Rechte von Freien gestärkt

Der DJV hat gemeinsam mit ver.di zwei weitere juristische Erfolge für freie Journalisten und Fotografen errungen. So hat das Landgericht Hamburg die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gruner+Jahr Wirtschaftsmedien, zu denen die FTD, Capital, Impulse und Börse Online gehören, in großen Teilen für unwirksam erklärt.


Vor allem die Klausel, mit denen Rechte an allen denkbaren Nutzungsarten übertragen werden sollten, wurde im Urteil der einstweiligen Verfügung als „aus sich heraus unangemessen benachteiligend und unwirksam“ verboten. Mit dem gesetzlichen Leitbild nicht vereinbar ist auch die Klausel, wonach G+J die Nutzungsrechte für sechs Monate ausschließlich einzuräumen waren. Auch die einmalige und pauschale Abgeltung der übertragenen Nutzungsrechte wird als unangemessen und damit als unzulässig angesehen. Damit werde der Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung umgangen.
Im Rechtsstreit der beiden Gewerkschaften gegen den Braunschweiger Zeitungsverlag hat das Landgericht Braunschweig die Vertragsbedingungen des Verlags für ungültig erklärt. Die Konditionen für die freie Mitarbeit von Journalisten und Fotografen bei der Braunschweiger Zeitung verstoßen nach Meinung der Richter gegen das Urhebervertragsrecht. Sowohl ein pauschales Zeilenhonorar im niedrigen Cent-Bereich für alle Nutzungen als auch die Abtretung aller Verwertungsrechte an den Verlag seien nicht statthaft. Das Gericht stellte auch klar, dass sich die Zeitung an die gesetzliche Pflicht zur Namensnennung halten müsse. Unzulässig sei ebenso die Abwälzung der Haftung vom Verlag auf die Freien.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Wie prekär ist der Journalismus?

„Daten statt Anekdoten“, das war das Ziel des Forschungsprojekts „Prekarisierung im Journalismus“ an der LMU München, das nun nach fast fünf Jahren mit einem internationalen Symposium in München endete. Zu den Daten aus Europa hatte auch die dju in ver.di ihren Beitrag geleistet, als sie ihre Mitglieder um Teilnahme an der Online-Befragung bat und in M über die Ergebnisse berichtete.
mehr »

Pokerspiele der Süddeutschen Zeitung

Bei einer Betriebsversammlung des Süddeutschen Verlags am vergangenen Dienstag ruderte Geschäftsführer Dr. Christian Wegner etwas zurück. Er deutete an, dass der Stellenabbau in der Redaktion der Süddeutschen Zeitung (SZ) nicht ganz so dramatisch ausfallen könnte wie bislang befürchtet. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass der Verlag in München für das laufende Jahr mit einem Abbau von 30 Vollzeitstellen plant. Die dju in ver.di kritisiert das Vorhaben scharf.
mehr »

Leipzig: Rechtswidrige Durchsuchung

Ein 19-jähriger Journalist hatte im Juni vergangenen Jahres Fotos einer Antifa-Demonstration im Internet veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft Leipzig durchsuchte daraufhin seine Wohnräume und beschlagnahmte mehrere Datenträger. Seine nachgewiesene journalistische Tätigkeit wurde dabei ignoriert. Das Landgericht Leipzig bezeichnet das Vorgehen nun als rechtswidrig.
mehr »

Fake oder Fiktion: Wer darf was?

Bei Fake News dreht es sich meist um Falschaussagen, Lügen, die als Journalismus getarnt sind oder Angriffe auf die Pressefreiheit. In der Literatur hat Wahrheit und Authentizität einen ganz anderen Stellenwert. Bei der Gesprächsrunde „Fake News oder Fiktion?“ auf der diesjährigen Buchmesse im Leipzig loteten die Teilnehmer*innen die Grenzen zwischen journalistischen und belletristischen Formaten aus.
mehr »