Wolfsburg: Fotograf freigesprochen

Blockade durch Klimaaktivisten 2019 in Wolfsburg. Foto: Pay Numrich

Das Amtsgericht Wolfsburg sprach den Journalisten Pay Numrich vom Vorwurf frei, an der Blockade eines VW-Autozuges beteiligt gewesen zu sein. Im August 2019 hatten zahlreiche Aktivist*innen einen Zug mittels Ankett- und Kletteraktionen blockiert, um auf die Umweltzerstörung durch weitere Autoproduktion aufmerksam zu machen. Eine Polizistin hatte den angeklagten Journalisten als einen der Akteure vor Ort identifiziert. Das Gericht erließ einen Strafbefehl, dem widersprach Numrich. Es kam zur Verhandlung.

Der Flensburger Fotograf Pay Numrich hat sich auf die Dokumentation sozialer Proteste spezialisiert. Ein Foto von ihm erschien in der taz am 18. August 2019. Darauf zu sehen: die Blockade von Klimaaktivist*innen, die vor dem VW-Werk in Wolfsburg die Auslieferung von Neuwagen behinderten. Die Polizei nahm 27 Personen fest, die sich an den Schienen angekettet hatten und beschlagnahmte ihre Handys. Bei der Auswertung der Nummern, die während der Blockade angerufen wurden, stießen sie auf Pay Numrich. Nun ist es nicht verwunderlich, dass in solchen Situationen Journalist*innen kontaktiert werden. Doch nun wurde der Fotograf von der Polizei des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Nötigung und des Landfriedensbruchs beschuldigt. Gegen den Strafbefehl von 600 Euro legte der Journalist Widerspruch ein.

Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Wolfsburg kritisierte Numrich die „Einschränkung der Pressefreiheit durch die Polizeimaßnahmen und die Einseitigkeit der Ermittlungen“. Dass seine Tätigkeit der Polizei bekannt war, zeigten die Ermittlungsakten. In den Auswertungsprotokollen der beschlagnahmten Handys habe hinter seiner Nummer der Vermerk Journalist gestanden, berichtet Numrich gegenüber M. Zudem habe er sich mit dem von ver.di ausgestellten Presseausweis als Journalist ausgewiesen. Dass er dennoch beschuldigt und angeklagt wurde, erklärt sich der freie Journalist Numrich „mit seiner linken Gesinnung“. So sei in der Akte vermerkt, dass Numrich Mitglied im Verein „Roter Stern Flensburg“ ist. Dieser beschreibe sich selbst als „alternativer Sportverein“, heißt es in der Akte dazu. Dort werde auch festgestellt, dass die Gesichter der Mitglieder „szenetypisch unkenntlich gemacht“ worden seien. Während also Numrichs Freizeitaktivitäten akribisch durchleuchtet wurden, ist von den Ermittlungsbehörden als Beleg für seine Arbeit beispielsweise nicht erwähnt worden, dass er Fotos von der VW-Blockade an die taz verkauft hat.

„Bei der Vernehmung der Zeug*innen stellte sich dann auch noch heraus, dass die ermittelnde Beamtin zur Identifizierung nicht mal alles Bildmaterial und das vorhandene Video abgeglichen hatte“, berichtete Numrich in einer öffentlichen Erklärung. Auch eine weitere Person sei von der Beamtin nachgewiesenermaßen falsch identifiziert worden. „Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft immer so ermitteln, steht zu befürchten, dass reihenweise Unschuldige verurteilt werden.“ Die Ergebnisse stünden schon viel zu oft vor Beginn der Ermittlungen fest, so dass nur belastende Indizien gesammelt würden, kritisiert der Fotograf. „Auch wenn heute am Ende ein Freispruch stand, wirken Ermittlungen und Strafverfahren selbst schon einschüchternd und schränken somit Meinungs- und Pressefreiheit ein.“

Beweise dafür, dass sich der Fotograf strafbar gemacht hat, waren also nicht zu finden. Das Amtsgericht sprach in frei. Jetzt will der Journalist über eine Anfrage erkunden, ob sein Name in besonderen Dateien der Ermittlungsbehörden gespeichert ist. Darin sehe er die Gefahr, dass er auch künftig bei seiner journalistischen Arbeit Probleme mit der Polizei bekomme. Etwa wie es Anfang September einigen Journalist*innen ergangen ist, die von der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) in München berichten wollten. Sie wurden nach eigenen Angaben während der IAA trotz Akkreditierung vorübergehend in Gewahrsam genommen. Sie haben jetzt beim Verwaltungsgericht München mit Unterstützung von ver.di Klage eingereicht, um feststellen zu lassen, dass das Festhalten durch die Polizei rechtswidrig war.


Polizeiübergriffe auf IAA-Berichterstatter

Am 22. September lädt die dju in ver.di Bayern um 19.30 Uhr zu einer Videokonferenz zu den Polizeiübergriffen auf IAA-Berichterstatter ein. Gast ist Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die vier Kollegen vor Gericht im Auftrag von ver.di vertritt.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

No SLAPP: Strategische Verteidigung

SLAPPs sind keine neue Entwicklung. Neu ist die massenhafte Verbreitung. Bereits Anfang der Neunzigerjahre hat z.B. Scientology gegen private und behördliche Kritiker massiv gerichtliche Verfahren geführt, bei denen auch über die Prozesskosten Druck ausgeübt werden sollte. Eine strategische Verteidigung kann dabei nützlich sein, zeigt Kapitel fünf des No-SLAPP-Handbuchs.
mehr »

Übergriffe im Sachsen-Anhalt-Wahlkampf

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ging mit einem bislang  beispiellosen Ausmaß an Angriffen auf Medienschaffende einher. Die dju in ver.di zieht nach dem Wahlwochenende eine alarmierende Bilanz. Seit Beginn der Erfassung im Mai 2026 wurden insgesamt 46 dokumentierte Fälle von Übergriffen, Einschüchterungen und massiven Behinderungen gezählt. 
mehr »

Was braucht junger Journalismus?

Zehn Landesverbände, 15.000 Mitglieder, rund 300 Veranstaltungen im Jahr, das ist die Bilanz der Jugendpresse Deutschland, die Clara Hoheisel, Geschäftsführende Bundesvorständin beim Sommerfest der Jugendpresse Deutschland am Freitag in Berlin-Neukölln bekannt gab. Zur Eröffnung gab es ein Gespräch mit ZEIT-Chefredakteur Jochen Wegner über das Thema „Was braucht junger Journalismus“.
mehr »

No SLAPP Handbuch: Strafrecht

Was tun, wenn das Strafrecht instrumentalisiert wird, um gegen unerwünschte Berichterstattungen vorzugehen? Das vierte Handbuchkapitel soll Journalist*innen helfen, mit entsprechenden Strafanzeigen umzugehen, insbesondere wegen Beleidigungsdelikten.
mehr »