Der DJV hat gemeinsam mit ver.di zwei weitere juristische Erfolge für freie Journalisten und Fotografen errungen. So hat das Landgericht Hamburg die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gruner+Jahr Wirtschaftsmedien, zu denen die FTD, Capital, Impulse und Börse Online gehören, in großen Teilen für unwirksam erklärt.
Vor allem die Klausel, mit denen Rechte an allen denkbaren Nutzungsarten übertragen werden sollten, wurde im Urteil der einstweiligen Verfügung als „aus sich heraus unangemessen benachteiligend und unwirksam“ verboten. Mit dem gesetzlichen Leitbild nicht vereinbar ist auch die Klausel, wonach G+J die Nutzungsrechte für sechs Monate ausschließlich einzuräumen waren. Auch die einmalige und pauschale Abgeltung der übertragenen Nutzungsrechte wird als unangemessen und damit als unzulässig angesehen. Damit werde der Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung umgangen.
Im Rechtsstreit der beiden Gewerkschaften gegen den Braunschweiger Zeitungsverlag hat das Landgericht Braunschweig die Vertragsbedingungen des Verlags für ungültig erklärt. Die Konditionen für die freie Mitarbeit von Journalisten und Fotografen bei der Braunschweiger Zeitung verstoßen nach Meinung der Richter gegen das Urhebervertragsrecht. Sowohl ein pauschales Zeilenhonorar im niedrigen Cent-Bereich für alle Nutzungen als auch die Abtretung aller Verwertungsrechte an den Verlag seien nicht statthaft. Das Gericht stellte auch klar, dass sich die Zeitung an die gesetzliche Pflicht zur Namensnennung halten müsse. Unzulässig sei ebenso die Abwälzung der Haftung vom Verlag auf die Freien.