Warnstreik im Kino während der Berlinale

Berliner Zoo Palast Kino. Foto: Jan Bittner

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft die Beschäftigten der Kinokonzerne CinemaxX und CineStar im Rahmen der bundesweiten Tarifverhandlungen ab Donnerstag (15. Februar 2024) bis zum Wochenende zum Warnstreik auf. Der Aufruf gilt für Kinostandorte in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

„Das Kinovergnügen für Gäste ist hinter den Kulissen ein stressiger Job, deswegen fordern wir statt des Mindestlohns ein angemessenes Einstiegsgehalt von 14 Euro pro Stunde“, begründet ver.di-Verhandlungsführerin Martha Richards die Warnstreiks. Die Einstiegslöhne bei CinemaxX und CineStar bildeten derzeit lediglich den gesetzlichen Mindestlohn ab.

Große Kinoerfolge kleine Löhne

CinemaxX und CineStar gehörten zu den größten Kinobetreibern Deutschlands, die 2023 mit Filmen wie „Avatar 2“, „Super Mario Bros.“ „Barbie“ und „Oppenheimer“ ein äußerst erfolgreiches Kinojahr verbuchen konnten.

„Die Mitarbeitenden hingegen haben Schwierigkeiten von den niedrigen Löhnen die rasant gestiegenen Lebenshaltungskosten zu bewältigen. Die Warnstreiks sind ein klares Signal an die Arbeitgeber, unsere Forderungen ernst zu nehmen“, so Richards.

CineStar zeigte sich in den laufenden Tarifverhandlungen zwar bereit Verbesserungen anzubieten. „Das aktuelle Angebot sieht für die Einarbeitungsphase aber gerade einmal 5 Cent mehr als der gesetzliche Mindestlohn vor. Damit ignoriert CineStar offenkundig die Lebensrealität der Kolleginnen und Kollegen. Wir erwarten substanzielle Nachbesserungen in den kommenden Verhandlungen,“ macht Richards deutlich.

Angebote fehlen bisher

CinemaxX hingegen weigere sich in den Tarifverhandlungen, überhaupt ein Angebot vorzulegen, das Verbesserungen für alle Beschäftigten und Lohngruppen enthält. „Dass CinemaxX rund zwei Drittel der Kolleginnen und Kollegen vom Tarifgeschehen abkoppeln will und nur noch den gesetzlichen Mindestlohn zahlen möchte, ist eine Provokation“, kritisiert Richards.

Die Auswirkungen der ver.di-Warnstreiks im Kino werden von Donnerstag bis Sonntag (15. bis 18. Februar 2024) deutlich spürbar sein. Für die Besucherinnen und Besucher kann es zeitweise zu erheblichen Einschränkungen im abendlichen Kinobetrieb kommen.

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