BRÜSSEL. Das Beihilfeverfahren gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF) wurde von der EU-Kommission unter Auflagen eingestellt. Österreich habe zugesichert, den öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF zu präzisieren, die Finanzierung auf das erforderliche Maß zu beschränken, vor Einführung neuer Mediendienste eine öffentliche Konsultation durchzuführen und die kommerziellen Tätigkeiten des ORF klar von den öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten zu trennen, teilte die Kommission am 28. Oktober in Brüssel mit.
Damit stehe die Finanzierungsregelung für den ORF künftig mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang. In der Entscheidung seien erstmals die Kriterien angewandt worden, die die Kommission in ihrer überarbeiteten Rundfunkmitteilung vom Juli 2009 aufgestellt habe, hieß es aus Brüssel. Beschwerden des Verbandes Österreichischer Zeitungen und des Verbandes Österreichischer Privatsender hatten das Verfahren in Gang gebracht.