Piratenalarm

Auf der Suche nach angemessenem Urheberrecht im digitalen Raum

„Diebstahl geistigen Eigentums im Netz: 5 vor 12 für die Kreativwirtschaft“ – die gemeinsame Pressekonferenz von Verbänden der Kulturindustrie und ver.di am „Internationalen Tag des geistigen Eigentums“ in der Berliner ver.di-Zentrale sorgte für einige Irritationen. Forderungen der Verwerter aus dem Kultur- und Medienbereich nach verschärfter Netzkontrolle und harten Sanktionen gegen illegale Downloads unterstützt die Mediengewerkschaft nicht.

Durch digitale Piraterie, also das illegale Downloaden von Filmen, Musik und Büchern im Netz, wurden allein in Deutschland im Jahr 2008 Umsatzeinbußen von 1,2 Milliarden Euro verursacht. Was der Vernichtung von 34.000 Arbeitsplätzen entspricht. So steht es zumindest in der Studie „Aufbau einer digitalen Wirtschaft: Die Bedeutung der Sicherung von Arbeitsplätzen in der Kreativwirtschaft der Europäischen Union“, erstellt vom Beratungsunternehmen TERA Consultants. Bis zum Jahr 2015 errechneten die Autoren der Studie gar europaweite Umsatzverluste von 32 Milliarden Euro sowie einen „kumulierten Beschäftigungsabbau“ von mehr als 1,2 Millionen Arbeitsplätzen durch digitale Piraterie.
Gestützt auf ein solches Horrorszenario forderten die Vertreter der Musikbranche, Verlage und der Filmindustrie von der Politik energische Maßnahmen zur Eindämmung dieser Piraterie. Laut Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, sind im Hörbuchbereich bereits 50 Prozent der Downloads illegal. Eine Tendenz, die sich mit der Ausbreitung digitaler Lesegeräte voraussichtlich auch bei den E-Books fortsetzen werde. Über ähnliche Erfahrungen berichten auch Vertreter anderer Kultursparten. Christiane von Wahlert von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft SPIO beobachtet regelmäßig enge Zusammenhänge zwischen dem Kurvenverlauf bei Kinobesuchen und illegalen Zugriffen. So geschehen etwa bei dem Uli-Edel-Film „Zeiten ändern dich“ über Skandal-Rapper Bushido. Bereits drei Tage nach dem Kinostart Anfang Februar seien die ersten Raubkopien online verfügbar gewesen und innerhalb von drei Wochen acht Millionen Mal in den diversen Internet-Tauschbörsen abgerufen worden. Natürlich, so räumte sie ein, könne man illegale Downloads nicht 1:1 mit entgangenen Umsätzen hochrechnen. Der wirtschaftliche Schaden sei dennoch beträchtlich.
Alexander Skipis vom Börsenverein erwartet daher von der Bundesregierung ein wirksames Konzept zum „Schutz des geistigen Eigentums“. Er fordert eine „klare gesetzliche Regelung“ in Form eines „Warnmodells“. Nach diesem „Two-Strike-Modell“ genannten Ansatz sollen Nutzer bei rechtswidrigen Filesharing-Aktivitäten zunächst nur gewarnt werden, ohne jede rechtliche Konsequenz. Erst bei der zweiten Zuwiderhandlung soll dann eine Sanktion eintreten, also „die Möglichkeit, zivil- oder strafrechtlich gegen die Betroffenen vorzugehen, so wie wir es jetzt schon könnten“. Mit einem solch abgestuften Vorgehen ließen sich angeblich 80 Prozent der Internetpiraterie verhindern.
Bereits die Ankündigung dieser Veranstaltung hatte für kritische Kommentare in zahlreichen Foren gesorgt. Mancher sah ver.di schon „Seite an Seite mit den Lobbyisten der Rechteinhaberindustrie“ (Heise Online) marschieren. Keine ganz einfache Situation für die Mediengewerkschaft, die in dieser Frage ein wenig zwischen den Fronten steht. Als Vertreterin der abhängig beschäftigten und freiberuflichen Kulturproduzenten will sie zwar Arbeitsplätze und Beschäftigung sowie die Rechte der selbstständig arbeitenden Kreativen sichern, sieht sich dabei aber auf der Seite von Urhebern und muss auch die Belange der Nutzer bedenken. Ein Bündnis mit den kulturindustriellen Verwertern gibt es schon deshalb nicht, weil mit diesen die Frage der angemessenen Urhebervergütung streitig ist. Heinrich Bleicher-Nagelsmann, ver.di-Bereichsleiter Kunst und Kultur, machte daher klar, dass er von den geforderten Sanktionen nicht viel hält. ver.di werde „mit aller Entschiedenheit dafür eintreten, dass die Kommunikations- und Meinungsfreiheit auch im digitalen Raum geschützt bleibt“. Statt dessen gehe es vielmehr darum, „geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, die Rechte der Urheberinnen und Urheber im Netz zu stärken und Lösungen zu finden, wie sie im digitalen Zeitalter angemessen an den Erlösen beteiligt bzw. gerecht entlohnt werden können“. Der Gewerkschafter äußerte zugleich Zweifel an der Methodik der präsentierten TERA-Studie, bei der „Überprüfungen und Korrekturen“ erforderlich seien.
Bleicher-Nagelsmann rechtfertigte die gemeinsame PK mit den Verwerterverbänden als Resultat des gemeinsamen Auftretens der Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbände im „Sozialen Dialog des audiovisuellen Bereichs auf europäischer Ebene“. Allerdings werfen ihm Teile der Netz-Community vor, in seiner Doppelfunktion als Präsident der UNI-Mei, der Internationalen Föderation der Gewerkschaften des Medien- und Unterhaltungssektors, sehr wohl eine repressive Politik gegen die Kommunikationsfreiheit im Netz mitzuverantworten. Tatsächlich fährt die UNI-MEI derzeit eine „Global Campaign Against Digital Theft“, zu deren Forderungskatalog eben jene Maßnahmen gehören, von denen Bleicher-Nagelsmann sich auf der PK distanzierte. Ein Widerspruch innergewerkschaftlicher Positionen, der möglichst bald aufgelöst werden sollte.
Einen Verzicht auf die Kriminalisierung von Internetpiraterie, verbunden mit einer Kulturflatrate, wie sie seit langem von Teilen der Netzcommunity gefordert werden, lehnen die Organisationen der Kulturindustrie weiterhin ab. Der Kampf um ein angemessenes Urheberrecht im digitalen Zeitalter geht weiter.

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