Praktikantin hat Anspruch auf Lohnnachzahlung

Sie sind berühmt-berüchtigt: die Praktika, in denen junge Universitätsabsolventinnen auf eine qualifizierte Vollzeitstelle gesetzt werden und trotz hohem Engagement entweder gar nichts oder nur einen Hungerlohn bekommen.

Eine Praktikantin hat sich mit Hilfe von connexx.av / ver.di gegen ihre Arbeitgeberin gewehrt – und nun in 1.Instanz gewonnen. Als Übersetzerin arbeitete sie verantwortlich in einem Synchronstudio, erhielt allerdings weder eine fachliche Ausbildung noch eine zusätzliche Qualifizierung. Nach dem Praktikum reichte sie Klage ein, und das Gericht verurteilte die Arbeitgeberin zu 11.350 Euro Lohnnachzahlung. Die Chefin hat zwar Berufung eingelegt, aber andere Praktikantinnen folgen bereits dem Beispiel.

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