[M] kennzeichnet Manipulationen

Eine Kennzeichnungspflicht für Bildmanipulationen soll den Wert dokumentarisch-publizistischer Fotos sichern. Darauf haben sich die wichtigsten Interessenverbände im Bereich der Fotografie und des Journalismus geeinigt und ein entsprechendes Memorandum verfaßt.

Hintergrund: Die zur Perfektion entwickelte elektronische Bildtechnik bietet wesentlich vereinfachte Möglichkeiten, Bildinhalte zu verändern. Diese Veränderungen können so angelegt werden, daß sie für den Betrachter nicht zu erkennen sind. Das stellt die dokumentarische Qualität vor allem der journalistischen Fotografie in Frage: Es kann dort zu Täuschungen und Irreführungen kommen, wo der Betrachter einer der Wirklichkeit entsprechende Abbildung erwartet.

Der Bund Freischaffender Foto-Designer (BFF), Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA), Centralverband Deutscher Berufsphotographen (CV), Deutsche Journalisten-Verband (DJV), DOK-Verband, FreeLens – Verein der Fotojournalistinnen und Fotojournalisten und die IG Medien erwarten daher, daß jede Bildmanipulation seitens der Redaktionen oder Fotografen deutlich gekennzeichnet wird. Die Organisationen haben dazu gemeinsam das Zeichen [M] entwickelt, das – wie das Copyright-Zeichen © – weltweite Bedeutung und Erkennbarkeit für manipulierte Bilder erhalten soll. Mit führenden Zeitungen und Zeitschriften in Deutschland wurden erste Gespräche aufgenommen, die bereits Erfolge zeitigen: Der „stern“ hat sich dazu bereit erklärt, ab sofort manipulierte Fotos mit dem Symbol [M] zu kennzeichnen und im Grundsatz stimmten auch „GEO“, „DER SPIEGEL“ und „DIE WOCHE“ zu.

Begrüßt wurde die Initiative ebenfalls durch die „Frankfurter Rundschau“ und „DIE ZEIT“.

Die beteiligten Organisationen appellieren an alle Zeitungen und Zeitschriften, dem Beispiel zu folgen, um die Glaubwürdigkeit journalistischer Fotos zu bewahren, im eigenen Interesse Mißbrauch und Verfälschungen bewußt entgegenzuwirken und ihren Lesern durch entsprechende Markierungen Klarheit zu verschaffen. Die Verbände weisen zudem darauf hin, daß Bildbearbeitungen und -umgestaltungen nach dem deutschen Urheberrecht ((section) 23) ohnehin nur mit der Einwilligung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden dürfen.


 

Memorandum zur Kennzeichnungspflicht manipulierter Fotos

des Bundes Freischaffender Foto-Designer (BFF), Bundesverbandes der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA), Centralverbandes Deutscher Berufsphotographen (CV), Deutschen Journalisten-Verbandes (DJK), DOK-Verbandes, FreeLens und der IG Medien.

Jedes dokumentarisch-publizistische Foto, das nach der Belichtung verändert wird, muß mit dem Zeichen [M] kenntlich gemacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Manipulation durch den Fotografen oder durch den Nutzer des Fotos erfolgt.

Eine Kennzeichnung muß stets erfolgen, wenn:Personen und/oder Gegenstände hinzugefügt und/oder entfernt werden,

verschiedene Bildelemente oder Bilder zu einem neuen Bild zusammen- gefügt werden,
maßstäbliche und farbliche, Inhaltsbezogene Veränderungen durchgeführt werden. Für die Kennzeichnung wird folgende Schreibweise empfohlen:

Foto [M]: Autor/ gegebenenfalls Agentur

Eine manipulierte Aufnahme ist von dem zu kennzeichnen, der die Manipulation vornimmt.

(Berlin, 15. Oktober 1997)

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Demokratie auf der Anklagebank

Der aktuelle Bericht der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) und der Daphne Caruana Galizia Foundation  zeigt, dass die Zahl missbräuchlicher Klagen in ganz Europa weiter steigt. Trotz des neuen EU-Gesetzes gegen SLAPP-Klagen, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist und das die Länder bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, nehmen SLAPPs weiter zu.
mehr »

Schock nach Kahlschlag bei RTL

Mit Unverständnis, Trauer und auch Wut haben die Beschäftigten bei RTL Deutschland auf den konzernweiten Stellenabbau reagiert. „Wir und die Kollegen haben dies in zahlreichen Gesprächen und in aller Deutlichkeit ausgedrückt“, sagt Wolfram Kuhnigk, Betriebsratsvorsitzender bei RTL-News, gegenüber M.
mehr »

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »