Immer wieder erreichen den geneigten Leser / der geneigten Leserin von Zeitungen, Online-Diensten oder gar Fachzeitschriften Angebote über Presseausweise, mit denen tolle Vorteile verbunden sein sollen. Kostenloser Kinobesuch oder Rabatte auf Waren aller Art sind noch die harmlosesten Verlockungen. Gefährlich wird es bei augenzwinkernden Hinweisen, daß man es mit der Einhaltung von Straßenverkehrsordnung oder anderen Gesetzen nicht mehr so genau nehmen müsse, könne man nur einen Presseausweis zücken. Mitglieder der Journalistenorganisationen wissen es längst besser und brauchen sich von dererlei Angeboten nicht verunsichern lassen.
Denn: Seit vielen Jahren gibt es, von Zeit zu Zeit modifizierte, „Grundsätze über die Gestaltung von Bundeseinheitlichen Presseausweisen“. Der hierüber geführte Schriftwechsel von dem Bundesministerium des Innern, den Innenministern/-Senatoren der Länder, dem Deutschen Journalistenverband, der Industriegewerkschaft Medien, der Deutschen Angestelltengewerkschaft, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger liegt dem federführenden Innenministerium von Nordrhein-Westfalen vor. Die oben genannten Verbände tragen die Verantwortung für eine gewissenhafte und ordnungsgemäße Ausstellung und Ausgabe der Presseausweise.
Die Presseausweise werden nur an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten ausgegeben. Hauptberuflich ist nur, wer seinen Lebensunterhalt überwiegend aus journalistischer Tätigkeit erzielt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um angestellte Journalistinnen und Journalisten (Redakteurinnen/Redakteure oder Volontärinnen/Volontäre) oder Freiberufliche handelt. Die Verbände haben sich bereit erklärt, auch an Nichtmitglieder Presseausweise auszustellen. Kriterium auch hier: die hauptberufliche journalistische Tätigkeit, die nachgewiesen werden muß.
Übrigens: Im Jahr 2000 wird es neue Presseausweise geben. Erste Gespräche finden im Oktober statt. Den Gültigkeitsstempel für 1999 gibt es ab November in den zuständigen IG-Medien-Büros.