BERLIN. Als „allenfalls halbherziges Ausbügeln einer groben sozialpolitischen Fehlentscheidung“ bezeichnete der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke das, was in der Nacht zum 19. Juni im Bundestag zum Krankengeld beschlossen wurde.
Heraus kam wie erwartet, dass es im „Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften“ gegenüber der bis Ende 2008 geltenden Regelung bei einer Krankengeld-Verschlechterung für freiwillig gesetzlich Versicherte und kurzfristig Beschäftigte bleibt. Krankengeld als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung soll es für die genannte Gruppe aufgrund der intensiven Interventionen der Gewerkschaften ver.di und DJV in Zukunft zwar wieder geben – jedoch erst ab der 7. Krankheitswoche.