„Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel.“ So verlangt es die Bibel, und obwohl sich trefflich darüber streiten lässt, wie christlich CDU und CSU tatsächlich sind – in diesem Punkt hält sich die Union ans Neue Testament: Bei Vorstandswahlen auf allen Parteiebenen berücksichtigt sie nur Ja- und Nein-Stimmen; Enthaltungen fallen unter den Tisch. 80 Ja-Voten bei 20 Enthaltungen ergeben demnach 100 Prozent Zustimmung. Die Medien übernehmen meistens die von der Union verkündeten Prozentzahlen unkritisch für ihre Berichte, zuletzt bei der Wiederwahl von Angela Merkel als CDU-Vorsitzende.
Egal, ob „Süddeutsche Zeitung“, „FAZ“, „Die Welt“ oder „taz“: Die überregionalen Blätter verbreiteten nach der Merkel-Wahl nur jene Zahl, die vom Parteitagspräsidium verkündet worden war: 89,5 Prozent. Auch die Regionalpresse verwendete durchgehend diesen Wert, aber immerhin druckten manche Zeitungen zusätzlich den von dpa gesendeten Hinweis: „Bezieht man die Enthaltungen mit ein, kommt Merkel diesmal auf 89,1 Prozent.“
89,5 oder 89,1 Prozent Zustimmung – das ist natürlich kein großer Unterschied. Aber es gab schon Parteiwahlen, bei denen die Differenz zwischen offiziellem und korrektem Ergebnis mehrere Prozentpunkte betrug. Zum Beispiel wurde der Bremer CDU-Landesvorsitzende Jörg Kastendiek im Frühjahr mit angeblich 82,1 Prozent der Delegiertenstimmen in seinem Amt bestätigt. In Wirklichkeit hatte er nur 78,6 Prozent der Abstimmenden hinter sich, denn acht hatten sich enthalten, ohne dass dies in die Berechnung mit einfloss.
Die anderen Bundestagsparteien gehen wahrhaftiger mit ihren Vorstandswahlergebnissen um. Sie verkünden in der Regel Prozentzahlen, bei denen auch die unentschlossenen Delegierten mit einbezogen werden. Die einen so, die anderen so: Dadurch lassen sich Abstimmungsergebnisse bei der Union nie korrekt mit denen der Konkurrenz vergleichen.
Fragt man CDU-Pressesprecher, warum die Partei mit so irreführenden Zahlen operiert, verweisen sie auf das CDU-Statut oder auf ähnliche Regelungen in den einzelnen Landessatzungen. Im Bundesparteistatut steht in Paragraph 43, Absatz 5: „Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen für die Feststellung der Beschlussfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit“. Enthaltungen sind demnach zwar irrelevant, aber durchaus gültige Stimmen. Trotzdem bezeichnete das Essener Parteitagspräsidium bei der jüngsten Merkel-Wiederwahl nur die Ja- und Nein-Voten als gültige Stimmen, um dann auf dieser Basis die 89,5 Prozent zu errechnen. Die CSU-Satzung dagegen stuft Enthaltungen tatsächlich von vornherein als ungültige Stimmen ein.
Die Voten von Unentschlossenen nicht mitzuzählen, hat aus Sicht der Union den Vorteil, dass immer klare Mehrheiten entstehen. Wenn zum Beispiel zwei Bewerber_innen gegeneinander antreten und viele Delegierte sich enthalten, kommt einer trotzdem auf mehr als 50 Prozent. Bei der Kommunikation nach außen wirkt es aber unredlich, nur solche Zahlen zu verwenden.
CDU und CSU orientieren sich bei ihrer eigenwilligen Rechenmethode am Vereinsrecht. Das sieht in der Tat vor, dass bei der Ermittlung von Mehrheiten nur die Ja- und Nein-Stimmen zählen. Vereine können von dieser Vorgabe allerdings abweichen und in ihrer Satzung verankern, dass auch Enthaltungen mitberücksichtigt werden. Dann wäre eine absolute anstatt einer relativen Mehrheit nötig, um in ein Vorstandsamt gewählt zu werden.
Auf jeden Fall empfiehlt es sich für Journalist_innen, sich nie auf die Prozentangaben von Tagungspräsidien oder Pressestellen zu verlassen, sondern sie grundsätzlich nachzurechnen – beim Schützen- oder Kleingartenverein ebenso wie bei Unionsparteitagen.