Die Durchsuchung bei LabourNet und die Beschlagnahme von Daten am 5. Juli 2005 war rechtswidrig. Zu dieser Auffassung gelangte die 6. Strafkammer des Landgerichts Bochum am 10. Januar diesen Jahres.
Die Durchsuchung bei LabourNet und die Beschlagnahme von Daten am 5. Juli 2005 war rechtswidrig. Zu dieser Auffassung gelangte die 6. Strafkammer des Landgerichts Bochum am 10. Januar diesen Jahres. Sie sah Grundrechte von Redakteurin Mag Wompel verletzt. Das Gericht wich damit von der bisherigen Rechtssprechung der 10. Strafkammer des Landgerichts Bochum ab. Nunmehr wurde kein bestimmter auf tatsächliche Anhaltspunkte gestützter konkreter Tatverdacht für eine Straftat durch Mag Wompel gesehen. „Die Verdachtsgründe müssen aber über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausgehen; es müssen sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung vorliegen. Daran fehlte es hier“, so die Kammer. Außerdem hätte „im angefochtenen Beschluss eine inhaltliche Abwägung zwischen der Schwere des Tatvorwurfes und den Beeinträchtigungen der Pressefreiheit vorgenommen werden müssen, was nicht geschehen ist“.
www.labournet.de/ueberuns/beschlagnahme/lg100106.pdf
Sie sah Grundrechte von Redakteurin Mag Wompel verletzt. Das Gericht wich damit von der bisherigen Rechtssprechung der 10. Strafkammer des Landgerichts Bochum ab. Nunmehr wurde kein bestimmter auf tatsächliche Anhaltspunkte gestützter konkreter Tatverdacht für eine Straftat durch Mag Wompel gesehen. „Die Verdachtsgründe müssen aber über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausgehen; es müssen sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung vorliegen. Daran fehlte es hier“, so die Kammer. Außerdem hätte „im angefochtenen Beschluss eine inhaltliche Abwägung zwischen der Schwere des Tatvorwurfes und den Beeinträchtigungen der Pressefreiheit vorgenommen werden müssen, was nicht geschehen ist“.
www.labournet.de/ueberuns/beschlagnahme/lg100106.pdf