Presserat spricht sieben Rügen aus

Illustration: dieKleinert/Daniel Matzenbacher

Wegen Verstößen gegen ethische Standards hat der Deutsche Presserat auf seiner Junisitzung sieben Rügen ausgesprochen. Behandelt wurden insgesamt 88 Beschwerden, wovon 49 als begründet erachtet wurden. Das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle hat neben den Rügen elf Missbilligungen und 22 Hinweise ausgesprochen. Bei weiteren neun begründeten Beschwerden wurde auf eine Maßnahme verzichtet, weil die Redaktion ihre Berichterstattung bereits korrigiert hatte.

Gerügt wurde bild.de wegen einer Verletzung des Opferschutzes. Bei der Berichterstattung über einen Prozess wegen eines Dreifachmordes in Norddeutschland hatte die Redaktion die drei Opfer so abgebildet, dass sie zu identifizieren waren. Bei einer getöteten Person lag dabei keine Einwilligung der Angehörigen vor. Da die Identität von Opfern besonders schützenswert sei, wertete der Presserat den Vorgang als schweren Verstoß gegen den Pressekodex.

Bei tagesspiegel.de rügte das Gremium eine zu detaillierte Schilderung eines Suizids. Die Redaktion schilderte in dem Artikel detailliert den Suizidablauf und die Szenerie. Diese Beschreibung näherer Begleitumstände widerspreche der gebotenen Zurückhaltung gerade mit Blick auf mögliche Nachahmung.

Für einen schweren Verstoß gegen das Wahrhaftigkeitsgebot wurde „Echo der Frau“ gerügt. Das Magazin titelte: „KATE & WILLIAM – Baby Jubel! – JA! Es werden süße Zwillinge“. Im Text stellte sich jedoch heraus, dass sich die Schlagzeile lediglich auf die Wahrsagung einer „Hellseherin“ bezog. Damit sei die Leserschaft massiv in die Irre geführt worden.

Um Verstöße bei der Sorgfaltspflicht ging es bei der „Siegener Zeitung“ und bei der Online-Ausgabe von „Top Agrar“. Im ersten Fall drehte es vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges um falsche Dosierungsangaben bei Jodtabletten. Im zweiten Fall hatte die Redaktion ungeprüft Angaben aus der Pressemitteilung eines Verbandes übernommen. Die Behauptungen aus der Überschrift „80 Prozent der Verbraucher lehnen Ersatzprodukte für Fleisch und Milch ab“ deckten sich aber nicht mit dem Umfrageergebnis. Außerdem wurden „Hörzu“ und „Gong“ im Zusammenhang mit der Nennung bestimmter Medikamente in Gesundheitstipps gerügt. 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Durchstarten in den Journalismus

Journalismus ist ein besonderer Beruf. Er eröffnet die Möglichkeit, Menschen zu begegnen, Geschichten zu erzählen, Zusammenhänge sichtbar zu machen und über Dinge zu berichten, die sonst verborgen bleiben würden. Es ist ein aufregender und aufreibender Beruf. Aber wie gelingt der Start ins Berufsleben?
mehr »

Extremismusvorwurf: Weimer knickt ein

Wolfram Weimer darf die Betreiberinnen der „Buchhandlung zur Schwankenden Weltkugel“ aus Berlin nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin klargestellt (Beschluss v. 30.04.2026 – VG 6 L 229/26, der Autor war als Rechtsanwalt für die Buchhandlung im Verfahren tätig). Der Fall zeigt, dass Auskünfte des Verfassungsschutzes problematisch sind, wenn es um staatliche Förderentscheidungen geht.
mehr »

Kontext: Investigatives wird zum Risiko

Die Redaktion der Kontext-Wochenzeitung berichtet am 3. Juni 2026 über einen verlorenen Rechtsstreit gegen einen früheren AfD-Mitarbeiter aus dem rechtsextremen Umfeld. Über sechs Jahre hatte sich das Verfahren hingezogen. Nun lautet das Fazit auch: Wenn Quellenschutz juristisch antastbar wird, dürfte investigative Recherche erheblich erschwert werden.
mehr »

RSF: Mehr Schutz für Journalisten im Exil

Journalist*innen, die vor autoritären Regimen nach Deutschland geflohen sind, sind auch hier nicht automatisch sicher: So wird eine ägyptische Journalistin in Deutschland auf offener Straße von einem Landsmann angegriffen. Eine russische Reporterin erleidet in Berlin mutmaßlich einen Giftanschlag. Reporter ohne Grenzen (RSF) veröffentlicht Positionspapier zu dieser transnationalen Verfolgung.
mehr »