Unternehmenskultur auf dem Prüfstand

Es war sicher eine besondere Sitzung des WDR-Rundfunkrats gestern in Köln. Das wichtigste und umstrittenste Thema: die Vorwürfe um sexuelle Belästigung gegen Mitarbeiterinnen des Senders und der Umgang damit. Auch wenn während des Treffens die Runde weitgehend bemüht war, die bisherige Kritik gegen die Senderverantwortlichen abzuwiegeln, wurde dennoch deutlich: Die Unternehmenskultur des Westdeutschen Rundfunks steht grundsätzlich auf dem Prüfstand.

Nur wenige Tage vor der Sitzung des WDR-Rundfunkrats brodelte die Gerüchteküche mehr denn je: angeheizt durch einen Beitrag des Spiegel, in dem WDR-Fictionchef Gebhard Henke quasi als deutsche Version von Harvey Weinstein dargestellt wird, bis hin zu Gerüchten in der Presse, dass aufgrund verschleppter Aufklärung von Missbrauchs- und Belästigungsvorwürfen die Vertragsverlängerung der Direktoren Jörg Schönenborn und Valerie Weber, deren aktueller Kontrakt noch bis April 2019 läuft, auf dem Spiel stehe. Tatsächlich war die Wiederwahl ursprünglich für die Sitzung eingeplant worden – aus „Vorsorge“ wie es der Gremiumsvorsitzende Andreas Meyer-Lauber vom Deutschen Gewerkschaftsbund beschrieb: „Der Intendant muss den Vorschlag für die Direktoren machen. Da das nicht passiert ist, kann der Rundfunkrat keine neuen Direktoren wählen. Das wird dann ein halbes Jahr vor Auslaufen der Verträge geschehen.“ In Absprache mit Intendant Tom Buhrow sei die Wahl verschoben worden, weil es „andere wichtige Themen“ gebe.

Zwar betonte auch Buhrow, wie froh er über die Mitwirkung der beiden Führungskräfte sei, wies aber darauf hin: „Ich werde einen Vorschlag machen, sobald Monika Wulf-Mathis ihren Bericht abgeschlossen hat.“ Die frühere ÖTV-Vorsitzende prüft zurzeit, wie der WDR mit den Vorwürfen umgegangen ist. Buhrows Amtszeit, die noch bis Juli 2019 läuft, wurde übrigens bereits auf der Sitzung im März bis zum Jahr 2025 verlängert.

Überhaupt nutzte der Intendant die Konferenz, um den aktuellen Stand der WDR- #metoo“ – Debatte zu referieren. Eine Vielzahl von Mitarbeitern sei damit beschäftigt, zahlreichen Hinwiesen nachzugehen: „Es ging erst um zwei ältere Fälle, nennen wir sie A und B.“ Über Fall A sei im Rahmen der „Doppelzimmer-Affäre“ 1991 ein Hinweis in der Bild aufgetaucht: „In den Akten fand sich zu diesem Gerücht nichts.“ Erst 2016 gab es einen neuen Hinweis, der auch mit Androhung einer Kündigung geahndet worden sei. Inzwischen hätten sich auch hier weitere, neue Anhaltspunkte ergeben.

Beim ebenfalls länger zurückliegendem Fall B „wollten sämtliche Hinweisgeberinnen anonym bleiben“, berichtete Buhrow weiter, die damit befasste Personalrätin habe festgestellt, „dass die Vorwürfe als sexuelle Belästigung gewertet werden könnten. Der Hinweisgeber in diesem Fall wurde ermahnt, diese Vorwürfe nicht an Dritte weiterzugeben, weil sie sich nicht belegen ließen.“  (Anm. d. Red.: Offensichtlich handelt es sich hierbei um die damals auch bei Führungskräften bekannt gewordenen Beschuldigungen aus dem Jahr 2010 – M berichtete) Als dritten „prominenten“ Fall, der dieser Tage durch die Medien ging, wies der WDR-Intendant auf Gebhard Henke hin, der selbst an die Öffentlichkeit gegangen ist. Nach konkreten Vorwürfen habe Schönenborn dreimal mit ihm gesprochen, und Henke sei dann freigestellt worden. Jedoch: „Eine Freistellung ist keine Vorverurteilung.“

Die öffentliche und kritische Berichterstattung bezeichnete Buhrow schließlich als Unterstützung für eine notwendige Diskussion: „Und das bringt jetzt auch weitere Fälle hoch. Sexuelle Belästigung ist nicht immer ein Straftatbestand. Viele Frauen ringen mit sich, sind scheu, wollen aber, dass es aufhört. Es haben sich inzwischen 16 Frauen bei den externen Anwälten gemeldet. Es gibt immer mehr Betroffene, die sich verwertbar melden.“

Ganz so kritiklos wollten nicht alle Mitglieder des Rundfunkrats die Darstellungen der Senderführung hinnehmen. Karin Knöbelspies von den Grünen etwa konnte sich noch gut an ihre eigene Zeit als Volontärin beim Kölner Sender Ende der 80er Jahre erinnern: „Damals schon gab es Gerüchte zu Fall A. Sexismus war zu dieser Zeit gang und gäbe. Der Schaden nach außen ist groß, aber intern ist er noch größer. Was ist das für ein Laden, der so angstbesetzt ist?“ Und an die Adresse von Meyer-Lauber gerichtet, der zu Anfang feststellte, der Rundfunkrat sei kein Organ der Ermittlung und des Arbeitsrechts, mahnte sie: „Ich finde, der Rundfunkrat steht da auch nicht außen vor. Ich kann nicht bestätigen, ob die Angelegenheit hier gut aufgearbeitet wird. Wenn so viele Leute sagen, dass in der Unternehmenskultur so viel nicht in Ordnung ist, dann muss sich etwas ändern.“ Ähnlich sah es auch Landtagsmitglied Petra Kammerevert: „Es muss eine Kultur geschaffen werden, in der Betroffene sich trauen können, sich zu melden. Das zeigen die zahlreichen anonymen Hinweise.“

Dieser Punkt spiegelt sich ebenfalls in der Entschließung des Gremiums zu den Belästigungsvorwürfen wieder, die auf der Sitzung verabschiedet wurde. Hier fordern die Mitglieder unter anderem „Maßnahmen des WDR, die dazu beitragen, strukturelle Defizite und Risiken zu erkennen, um Fehlverhalten effektiv zu vermeiden.“

 

 

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