KSK: Novelle heilt Webfehler im Gesetz

Die Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven. Foto: KSK

Endlich gute Nachrichten für alle Soloselbstständigen, die neben einer künstlerischen oder publizistischen Arbeit noch weitere selbstständige Tätigkeiten ausüben: Im Rahmen einer umfassenderen Novelle des Vierten Sozialgesetzbuches sind Änderungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes vorgesehen. Danach können Selbstständige künftig in der Künstlersozialkasse (KSK) krankenversichert bleiben, solange ihre kreative Tätigkeit überwiegt. ver.di begrüßt das ausdrücklich.

„Die vorgesehene Regelung stellt für Kulturschaffende, die neben einer künstlerischen oder publizistischen Arbeit eine andere selbstständige Tätigkeit ausüben, eine klare Verbesserung dar“, sagt Christoph Schmitz, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Es ist ein wichtiger Schritt zu mehr Fairness, dass in Zukunft über die Künstlersozialkasse versichert bleiben soll, wer im Hauptberuf als Künstlerin oder Künstler oder als Publizistin oder Publizist tätig ist. Wir brauchen solche Schritte, damit Kreative künstlerische Existenzen aufbauen können und eine Chance haben, auf Krisen zu reagieren.“

In Zukunft soll gelten: Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten werden und bleiben über die Künstlersozialkasse (KSK) krankenversichert, solange ihre künstlerische Tätigkeit überwiegt. Bisher verlieren Versicherte den Schutz über die KSK, sobald sie monatlich mehr als 450 Euro in einem selbstständigen nicht-künstlerischen Beruf verdienen. Diese Einkommensgrenze galt bisher nur bei selbstständigen, nicht jedoch bei abhängigen Nebenjobs. Die geplante Novelle bringt nun eine Gleichstellung, die ver.di angesichts der zunehmenden Mehrfachtätigkeiten energisch gefordert hatte.

Speziell in Zeiten der Corona-Pandemie hatte sich die bisherige Regelung für viele freischaffende Künstler*innen und Autor*innen verheerend ausgewirkt: Einkünfte aus selbstständiger, aber nicht-künstlerischer Tätigkeit führten zu einem Verlust der Kranken- und Pflegeversicherung in der KSK, wenn sie 5.400 Euro im Jahr (d.h. 450 Euro im Monat) überschritten – unabhängig davon, wieviel weiterhin aus künstlerischer Arbeit verdient wurde. Der Verlust der Versicherung über die KSK war für Kreative mit oft geringen Einkommen und ohne große Rücklagen bislang nicht oder kaum zu verkraften. Die Regelung ging, so machte ver.di geltend, „an der Erwerbsrealität vorbei“.

Die Künstlersozialkasse selbst hatte keinen Einfluss auf diese Ungleichbehandlung. Sie setzt um, was im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geregelt ist. Für die Zukunft wird die Änderung für mehr Gerechtigkeit sorgen und Kreativen spürbar helfen.

ver.di als größte Gewerkschaft für Künstlerinnen, Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten in Deutschland, die insgesamt 30.000 (solo)selbstständige Mitglieder hat, war vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales um eine Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze gebeten worden. Hinsichtlich der Nebenerwerbstätigkeiten wird darin ausgeführt: „Insofern heilt die geplante Novelle des § 5 KSVG einen Webfehler im Gesetz, macht es zukunftsfähiger für eine zunehmend hybride Arbeitswelt, in der Mehrfachtätigkeiten auch für die über die KSK Versicherten immer stärker zur Normalität werden. Die Änderung erleichtert den Start bzw. Verbleib in einer hauptberuflichen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit und bringt bei der Kranken- und Pflegeversicherung jene weitgehende Gleichstellung mit zusätzlichen abhängigen Tätigkeiten, die ver.di in der Vergangenheit immer wieder angemahnt hat.“

 

Weitere aktuelle Beiträge

Rundfunkbeitrag: Rechtsweg unerwünscht

Die Landesregierungen von Bayern und Sachsen-Anhalt erwarten von ARD und ZDF weiterhin, dass sie ihre Verfassungsbeschwerden zum Rundfunkbeitrag zurückziehen. Erst wenn dies passiert, wollen sie den Modellwechsel zur künftigen Festsetzung des Rundfunkbeitrags unterstützen. Das erklärten die Staatskanzleien in München und Magdeburg auf Nachfrage.
mehr »

US-Auslandssender kämpft ums Überleben

Von einem „großen Geschenk an Amerikas Feinde“ spricht Stephen Capus, Präsident von Radio Free Europe/Radio Liberty: Die brutalen Kürzungen der Trump-Regierung haben auch den US-Auslandssender mit Sitz in Prag erreicht. RFE/RL wehrt sich mittlerweile vor Gericht. Zugleich machen sich mehrere EU-Länder für eine europäische Finanzierung stark.
mehr »

Ressourcen für Auslandsjournalismus

Der Auslandsjournalismus in Deutschland steckt in der Krise. Die Zahl der Korrespondent*innen nimmt ab, Freie arbeiten unter zunehmend prekären Bedingungen. So geraten ganze Weltregionen aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit. Journalist*innen plädieren darum für eine andere Form der Finanzierung. Die gute Nachricht: Das Interesse des deutschen Publikums ist da. Dass die Menschen wissen wollen, was in anderen Ländern los ist, beweist nicht zuletzt das ARD-ZDF-Jugendangebot Funk.
mehr »

Dienstleister bestreikt den MDR

Der gestrige Streik der MCS TEAM GmbH zeigte deutliche Auswirkungen auf das Fernsehprogrammprogramm des MDR. Live-Schalten fielen aus und nicht alle Beiträge in der Sendung „Sachsen-Anhalt Heute“ konnten ausgestrahlt werden. Hintergrund des Streiks waren die bislang unzureichenden Angebote der Geschäftsführung. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordert eine Erhöhung der Gehälter um 6 Prozent, mindestens aber um 200 Euro pro Monat, bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
mehr »