Achteinhalb Jahre Gefängnis

Der aserbaidschanische Journalist Eynulla Fatullayev muss für achteinhalb Jahre ins Gefängnis und umgerechnet 230.000 US-Dollar Strafe zahlen. Dies entschied ein Gericht am 30. Oktober. Fatullayev hatte in einem Artikel über Aserbaidschans Unterstützung der US-Militäroperationen in der Region geschrieben.

Er wurde der „Bedrohung durch Terrorismus“, der „Steuerhinterziehung“ und „Anstiftung zum Rassenhass“ schuldig gesprochen. Fatullayev ist Chefredakteur und Mitbegründer der zwei Zeitungen „Reanly Aserbaidschan“ und „Gundelik Aserbaidschan“, die zu den wichtigsten im Land zählen. Das Gericht hat außerdem die Konfiszierung von 23 Computern der Zeitungen angeordnet. Die Blätter können schon seit Mai 2007 nicht mehr erscheinen, da ein Teil der Arbeitsmittel wegen „Verstoßes gegen die Feuerschutzordnung“ gepfändet wurde.
„Ein skandalöses Urteil“, so Reporter ohne Grenzen (ROG). „Es beruht auf keinerlei Beweisen und ist rein politisch motiviert. Wir fordern Präsident Aliev auf, dafür zu sorgen, dass Fatullayev umgehend frei kommt.“ Das Urteil spiegelt die sehr schwierige Lage unabhängiger Medien und Journalisten in Aserbaidschan wider und bestätigt den 139. Rang (von 169) des Landes auf der jüngst erschienenen ROG-Rangliste der Pressefreiheit. Neben Fatullayev sind in Aserbaidschan sechs weitere Journalisten im Gefängnis.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Italien plant harte Strafen für Journalisten

Italien plant eine Reform seines Verleumdungsgesetzes. Das Vorhaben wird derzeit vom Justizausschuss des italienischen Senats geprüft und sieht neben höheren Geldstrafen auch ein gefährliches Verbot journalistischer Berufsausübung vor. Verurteilte Reporter*innen könnten ein Arbeitsverbot von bis zu sechs Monaten erhalten. Auch Haftstrafen für Medienschaffende, die eigentlich nicht im Gesetz auftauchen sollten, werden in einem jüngsten Änderungsantrag wieder hinzugefügt.
mehr »

Top Tarifergebnis im Kino

In den Tarifverhandlungen mit der Kino-Kette UCI (United Cinemas International GmbH) wurde am 19. Februar 2024 ein Tarifergebnis erzielt, das an vielen Stellen die ver.di-Forderungen erreicht, so auch den Einstiegslohn von 14 Euro. In der anschließenden Befragung der Mitglieder bis zum 4. März gab es keinerlei Ablehnung. Somit beschloss auch die ver.di-Tarifkommission einstimmig die Annahme des Tarifergebnisses.
mehr »

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
mehr »

Honoraruntergrenzen bei der Kulturförderung

Claudia Roth will ein Versprechen einlösen und Mindeststandards für Honorare von Freien bei der Kulturförderung des Bundes sichern. Laut Ampel-Koalitionsvertrag von 2021 sollten öffentliche Gelder für die Kultur an faire Vergütung gekoppelt sein. Nun, so die Kulturstaatsministerin, werden „für den Kernbereich der Bundeskulturförderung“ Mindesthonorare für Künstler*innen und Kreative eingeführt.
mehr »