VG Bild-Kunst: Stimmrechte wahrnehmen

Nach den Mitgliedern der VG Wort sind auch die der VG Bild-Kunst zur bereits zweiten außerordentlichen Mitgliederversammlung dieses Jahres geladen. Sie ist für den 17. Dezember 2016 terminiert und nötig, da der Bundesgerichtshof die langjährige Erlösaufteilung beendet hat und der Gesetzgeber eine umfangreiche Neufassung des Rechts der Verwertungsgesellschaften beschlossen hat.

„Während die Versammlung im September das BGH-Urteil zum Gegenstand hatte, sollen im Dezember die noch fehlenden Anpassungen an das neue Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) vorgenommen werden“, schreibt die Verwertungsgesellschaft zur Erläuterung der Tagesordnung. Die dju in ver.di, in der auch viele Bildjournalist_innen und Fotograf_innen Mitglied sind, sieht sich in der Verantwortung, aber auch kompetent, die Belange der Mitglieder in den verschiedenen Berufsgruppen möglichst gut zu vertreten. Zum BGH-Urteil und den damit verbundenen Kontroversen um die Zukunft der Erlösaufteilung sowie gemeinsamer Verwertungsgesellschaften überhaupt bezieht die dju klar Stellung: „Eine Zerschlagung der Verwertungsgesellschaften würde dem Anspruch von ver.di nicht gerecht, für die Urheber auch künftig das Beste aus der Zweitrechteverwertung  herauszuholen. Das ist weder zu erreichen durch reine Autorenvereinigungen noch durch ein Leistungsschutzrecht auch für Buchverlage, das haben einschlägige – schlechte – Erfahrungen ganz deutlich gemacht.“

Mit Blick auf die bevorstehende wichtige Mitgliederversammlung wendet sich die dju an die Stimmberechtigten: Die entsprechende Interessenvertretung könne ver.di nur wahrnehmen, „wenn du uns bzw. unseren Delegierten auch deine Stimme gibst. Entweder, indem du selbst zur Mitgliederversammlung und zu den Berufsgruppenversammlungen am 16. und 17. Dezember 2016 nach Bonn kommst und unsere Delegierten unterstützt und wählst. Oder indem du deine Stimmen vorab an ver.di überträgst. Keinesfalls solltest du das Recht, für deine Interessen zu stimmen, verfallen lassen!“ Die Einladung, Erläuterung zur Tagesordnung der beiden Versammlungen, die Geschäftsordnungen für die Mitglieder- und die Berufsgruppen-Versammlungen sowie das Formular zur Stimmübertragung sind hier zusammengestellt.

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