Präzedenzfall für die Pressefreiheit

Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen (RSF) ist Journalist, Menschenrechtsaktivist und Experte für internationale Medienpolitik.
Foto: RSF

Im Februar war Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen (RSF) Deutschland, in London und hat die erste Woche der Anhörung über die mögliche Auslieferung von WikileaksGründer Julian Assange von Großbritannien an die USA beobachtet. Er berichtet von seinen Eindrücken, über ein Verfahren, das die Pressefreiheit erheblich verletzt.

Noch immer bin ich über die Umstände der Anhörung schockiert. Denn Julian Assange wurde vorgeführt und behandelt wie ein schlimmer Gewalttäter. Die Anhörung fand in einem kleinen Gerichtssaal auf dem Gelände des Hochsicherheitsgefängnisses Belmarsh statt. Während der gesamten Verhandlung saß Assange hinter einer Scheibe in einem Glaskasten, aus dem heraus er nicht direkt mit seinen Anwälten kommunizieren konnte. Am zweiten Tag wurde bekannt, dass er am Vortag im Gefängnis offenbar misshandelt worden ist: Er wurde zweimal einer Leibesvisitation unterzogen, elfmal mit Handschellen gefesselt, fünfmal in andere Zellen verlegt. Ihm verfahrensrechtlich zustehende Prozessunterlagen wurden beim Betreten und Verlassen des Gefängnisses beschlagnahmt. Ich sorge mich auch um Assanges Gesundheit. Er wirkte während der gesamten Verhandlung blass und müde.

Schockierend war aber auch zu beobachten, dass die USA im Zuge der Anhörung keine Beweise dafür vorlegen konnten, dass Julian Assange Quellen „ernsthaft und unmittelbar“ gefährdet habe. Dennoch führen sie ihre Anklage, in deren Rahmen ihm bis zu 175 Jahre Haft in den USA drohen, auf der Grundlage der von ihm vermeintlich wissentlich verursachten Risiken weiter. Offenkundig wird Assange nur deshalb verfolgt, weil er durch Wikileaks in erheblichem Maße dazu beigetragen hat, dass geheime Papiere von großem allgemeinem Interesse an die Öffentlichkeit kamen. Damit hat er es Journalist*innen ermöglicht, große Datenmengen auszuwerten. Auf der Basis der geleakten Informationen haben diese weitergehende Rechercheergebnisse veröffentlichen können, etwa die tatsächliche Zahl der Todesopfer im Irakkrieg. Dank Wikileaks wurde zudem deutlich, welchen Wert Whistleblower*innen für unabhängigen Journalismus haben und wie wichtig demzufolge ihr Schutz ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob man alles gut oder richtig findet, was Assange getan beziehungsweise was Wikileaks veröffentlicht hat. Die zentrale Frage lautet vielmehr: Würde seine Strafverfolgung die Ausübung des Journalismus grundsätzlich gefährden? Die Antwort ist ein klares Ja! Assange wurde von den USA wegen seines Engagements für Wikileaks ins Visier genommen.

Sowohl eine Auslieferung als auch eine spätere Verurteilung würden einen gefährlichen Präzedenzfall für Whistleblower*innen sowie für investigative Journalist*innen und damit für die Pressefreiheit schaffen. Dieser Präzedenzfall könnte künftig herangezogen werden, um Journalist*innen und Verleger*innen strafrechtlich zu verfolgen, weil sie sich an Aktivitäten beteiligt haben, die für die im öffentlichen Interesse liegende Berichterstattung notwendig sind. Deshalb steht Reporter ohne Grenzen solidarisch an der Seite von Julian Assange und von Wikileaks. Und deshalb werde auch ich ab 18. Mai wieder in London sein, wenn dort die Anhörung über die Auslieferung fortgesetzt wird.

 

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