legt einen Modellentwurf für ein Landespressegesetz vor und setzt sich für eine einheitliche Pressegesetzgebung in den Ländern ein.
1962: Im Rahmen der als Spiegel-Affäre bekannt gewordenen Aktionen gegen das Hamburger Nachrichtenmagazin spricht der Presserat eine öffentliche Warnung zum Schutz der Pressefreiheit aus. Er verurteilt die Verhaftung von Spiegel-Herausgeber Augstein und Redakteur Ahlers, denen publizistischer Landesverrat vorgeworfen wurde.
12. Dezember 1973: Der Presserat hat die Grundsätze für die publizistische Arbeit im sogenannten „Pressekodex“ festgeschrieben und überreicht ihn Bundespräsident Gustav W. Heinemann (s. Bild – rechts Prof. Dr. h.c. Dietrich Oppenberg).
1975: Öffentliche Rüge gegen das Nachrichtenmagazin Stern. Die als „Abhör-Affäre“ bekannt gewordene ungenehmigte Veröffentlichung eines Telefongesprächs zwischen dem Generalsekretär und dem Vorsitzenden der CDU beurteilt der Presserat als Verstoß gegen den Pressekodex.
1980: Die Behandlung der Beschwerden, die sich aus der Tätigkeit des Publizisten Günter Wallraff bei der Bild-Zeitung ergeben, stellt den Presserat vor eine Belastungsprobe, die er erst Jahre später erfolgreich übersteht.
1982 – 1985: Aufgrund der ungeklärten Frage des Abdrucks öffentlicher Rügen stellt der Deutsche Presserat seine Arbeit vorübergehend ein.
August 1990: Der Presserat gibt erstmalig sein „Schwarzweißbuch“ mit der Spruchpraxis als Leitfaden für die journalistische Arbeit heraus.
3. Oktober 1990: Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung weitet der Presserat seine Zuständigkeit auf die neuen Bundesländer aus.
20. Februar 1991: Der Presserat verurteilt die im Rahmen des Golfkriegs verhängte Nachrichtensperre, welche einer Pressezensur gleichkomme.
1994: Der Presserat protestiert gegen Durch­suchungsaktionen verschiedener Tageszeitungen und des Nachrichtenmagazins Focus. Er sieht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit miss­achtet und fordert die Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts auf selbstrecherchiertes Material.
14. Januar 1998: Der Presserat appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, dem geplanten Gesetzesentwurf zum „Großen Lauschangriff“ nicht zuzustimmen, da mit den Neuregelungen die Vertraulichkeit des Gesprächs zwischen Journalisten und Informanten nicht mehr gewährleistet ist. Er fordert den Gesetzgeber auf, für ein Beweiserhebungsverbot in Redaktionsräumen zu sorgen.
5. März 2002: Der Beschwerdeausschuss Redaktionsdatenschutz konstituiert sich. Das neue Gremium übernimmt die Selbstkontrolle beim Schutz persönlicher Daten, die in Redaktionen erhoben und gespeichert werden und ist auch für die Prävention verantwortlich.
9. Juni 2005: Der Presserat fordert eine klare Kennzeichnung von Werbung und appelliert neuerlich an Zeitungen und Zeitschriften, den redaktionellen Teil und Werbung strikt zu trennen.
www.50JahrePresserat.de

 

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