Kritik an der Monarchie
Rechtsstaat sieht anders aus: Der Gewerkschafter und Herausgeber der Zeitschrift „Voice of Thaksin“ (Stimme von Thaksin), Somyot Prueksakasemsuk, ist seit fast zwei Jahren im Gefängnis. Dabei wurde in seinem Prozess bis heute kein Urteil gesprochen. Die Behörden haben seine Anträge auf Freilassung gegen Kaution dennoch wiederholt zurückgewiesen.
Somyot Prueksakasemsuk ist seit 30. April 2011 inhaftiert. Sein einziges Verbrechen: Er hat von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. Der Journalist wurde aufgrund der Veröffentlichung von Artikeln angeklagt, die als Kritik an der thailändischen Monarchie verstanden werden. Im Mai 2012 endete Somyot Prueksakasemsuks Gerichtsverhandlung. Die Urteilsverkündung ist schon mehrfach verschoben worden, zuletzt am 19. Dezember.
Kurz vor seiner Festnahme hatte Somyot Prueksakasemsuk eine Kampagne gestartet, mit der er eine Revision des Artikels 112 des thailändischen Strafgesetzbuches durch das Parlament erwirken wollte. Dieser Artikel untersagt jegliche Aussagen oder Handlungen, die „den König, die Königin, den Thronfolger oder den Regenten entehren, beleidigen oder bedrohen“. Jedes dieser Vergehen wird mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren geahndet. Die thailändischen Behörden nutzen den Paragrafen, um friedliche Gegenstimmen zum Schweigen zu bringen. Just nach Artikel 112 ist auch Somyot Prueksakasemsuk angeklagt worden.
„Voice of Thaksin“ versteht sich schon vom Namen her als Blatt, das dem früheren Regierungschef Thaksin Shinawatra und der politischen Gruppierung der sogenannten Rothemden nahe steht. Thaksin Shinawatra lebt seit 2008 im Exil. Obwohl inzwischen dessen Schwester Yingluck Shinawatra Ministerpräsidentin ist, läuft das Verfahren gegen Somyot Prueksakasemsuk weiter.
Was können Sie tun?
Schreiben Sie an die thailändische Premierministerin und fordern Sie die sofortige und bedingungslose Freilassung des Journalisten Somyot Prueksakasemsuk. Betonen Sie, dass er lediglich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat, zu dessen Achtung sich auch Thailand in internationalen Verträgen verpflichtet hat. Verlangen Sie auch eine Änderung von Artikel 112 des Strafgesetzbuches, damit dieser internationalen Menschenrechtsstandards angepasst wird. Schreiben Sie in gutem Thailändisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Prime Minister
Yingluck Shinawatra
Government House
Pitsanulok Road
Dusit District
Bangkok 10300
THAILAND
Fax: 00662-2800858
E-Mail: opm@opm.go.th
Senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS THAILAND
I.E. Frau Nongnuth Phetcharatana,
Lepsiusstraße 64– 66
12163 Berlin
Fax: (030) 79 48 15 11
E-Mail: general@thaiembassy.de