Wegen Verstößen gegen ethische Standards hat der Deutsche Presserat auf seiner Junisitzung sieben Rügen ausgesprochen. Behandelt wurden insgesamt 88 Beschwerden, wovon 49 als begründet erachtet wurden. Das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle hat neben den Rügen elf Missbilligungen und 22 Hinweise ausgesprochen. Bei weiteren neun begründeten Beschwerden wurde auf eine Maßnahme verzichtet, weil die Redaktion ihre Berichterstattung bereits korrigiert hatte.
Gerügt wurde bild.de wegen einer Verletzung des Opferschutzes. Bei der Berichterstattung über einen Prozess wegen eines Dreifachmordes in Norddeutschland hatte die Redaktion die drei Opfer so abgebildet, dass sie zu identifizieren waren. Bei einer getöteten Person lag dabei keine Einwilligung der Angehörigen vor. Da die Identität von Opfern besonders schützenswert sei, wertete der Presserat den Vorgang als schweren Verstoß gegen den Pressekodex.
Bei tagesspiegel.de rügte das Gremium eine zu detaillierte Schilderung eines Suizids. Die Redaktion schilderte in dem Artikel detailliert den Suizidablauf und die Szenerie. Diese Beschreibung näherer Begleitumstände widerspreche der gebotenen Zurückhaltung gerade mit Blick auf mögliche Nachahmung.
Für einen schweren Verstoß gegen das Wahrhaftigkeitsgebot wurde „Echo der Frau“ gerügt. Das Magazin titelte: „KATE & WILLIAM – Baby Jubel! – JA! Es werden süße Zwillinge“. Im Text stellte sich jedoch heraus, dass sich die Schlagzeile lediglich auf die Wahrsagung einer „Hellseherin“ bezog. Damit sei die Leserschaft massiv in die Irre geführt worden.
Um Verstöße bei der Sorgfaltspflicht ging es bei der „Siegener Zeitung“ und bei der Online-Ausgabe von „Top Agrar“. Im ersten Fall drehte es vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges um falsche Dosierungsangaben bei Jodtabletten. Im zweiten Fall hatte die Redaktion ungeprüft Angaben aus der Pressemitteilung eines Verbandes übernommen. Die Behauptungen aus der Überschrift „80 Prozent der Verbraucher lehnen Ersatzprodukte für Fleisch und Milch ab“ deckten sich aber nicht mit dem Umfrageergebnis. Außerdem wurden „Hörzu“ und „Gong“ im Zusammenhang mit der Nennung bestimmter Medikamente in Gesundheitstipps gerügt.