Warnung vor „medialer Paralleljustiz“

Mahner: Der Bremer Rechtsanwalt und Strafverteidiger Bernhard Docke bei seinem Vortrag.
Foto: Eckhard Stengel

Der renommierte Bremer Strafverteidiger und Menschenrechtler Bernhard Docke, der vor allem als Anwalt des Guantanamo-Häftlings Murat Kurnaz bekannt wurde, hat den Medien die Leviten gelesen: Kriminal-Berichterstattung wirke oft wie eine „mediale Paralleljustiz“ und drohe „die Rechtskultur zu verrohen“, sagte Docke jetzt bei einem Vortrag. Am Rande der Veranstaltung warnte er auch vor vorverurteilenden Begriffen wie „sich vor Gericht verantworten müssen“.

Bernhard Docke ist kein Anwalt, der sofort mit Unterlassungsklagen droht, wenn ihm ein Medienbericht nicht gefällt. Der 63-Jährige schätzt sehr wohl die Pressefreiheit: Medien seien das „Salz in der Suppe der Demokratie“ und hätten eine wichtige Kontrollfunktion, sagte der Anwalt jetzt vor 200 Zuhörern einer Veranstaltung der evangelischen Bremer Friedensgemeinde. Deshalb verwahre er sich auch gegen das „penetrante ‚Fake-News’-Geblöke und unverantwortliche undifferenzierte Medien-Bashing“. Doch auch für Docke gibt es genug Anlässe, um mit Medien hart ins Gericht zu gehen. In seinem Vortrag „Im Namen der Medien: Schuldig! Die Rolle der vierten Gewalt bei der Rechtsprechung“ warf er Journalisten vor, sie würden die menschliche Anfälligkeit für die Faszination des Verbrechens „füttern und gleichzeitig züchten“ – „ein einträgliches ‚Mordsgeschäft’“.

Ein Regler hat sich verschoben

Diese „Dauerberieselung“ führe zu einer „völlig verzerrten Wahrnehmung der realen Gefahrenlage“, so Docke weiter. Deutschland sei eines der sichersten Länder der Welt. Doch ein „politisch-publizistischer Verstärkerkreislauf“ sorge dafür, dass die Fakten nicht ankämen. Die Berichte über Ermittlungen und Prozesse würden „immer sensationsgieriger und übergriffiger“. Im Spannungsverhältnis zwischen der Pressefreiheit einerseits und der Menschenwürde, der Unschuldsvermutung und dem Anspruch auf ein faires Verfahren andererseits habe sich „der Regler zwischen diesen Polen in den letzten Jahren deutlich zulasten der Beschuldigten verschoben“.

Besonders ärgert ihn das Verhalten von Strafermittlern, die schon in einem frühen Verfahrensstadium Pressestatements abgeben oder sogar vertrauliche Akten durchstechen oder Kamerateams auf Durchsuchungstermine hinweisen. „Die Folgen für Beschuldigte sind verheerend“, warnte Docke. Selbst wenn das Verfahren später mit Einstellung oder Freispruch ende, sei der gesellschaftliche Absturz garantiert. Die ewig im Internet verbleibenden Berichte „wirken auf Beschuldigte wie Tätowierungen, wie in Zement gegossenes kollektives Gedächtnis“. Aus Sicht des Anwalts ist das eine „mediale Paralleljustiz“.

Als Beispiel nannte Docke das Verfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann. Gegen ihn fielen „mediale Urteile, teils geradezu Hinrichtungen“. Kachelmann wurde am Ende freigesprochen, blieb aber „lebenslang gezeichnet“. Trotz anschließender medialer Selbstkritik glaubt Docke nicht an eine Läuterung.

Ein weiteres Beispiel: der angebliche Korruptionsskandal bei der BAMF-Außenstelle Bremen, dessen Ausmaß inzwischen stark geschrumpft ist. Docke hält die über Monate anhaltende Medienberichterstattung für „maßlos übertrieben und unseriös“.

Verantwortungslos findet der Bremer Anwalt auch die Berichte über Gewaltverbrechen von Geflüchteten. Jede Gewalttat sei zu beklagen, doch die „überdimensionierte Berichterstattung“ erwecke den Eindruck, als würden deutsche Männer weder töten noch vergewaltigen.

Mäßigung statt Schnellschüsse

Ob Medienberichte die Gerichte beeinflussen? Der Anwalt zitierte dazu anonyme Befragungen von Berufsrichtern. Demnach besteht die Gefahr, dass sich die Juristen bei der Strafzumessung beeinflussen lassen, aber kaum bei der Frage nach Schuld oder Nichtschuld. Dagegen dürften die gleichberechtigt mitentscheidenden Schöffen nach Dockes Einschätzung leichter für öffentlichen Druck empfänglich sein.

„Zur Sicherung unseres Kulturgutes Rechtsstaat“ forderte der Anwalt abschließend, dass sich Behörden und Medien an bestimmte Grundregeln halten müssten, zum Beispiel diese: Berichterstattung während eines Ermittlungsverfahrens nur bei schweren Verbrechen und beim Vorliegen eines „Mindestbestands an Beweistatsachen“. Der Betroffene müsse Stellung nehmen können, und er dürfe nur in Ausnahmefällen identifizierbar gemacht werden. Geheimnisverrat durch Aktenweitergabe sollte strikt verfolgt werden. Und an die Journalisten appellierte Docke, sich stärker ihrer Verantwortung bewusst zu werden: „Statt eines Schnellschusses kann man auch mal nicht berichten.“

Doch wie soll das gehen: Berichterstattung nur über schwere Verbrechen? Auf Nachfrage von M Online sagte der Experte, man könne natürlich nicht verbieten, auch über leichtere Fälle zu berichten. Doch Strafermittler und Journalisten sollten sich zumindest mit Informationen zurückhalten und abwarten, ob sich ein Verdacht verdichte. Docke räumte aber auch ein, dass das für Medien wegen des Wettbewerbsdrucks schwer zu realisieren sei.

Was hält der erfahrene Strafverteidiger von der Medienfloskel, dass sich ein Angeklagter „vor Gericht verantworten muss“? „Das klingt vorverurteilend“, bestätigt er – zumindest bei nicht-geständigen Angeklagten. Denn verantworten könne sich nur jemand, der die Verantwortung trägt. Ähnliches gelte bei der Formulierung von „sichergestellten Beweismitteln“. Juristen verstehen darunter auch Entlastendes, für Laien klingt dieser Begriff jedoch nach Schuldbeweisen. Dazu Docke im M-Gespräch: „Das sind kleine Mosaiksteinchen, wo die Sprache nicht neutral bleibt.“ Dadurch werde nahelegt, dass an dem Vorwurf etwas dran sei.

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