VG Bild-Kunst: Rechte nutzen oder übertragen

Die VG Bild-Kunst verschickt zurzeit Briefe mit den Unterlagen für die Mitgliederversammlung der Berufsgruppe II – Fotografie, Design, Illustration, die am 25. und 26. April in Bonn tagen wird. Diesmal stehen auch Wahlen an. Alle Mitglieder, die an der Berufsgruppenversammlung im Hilton Hotel nicht selbst teilnehmen können, sollten ihre Stimme nicht verfallen lassen, sondern übertragen.

Auf den jährlichen Versammlungen der Verwertungsgesellschaft findet der Meinungsaustausch unter den Mitgliedern statt. Fragen der Verteilung und der Weiterentwicklung des Urheberrechts sind regelmäßig wichtige Diskussionspunkte. 2019 wählen die Berufsgruppen die Berufsgruppen turnusmäßig auch ihre Kandidaten für den ehrenamtlichen Vorstand, den Verwaltungsrat sowie die Fachkommissionen.

ver.di fordert dazu auf, demokratische Stimmrechte wahrzunehmen. Wer aber verhindert ist und seine deshalb Stimme übertragen möchte, kann das mit der Einladung versandte Formular für die Stimmrechtsübertragung nutzen. Übertragungen sind möglich an die ver.di-Fachgruppe Journalismus (dju), an ein anderes Mitglied der Berufsgruppe in der VG Wort oder an Mitglied der Berufsgruppe, das aktuell eine ehrenamtliche Gremienfunktion ausübt. Mit dieser Meldung kann auch bereits die Stimmrechtsübertragung für die Mitgliederversammlung am 27. Juli 2019, ebenfalls in Bonn, angekreuzt werden. Die ausgefüllten Formulare sollen bis zum 18. April an die Geschäftsstelle der VG Bild-Kunst in Bonn zurückgesandt werden. Die Übermittlung ist auch als Fax oder als PDF-Anhang möglich.

Sobald alle Briefe verschickt sind, werden die Unterlagen zur Berufsgruppenversammlung II auch hier im Netz zu finden sein.


Stimmrechtsübertragungen sind zu richten an: Geschäftsstelle der VG Bild-Kunst, Weberstr. 61, 53113 Bonn, Fax: 0228/91534-39, E-Mail: info@bildkunst.de

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