Vernetzt Euch!

Eine Beschäftigte im öffentlichen Dienst, ein schichtarbeitender Krankenpfleger und ein Auszubildender in einem Energiekonzern – was haben sie gemeinsam? Sie sind ver.di-Mitglieder und aktiv im ver.di-Mitgliedernetz. Diese Kolleginnen und Kollegen kommen beispielhaft mit ihren Erfahrungen im Film zum Mitgliedernetz zu Wort: http://bit.ly/x97YtB
Dieses Netzwerk kann auch für ver.di-Mitglieder aus dem Medienbereich ein Anlaufpunkt sein. Sie können sich hier treffen und austauschen. Gremien oder andere Gruppen haben die Möglichkeit, ihre ganz spezifischen Debatten zu führen, Pläne umzusetzen. Nichtmitglieder haben keinen Zutritt. Das ver.di-Mitgliedernetz ist prall gefüllt mit gewerkschaftlichem Service und bietet Hilfe für alle beruflichen Lebenslagen. Hier geben sich die Mitglieder Tipps und diskutieren. ver.di ergänzt das Angebot mit harten Fakten, Rat und Tat. Mehr dazu im Intenet: http://mitgliedernetzregistrierung.verdi.de/

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ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
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Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
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Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
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AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
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