Australische Medien müssen zahlen

Richterhammer

Bild: 123rf

Nach rund dreieinhalb Monaten ist das spektakuläre Verfahren gegen ursprünglich 36 Journalist*innen und Medienunternehmen in Australien beendet. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, gegen eine gerichtliche Nachrichtensperre im Prozess gegen den australischen Kardinal George Pell wegen Kindesmissbrauchs im Dezember 2018 verstoßen zu haben. Der Prozess gilt als einzigartig für ein demokratisches Land, weil er offenbart, wie eingeschränkt die Pressefreiheit in Australien weiterhin ist: durch Gesetze, die noch aus der britischen Kolonialzeit stammen. 

Eigentlich waren drei Prozesswochen anberaumt. Doch dann kam es zu einer fast zweimonatigen Pause. Wie sich herausstellte, war dem Prozess, der auch in den USA und Europa für Schlagzeilen sorgte, ein nachrangiges Verfahren vorgezogen worden. Nach Wiederaufnahme am 28. Januar wurden zunächst mehrere Redakteure vernommen, darunter Alex Lavelle, früherer Chefredakteur von Melbournes führender Tageszeitung The Age. Lavelle sagte aus, juristischen Rat eingeholt, die Schärfe der Schweigeverfügung jedoch verkannt zu haben.

Schließlich kam es Mitte Februar zu einem Deal zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Die Anklage verzichtete auf die Strafverfolgung der Journalist*innen, denen bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Gefängnis drohten. Im Gegenzug bekennen sich die beklagten Medienhäuser schuldig, die Nachrichtensperre missachtet zu haben. Die zwölf Unternehmen, die ein Schuldanerkenntnis abgegeben haben, erklärten sich zu einer Übernahme von Prozesskosten von umgerechnet 420.000 Euro bereit. Die leitenden Reakteur*innen von Tageszeitungen und prominenten Radio- und Fernsehmoderatoren des Landes vor dem Gefängnis bewahrt zu haben, könnte für die Medienunternehmen aber noch teuer werden. Nach dem Schuldbekennnis drohen ihnen nun zusätzliche Strafzahlungen von umgerechnet 320.000 Euro.

Eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft bekräftigte nach Ende der Verhandlung, dass Strafen in dieser Größenordnung durchaus angemessen seien. Die Verteidigung entgegnete, dass die Medien Kardinal Pell namentlich nicht genannt und auf die Veröffentlichung von Prozess-Details verzichtet hatten. Insofern habe es sich um keinen schwerwiegenden Bruch der verhängten Sperre gehandelt. Strafen sollten entsprechend gering ausfallen. Richter John Dixon wird in den nächsten Tagen und Wochen über das Strafmaß beraten. Sein Urteil dürfte er laut Einschätzung der Verteidigung aber erst „in einigen Monaten“ fällen.

Bis dahin könnte es aber zu weiteren Prozessen kommen. Staatsanwältin Lisa de Ferrari hatte in ihrem Plädoyer zu Prozessbeginn darauf hingewiesen, in einem neuen Verfahren auch ausländische Medien belangen zu wollen. Diese hatten nämlich ebenfalls über die Verurteilung Pells berichtet.

Laut deutschen Jurist*innen gilt bei Verletzung einer internationalen Nachrichtensperre jedoch das Tatortprinzip. Da die Pressefreiheit in Deutschland  höher bewertet wird als in Australien, wo diese nicht in der Verfassung steht, gilt eine Auslieferung deutscher Journalisten an die australische Justiz als äußerst unwahrscheinlich. Ausländische Journalist*innen und Vertreter*innen von Medienunternehmen, denen die Missachtung einer Schweigeverfügung zur Last gelegt wird, könnten aber bei der Einreise nach Australien – auch nachträglich – noch belangt werden.

Vor Verhandlungsende sagte eine Vertreterin der Anklage, das Verfahren habe sich bisher noch nicht gegen ausländische Medien gerichtet. Es bleibt also unklar, ob und wann die australische Justiz ein weiteres Verfahren anstrebt.

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