Rügen für Verstöße gegen Opferschutz

Symbolbild: 123rf/M

Der Deutsche Presserat hat am 11. Juli vier Rügen wegen Verstößen gegen den Opferschutz ausgesprochen. Alle betrafen Springer-Medien. Insgesamt standen 15 Beschwerden auf der Tagesordnung, dabei gab es noch zwei Missbilligungen und zwei Hinweise. Fünf Beschwerden wurden als unbegründet erachtet, zwei Beschwerden wurden vertagt, teilte das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der gedruckten Medien und ihrer Online-Auftritte am 12. Juli mit.

Die B.Z. und bild.de erhielten jeweils eine Rüge für die Berichterstattung über die Tötung eines Berliner Taxifahrers. Unter den Überschriften „Killer nahm das 4. Taxi – das Todesurteil für Mustafa“ und „Trauer um erstochenen Taxi-Fahrer“ zeigten die Redaktionen jeweils unverpixelte Fotos des späteren Opfers. Die für eine Veröffentlichung notwendige Einwilligung der Angehörigen hatten die Redaktionen jedoch offenbar nicht eingeholt. Die Identität von Opfern ist laut Ziffer 8, Richtlinie 8.2 des Pressekodex besonders zu schützen.

Einen schweren Verstoß gegen den Opferschutz erkannte der Presserat in der Veröffentlichung über die Tötung eines Mannes in Köln. Unter der Schlagzeile „Hat Giuseppe Francesco in den Gully gestopft?“ zeigte Bild.de ein Foto des Opfers, welches ein Freund am Fundort der Leiche aufgestellt hatte. Nach Ziffer 8, Richtlinie 8.2 des Pressekodex hätte die Redaktion vor der Veröffentlichung jedoch die Erlaubnis von nahen Angehörigen einholen müssen.

Ebenfalls gegen den Opferschutz verstieß die Übernahme eines Facebook-Fotos einer Frau, die in Schleswig-Holstein tot aufgefunden worden war. Angehörige hatten der Veröffentlichung offenbar nicht zugestimmt. Unter der Schlagzeile „Sie brachte ihre Kinder zur Schule, dann holte sie der Killer“ zeigte bild.de zudem den dringend tatverdächtigen geschiedenen Ehemann des Opfers, welcher nur mit einem Augenbalken versehen war. Nach Ziffer 8, Richtlinie 8.1 des Pressekodex hätte die Redaktion auch den Tatverdächtigen ausreichend anonymisieren müssen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Trumps digitaler Medienpranger

Donald Trump verfolgt mit seinen Attacken auf Medien und Journalist*innen drei Hauptziele: Ablenkung von eigenen Verfehlungen, Bindung seiner rechten Unterstützer*innen und Selbstbereicherung. Große Medienkonzerne unterstützen ihn, um eigene Profitinteressen zu fördern. Das Resultat ist eine Bedrohung von Pressefreiheit und Demokratie.
mehr »

Ein Plädoyer fürs Zuhören

Zuhören, Gehörtwerden, den Dialog auf Augenhöhe führen – das sind Schlagworte unserer Zeit, Leerformeln der politischen Rhetorik. Mit dem Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen sprachen wir über journalistisches Zuhören, BigTech und den Sofortismus der Sozialen Medien.
mehr »

Fakten, Fame und Follower

Im Netz dominiert mittlerweile der Content, den kommerzielle BigTech-Plattformen pushen. Er ist nicht mehr gebunden an eine „öffentliche Aufgabe“ von Journalismus, nämlich durch Information und Fakten zur Selbstverständigung der Gesellschaft beizutragen.
mehr »

Presse-Versorgung hält hohes Zinsniveau

Die Vertreter*innenversammlung der Versicherten der Presse-Versorgung hat beschlossen, die Gesamtverzinsung für das Jahr 2026 im dritten Jahr in Folge beizubehalten. Damit behauptet die Presse-Versorgung erneut ihre Spitzenposition im deutschen Lebensversicherungsmarkt.
mehr »