Der Stiftungsrat der Stiftung Autorenversorgungswerk der VG WORT hat die seit 2010 gültigen Richtlinien für die Gewährung eines einmaligen Zuschusses zur Alterssicherung (AVW II) geändert, um die Teilnahmemöglichkeiten zu erleichtern. Der Zuschuss wurde erhöht. Er beträgt bis zu 5.000 Euro (bisher 2.500 Euro). Freiberufliche, hauptberufliche Autorinnen und Autoren ab Jahrgang 1955, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen haben, können den Einmalbetrag ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 55. Lebensjahr erreichen, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, beantragen. Gezahlt wird ausschließlich an Freiberufler, die noch nie Geld aus dem Autorenversorgungswerk erhalten haben!
Bezuschusst werden Kapital-Lebensversicherungen, private und öffentliche Rentenversicherungen oder Sparverträge. Hierzu ist ein Nachweis vorzulegen. Es muss gewährleistet sein, dass die Auszahlung der Versicherung nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgt. Die Anlagesumme muss mindestens 5.000 Euro betragen. Der Zuschussbetrag kann im Falle der Auszahlung höchstens 50 Prozent der Anlagesumme betragen. Ausgezahlt wird der Zuschuss im November des Folgejahres nach Antragstellung.
Informationen:
http://www.vgwort.de/die-vg-wort/sozialeinrichtungen/autorenversorgungswerk.html
Karin Leidenberger, Telefon: 089 / 514 12 42
E-Mail: avw@vgwort.de