TIPPS

Urlaub für Freie

Urlaub für Freie? Ja, den gibt es. Aber viele freie Journalisten lassen ihn verfallen. Damit schenken sie Ihren Auftraggebern bares Geld. Als scheidender freier Mitarbeiter in einem Fachzeitschriftenverlag habe ich es ausprobiert – und meinen Urlaub samt Entgeltzahlung in Anspruch genommen.

Die Unterscheidung der Begriffe ‚Urlaubsentgelt‘ und ‚Urlaubsgeld‘ ist dabei wichtig: Urlaubsentgelt ist die gesetzlich Lohnfortzahlung, Urlaubsgeld eine zusätzliche tarifliche oder arbeitsvertragliche Leistung.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 2) stehen jedem Arbeitnehmer ohne Einschränkung 24 Werktage bezahlter Jahresurlaub zu. Das gilt auch für arbeitnehmerähnliche Freie. Das sind jene künstlerisch oder publizistisch Tätigen, die über ein halbes Jahr ein Drittel der Einkünfte bei einem Auftraggeber erzielen. Der Urlaubsanspruch besteht auch, wenn dies nicht explizit mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Der Urlaub muss tatsächlich genommen worden sein, beispielsweise in Absprache mit dem Chefredakteur. Eine Abgeltung nicht genommenen Urlaubs ist nur in Ausnahmefällen möglich. Bei der Berechnung des Entgeltes wird das Honorar ermittelt, das der / die Freie durchschnittlich in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt erhalten hat.

In meinem Fall versuchte der Arbeitgeber diesen Anspruch mit allerlei Tricks zu mindern. Über das Lohnbüro wollte er mich zunächst als „Teilzeitarbeitskraft“ einstufen. In dieser Logik sollte mir auch nur „Teilzeit-Urlaubsentgelt“ gewährt werden. Bei der Entgeltberechnung ist es aber unerheblich, wie viel Tage Urlaub dem Freien zustehen. Denn es geht dabei um einen Geldbetrag, nicht um Urlaubstage. Der errechnete Entgeltbetrag ist ausschließlich von den letzten Verdiensten abhängig.

Grundlage für die erfolgreiche Urlaubsentgelt-Zahlung ist eine gewisse Selbstoffenbarung des Freiberuflers: Die Einkommensverhältnisse müssen dem Arbeitgeber möglicherweise in groben Zügen offen gelegt werden (mittels Steuerbescheid, KSK-Bescheid oder Kontoauszügen).

Die Einforderung von Urlaubsentgelt für Freie wird von individuellen Faktoren abhängig bleiben. Wichtigste Voraussetzung für die „Bewilligung“ ist der persönliche Einsatz des Freiberuflers gegenüber seinem Arbeitgeber. Die Angst vor Nichterteilung von Folgeaufträgen ist der häufigste Grund, dieses Geld nicht einzufordern. Man sollte bei seinem Engagement aber bedenken, dass Urlaubsentgelt ’normalen Arbeitnehmern‘ ganz automatisch zuteil wird und für (selbständige) Freiberufler keine Extra-Zahlung ist.

Der Urlaubsanspruch verfällt nach dem 31. März des Folgejahres. Geltend machen kann man den Anspruch auf Urlaubsentgelt seit 2002 für drei Jahre rückwirkend. Ich habe für diesen Zeitraum meine Forderungen erfolgreich zur Auszahlung bringen können. Mein Arbeitgeber gewährte mir diesen Anspruch „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“, damit firmenintern kein Präzedenzfall geschafft wird. Seiner Auffassung nach wäre die „Überprüfung meiner Ansprüche“ teurer gekommen als meine Forderungen in barer Münze wert waren.

Markus Golletz


Europäische Fellowships für ein Recherche-Projekt

Hochqualifizierte Journalisten aus ganz Europa und den USA, Deutschland eingeschlossen, können sich um eines der Europäischen Fellowships am Journalisten-Kolleg der Freien Universität Berlin bewerben. Teilnehmer dieses mittlerweile sechsten Programms steigen zwei Semester lang aus ihrem Redaktionsalltag aus, um ein Studienjahr an den Berliner Universitäten zu verbringen, um Wissen zu vertiefen und an größeren Recherche-Projekten zu arbeiten.

Gleichzeitig ermöglicht das Programm den Austausch mit Berufskollegen aus Ost- und Westeuropa sowie den USA. Die Dauer des Aufenthalts: Oktober 2004 bis Juli 2005. Je nach Berufserfahrung sind die Junior- und Standard-Fellowships mit 800 bis 2.050 Euro monatlich dotiert.

Bewerber senden ihre Unterlagen mitsamt einem Exposés für ein wissenschaftlich-journalistisches Projekt bis zum 31. Oktober 2003 an:

Freie Universität Berlin
Journalisten-Kolleg, Europäische Journalisten-Fellowships
Otto-von-Simson-Str. 3
14195 Berlin
Telefon 030 / 83 85 – 33 15
Telefax 030 / 83 85 – 33 05
Internet www.ejf.fu-berlin.de
E-Mail


Online-Tarifvertrag beim WDR

Seit dem 1. Mai gilt für freie Mitarbeiter des Westdeutschen Rundfunks ein Tarifvertrag über Online-Mindestvergütungen. So werden zum Beispiel für ein Statement (als Ergänzung eines Beitrages) 80.00 e und für ein Interview (eigenständiges Thema) 230.00 e gezahlt. Für Audofile (selbst erstellt) gibt es je nach 30, 60 oder 90 sec. gestaffelt, 50.00, 75.00 oder 100.00 e. Eigene Fotos werden pro Stück mit 25.00 e, als Fotogalerie aus Agenturmaterial mit 50.00 e oder als Fotogalerie mit eigenem Material (bis 10 Fotos) mit 125.00 e honoriert. Meldungen bis zu 10 Zeilen à 65 Anschläge bringen 42.00 e ein.

Diejenigen, welche einen Radio- oder TV-Beitrag machen und dazu „begleitendes“ Material recherchieren und es auf WDR-Webseiten stellen, müssen sich noch gedulden. Auf Mindesthonorare für solche Leistungen konnten sich die Verhandlungspartner vom WDR, von ver.di und dem DJV nicht einigen. Dennoch sind mit den neuen Tarifen für dein Honorarrahmen Pflöcke eingehauen worden. Ein weiterer Punkt: Bisher ist einmalige Bezahlung vereinbart, also keine erneute Zahlungspflicht für den WDR, falls Leistungen länger oder erneut auf Webseiten genutzt werden. Deshalb ist der Tarifvertrag zunächst bis Ende 2004 befristet.

Die gesamte Vergütungstabelle steht unter: www.freienseiten.de/wdr


Betrügerische Abzocke

Umsonst arbeiten oder draufzahlen?

Unsere Branche gilt als windig: Außenstehende wissen kaum, wie man Journalist wird, und wie Freiberufler an Aufträge kommen, erscheint vielen als Rätsel. Dabei ist – auch dank tüchtiger Gewerkschaftsarbeit – im Grunde alles fein geregelt: Vieles ist möglich.

Seit die wirtschaftliche Baisse die Medienlandschaft verkleinert und Journalisten zuhauf Lohn und Brot suchen, drangsaliert uns jedoch ein Phänomen, das in anderen Bereichen aufzudecken Teil unserer Berufsausübung ist: Betrügerische Abzocke bei der Arbeitssuche.

Da werden im Internet bei der professionellen Anlaufstelle „Newsroom“ von einer Hamburger Medienfirma ausdrücklich „Redakteure“ gesucht – aber es handelt sich um Praktikantenplätze mit Taschengeld. Einfallsreicher verhüllte ein von der EU gefördertes Projekt seinen Nepp: Bewerber sollten einen Text zu einer noch nicht existierenden Ausstellung erarbeiten, abschicken und abwarten. Von 30 Interessenten gingen 15 auf gut Glück ans Werk, 14 davon unbezahlt. Nur der Gewinner erhielt 100 Euro – und hofft auf mehr.

Woanders wird ein Pressesprecher gesucht. Nicht mal 15 Minuten dauert das „Bewerbungsgespräch“ in einem Café. Dann sagt der Bubi vom Kulturverein: „Ich muss los, noch ein paar andere Gesichter ansehen.“ Der junge Mann trinkt gern Kaffee und, das rutscht ihm so raus, eigentlich macht er die Pressearbeit selbst. Auf der Suche nach Erfolg lässt er sich von Profis ihre Strategien und Arbeitsmappen erklären: Tipps und Tricks aus erster Hand!

Kommen lassen, einfach nur kommen lassen. Es ist so simpel. Ein Jungmann aus Baden-Württemberg macht es vor: Er annonciert in der hoch anständigen „SZ“, er suche Berliner Journalisten für einen Wellness-Guide. O ja. Klingt nach angenehmen Arbeitsbedingungen. Ohne etwas anderes als die Fax-Nummer wissen zu wollen, faxt der Jüngling einen Vertrag zu: 175 Euro seien an ihn zu zahlen. Auf Nachfrage wird erklärt, er habe ja Kosten, durch die Inserate und den Aufbau einer Berlin-Filiale.

Gibt es wirklich arme Schlucker unter uns Geistreichen, die sich darauf einlassen? Vermutlich. Da nimmt sich der inserierte Hilferuf eines Entlassenen direkt unverschämt aus: „Kostenfreier Journalist (38) sucht neue Herausforderung“. Er meint das ernst. Das Arbeitsamt zahlt ja. Man sollte den fleißigen Kollegen davon überzeugen, dass es Angebote gibt, bei denen er sogar noch draufzahlen darf – damit seine perfide Lohndrückerrolle perfekt wird. Und wenn er Schule macht, lockt das Paradies der Dilettanten: Journalismus als Beschäftigungstherapie. Ist es das, was diese Gesellschaft will?

Gisela Sonnenburg


Schritt für Schritt zur eigenen Veröffentlichung

Der Campus Verlag hat sein fundiertes Autorenhandbuch neu aufgelegt. Die Verfasserin Sylvia Englert hat eigene Erfahrungen als Verlagslektorin und Sachbuchautorin, beide Perspektiven sind in den Ratgeber eingeflossen: Die Leserinnen und Leser gewinnen dadurch Einblicke in die Arbeitsweise und Gepflogenheiten der Verlage, dies lässt auch die praktischen Empfehlungen der Verfasserin transparent erscheinen.

Das Handbuch begleitet Schritt für Schritt durch alle Stadien eines Buches – von der Kontaktaufnahme mit dem ersten Verlag über die Einreichung von Exposé und Manuskript bis zur Zusammenarbeit mit dem Lektorat. Die Praxistipps werden durch zahlreiche Beispiele und Zitate unterstrichen, denn Englert hat über 60 Interviews mit Schriftstellern, Lektorinnen, Verlegern und weiteren Branchenkennerinnen ausgewertet. Weiter führende Literaturtipps, Hinweise auf Angebote im Internet und Adressen von Literaturbüros, Stipendiengebern und Autorenverbänden ergänzen die einzelnen Abschnitte. Im Kapitel Honorare und Verträge ist der Normvertrag (ausgehandelt zwischen dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels) für den Abschluss von Verlagsverträgen abgedruckt, das neue Urhebervertragsrecht ist ebenfalls berücksichtigt, die Tabelle „Übliche Honorare“ bleibt aber zum Teil hinter den Forderungen des VS zurück.

Denjenigen Autorinnen, die noch keinen Verlag gefunden haben, wird die Entscheidung erleichtert, ob sie es womöglich im Alleingang, etwa im Selbstverlag oder via Print on Demand, versuchen sollten – vor den Lockrufen so genannter Druckkostenzuschussverlage wird dagegen ausführlich gewarnt: Die Autorin bezeichnet sie treffend als Pseudoverlage. Die Seriosität von Literaturagenten kommt ebenfalls auf den Prüfstand, denn auch hier gibt es einige Hochstapler. Als mögliches Sprungbrett in die belletristische Abteilung werden außerdem Literaturzeitschriften und Wettbewerbe vorgestellt. Auch weitere Möglichkeiten, Erfahrungen zu sammeln werden erläutert – Autorengruppen, Schreibkurse, Internetprojekte und schließlich eigene Vorträge und Lesungen vor und nach der Veröffentlichung: Vermarkten Sie Ihr Buch auch selbst! lautet Englerts Appell. Inwieweit der Verlag dieses Engagement honorieren soll, bleibt allerdings offen.

Der Ratgeber geht auch auf einige Besonderheiten ein, die im Bereich Sachbuch gelten, die Hinweise zum Exposé fallen dabei etwas knapp aus. Dennoch ist das Buch für alle Autorinnen und Autoren lesenswert, die einige Anregungen gebrauchen können, um sich im Literaturbetrieb einen Namen zu machen oder ihre Chancen auf dem Buchmarkt zu verbessern.

Sylvia Englert: So finden Sie einen Verlag für Ihr Manuskript.
Schritt für Schritt zur eigenen Veröffentlichung;
Campus concret 1999 / 2003, Frankfurt / New York,
290 S.,15,90 Euro

Irene Gronegger
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