Presserat: Biss entwickelt

Presserat hatte 682 Eingaben zu bearbeiten

Nach wie vor in Bonn beheimatet, ging der Deutsche Presserat mit seiner Jahrespressekonferenz diesmal nach Berlin. Mit der Wahl der Hauptstadt reagiere man auf kritische Bemerkungen zur mangelnden Transparenz der Öffentlichkeitsarbeit.

Irgendwie sieht der Presserat immer noch den Ruch eines zahnlosen Papiertigers an sich haften. Dabei hat das freiwillige Organ der publizistischen Selbstkontrolle in den 47 Jahren seines Bestehens Biss entwickelt und wird ernst genommen. „Die allermeisten Zeitungen drucken die von uns ausgesprochenen Rügen ab, zunehmend an Plätzen, wo sie die Leser auch wahrnehmen,“ konstatiert Geschäftsführer Lutz Tillmanns. Von den 20 im vergangenen Jahr ausgesprochenen öffentlichen Rügen wurden nur zwei nicht publiziert – mit diesen Zeitungen werde verhandelt.

Das Arbeitspensum für das um acht auf 28 ehrenamtliche Mitglieder aus der dju in ver.di, vom DJV und den Zeitungsverlegerverbänden aufgestockte Gremium ist beeindruckend. 2003 gingen 682 Eingaben ein, die Zahl der anhand des Pressekodex geprüften Fälle war mit 542 größer als im Jahr zuvor. Der Beschwerdeausschuss – seit März mit zwei Kammern neu strukturiert – behandelte 235 Beschwerden. 49 Missbilligungen und 55 Hinweise wurden ausgesprochen. „Verstoßen wurde in erster Linie gegen Sorgfaltspflichten und Persönlichkeitsrechte,“ erklärt Dr. Ilka Desgranges, Sprecherin des Presserats. „Vor allem Privatpersonen fühlen sich durch die Berichterstattung in Lokal-, Regional- und Boulevardzeitungen verletzt.“

Sensibler wird auch auf Verstöße gegen die Menschenwürde und unangemessen sensationelle Darstellung reagiert, hier verdoppelten sich die Eingaben. Soll, darf, muss das Bild eines abgeschlagenen Kopfes veröffentlicht werden? Ja, im Falle eines „vergessenen“ Krieges wie dem in Liberia, um aufzurütteln? Nein, wenn es sich um bekannte Konfliktregionen handelt? In vielen Redaktionen gibt es erregte Debatten über den ethischen Maßstab – der Presserat soll ihn setzen helfen. Deshalb wird am 22. September nach Bonn zu einem Heraring über Gewaltfotos mit Wissenschaftlern und Medienpraktikern geladen.

„Keine gute Presse“ bescheinigt Lutz Tillmanns der Pressefreiheit in den letzten Monaten. Verschiedene Gesetzentwürfe und die europäische Rechtsprechung lassen „Schlimmes befürchten“. Der Presserat fordert, die gesetzliche Neureglung des Großen Lauschangriffes zurückzunehmen. Durch das Aushorchen von Redaktionsräumen im „Einzelfall“ seien Journalisten nicht mehr vor staatlichen Abhörmaßnahmen geschützt, Informantenschutz und Redaktionsgeheimnis würden durchlöchert.

Investigativer Journalismus werde auch mit dem neuen § 201 des Strafgesetzbuches erschwert, der die Grenze zwischen erlaubtem und verbotenem Tun von Fotografen fließend hält. So würden Pressefotografen jetzt ohne Differenzierung „gleichgestellt mit Spannern, die mit Foto-Handys heimliche Aufnahmen in Umkleidekabinen“ herstellen. Nicht nur Tillmanns hofft auf die Auslegung in der Rechtsprechung.

Eine „absurde Unterscheidung “ sieht der Presserat in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23. Juni 2004, Stasiakten mit personengebundenen Informationen wohl an Wissenschaftler, nicht aber an Journalisten auszureichen. Hier werde in „verfassungsrechtlich bedenklicher Weise“ der Anspruch auf Aktenzugang nach dem Stasi-Unterlagengesetz relativiert.

 

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