Rügen für Verstöße gegen Opferschutz

Symbolbild: 123rf/M

Der Deutsche Presserat hat am 11. Juli vier Rügen wegen Verstößen gegen den Opferschutz ausgesprochen. Alle betrafen Springer-Medien. Insgesamt standen 15 Beschwerden auf der Tagesordnung, dabei gab es noch zwei Missbilligungen und zwei Hinweise. Fünf Beschwerden wurden als unbegründet erachtet, zwei Beschwerden wurden vertagt, teilte das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der gedruckten Medien und ihrer Online-Auftritte am 12. Juli mit.

Die B.Z. und bild.de erhielten jeweils eine Rüge für die Berichterstattung über die Tötung eines Berliner Taxifahrers. Unter den Überschriften „Killer nahm das 4. Taxi – das Todesurteil für Mustafa“ und „Trauer um erstochenen Taxi-Fahrer“ zeigten die Redaktionen jeweils unverpixelte Fotos des späteren Opfers. Die für eine Veröffentlichung notwendige Einwilligung der Angehörigen hatten die Redaktionen jedoch offenbar nicht eingeholt. Die Identität von Opfern ist laut Ziffer 8, Richtlinie 8.2 des Pressekodex besonders zu schützen.

Einen schweren Verstoß gegen den Opferschutz erkannte der Presserat in der Veröffentlichung über die Tötung eines Mannes in Köln. Unter der Schlagzeile „Hat Giuseppe Francesco in den Gully gestopft?“ zeigte Bild.de ein Foto des Opfers, welches ein Freund am Fundort der Leiche aufgestellt hatte. Nach Ziffer 8, Richtlinie 8.2 des Pressekodex hätte die Redaktion vor der Veröffentlichung jedoch die Erlaubnis von nahen Angehörigen einholen müssen.

Ebenfalls gegen den Opferschutz verstieß die Übernahme eines Facebook-Fotos einer Frau, die in Schleswig-Holstein tot aufgefunden worden war. Angehörige hatten der Veröffentlichung offenbar nicht zugestimmt. Unter der Schlagzeile „Sie brachte ihre Kinder zur Schule, dann holte sie der Killer“ zeigte bild.de zudem den dringend tatverdächtigen geschiedenen Ehemann des Opfers, welcher nur mit einem Augenbalken versehen war. Nach Ziffer 8, Richtlinie 8.1 des Pressekodex hätte die Redaktion auch den Tatverdächtigen ausreichend anonymisieren müssen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Grenzen der KI im Journalismus

Immer mehr Verlage und Medienunternehmen nutzen Künstliche Intelligenz ohne verbindliche Regeln. Immer mehr Redaktionen setzen generative KI im Arbeitsalltag ein. Die Bundesgeschäftsführerin der dju in Danica Besmail fordert daher einen verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Journalismus.
mehr »

Presseförderung mit Journalismus-Check

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt die Förderung journalistischer Presseangebote. Vorrangig ist dabei die Entwicklung neuer digitaler Angebote. Der Bundesverband der Digitalpublisher (BDZV) verlangte dazu konkrete Zusagen der Bundesregierung sowie bei Gesetzesvorhaben einen „Presse-Check“. Für ver.di ist klar: Wer gefördert wird, muss auch einen Journalismus-Check absolvieren.
mehr »

Lokaljournalismus: Die Welt vor der Haustür

"Echte Reporter*innen sitzen nicht in der Bundespressekonferenz, sondern schießen um 11 Uhr Fotos beim Grillfest der Freiwilligen Feuerwehr, schauen sich nachmittags das Kindertheater in der Turnhalle an und schreiben am Abend bei der Hauptversammlung des Geflügelzuchtvereins mit.“ Wer nach einer Definition von Lokaljournalismus sucht: Das wäre eine.
mehr »

Wenn freie Medien „Lieblingsfeinde“ sind

Freie Medien als Garanten für Demokratie stehen im Fadenkreuz der Rechten. Was bedeutet das für einen Journalismus, der ausgewogen berichten will? Wie können antidemokratische Prozesse gestoppt und umgekehrt werden? Darüber wurde auf der diesjährigen Medienpolitischen Tagung „Lieblingsfeind Freie Medien – europäische und deutsche Erfahrungen“, von ver.di und DGB in Berlin diskutiert.
mehr »