EU braucht gemeinsame Regeln

Der Sitz der EU-Kommission in Brüssel. Foto: 123rf

Ist das Herkunftslandprinzip der Europäischen Union im Medienbereich heute noch zeitgemäß? Um diese Frage und viele weitere drehte sich die Diskussion auf der alljährlichen Konferenz der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle in Brüssel. Einfache Antworten gab es nicht.

Das Herkunftslandprinzip im EU-Binnenmarkt ist seit Jahrzehnten eines der wichtigsten Dogmen des Staatenbundes. Es gibt vor, dass Anbieter von Waren und digitalen Diensten grundsätzlich nur die Rechtsvorschriften des Landes erfüllen müssen, in dem sie ihren Hauptsitz haben. Auch wenn sie in ganz Europa tätig sind.

Der digitale Omnibus

Die EU- Kommission will mit einem digitalen Omnibusgesetz die Regeln im Digitalbereich vereinfachen und vier verschiedene Normenkomplexe unter ein Dach bringen: Die Verordnung für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten, die Open-Data-Richtlinie, den Data Governance Act und den Data Act.

Gerade in der sich immer mehr internationalisierenden Medienindustrie wird die Umsetzung dieses Prinzips immer schwieriger. Daher hat die EU ein Regelwerk geschaffen, das stetig wächst. Auch das sorgte für viel Diskussionsstoff in der belgischen Hauptstadt: Wie sinnvoll ist das „Digitale Omnibus“-Paket, das inzwischen aus Digital Services Act, KI-Gesetz, Europäischem Medienfreiheitsgesetz, der Verordnung über politische Werbung, Plattform-zu-Business-Beziehungen sowie Digital Markets Act besteht? Und welchen Freiraum dürfen oder können Nationalstaaten nutzen, um diese EU-Vorgaben innerhalb ihrer Grenzen umzusetzen?

Dazu konnte Laura Ene Iancu von der der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle einige Zahlen bekannt geben: Europäische TV – Anbieter sind zu 21 Prozent in den Niederlanden registriert, in Luxemburg sind es 17 Prozent, in Spanien 14 Prozent, in Tschechien 12 Prozent, in Europas größtem Medienmarkt Deutschland nur acht, während Frankreich auf fünf Prozent kommt. Laut Gilles Fontaine, Leiter der Abteilung für Marktinformationen der Informationsstelle seien rund 10.000 TV – Kanäle auf unserem Kontinent angemeldet.

Über 10.000 TV-Angebote in Europa

Für die Video – on – Demand – Anbieter stellte Iancu ähnliche Ergebnisse vor. Auch in diesem Genre sind die Niederlande offenbar besonders attraktiv: 27 Prozent aller VoD-Betreiber in der Europäischen Union haben dort ihren Hauptsitz, darunter auch Netflix. 16 Prozent wählten Spanien, 14 Prozent Frankreich und nur sieben Prozent Deutschland. Mit diesen Ergebnissen stand auch die Frage im Raum, ob die Wahl der Standorte, insbesondere international agierender Player, etwa mit der unterschiedlichen Regulierung in den jeweiligen Ländern zu tun hat? Obwohl ja eigentlich überall dieselben EU-Vorgaben gelten sollten.

„Für internationale Unternehmen ist es nicht nur die Regulierung, die eine Rolle spielt, sondern auch generell eine gute Umgebung“, sagte Peter Matzneller auf dem Panel in Brüssel. Der Manager Global Affairs bei Netflix ergänzte: „Es geht um die Infrastruktur insgesamt. Für eine globale Firma ist das wichtig, und da stehen dann Fragen im Vordergrund wie, sind die Büros gut an den Flughafen angebunden? Sind die Standorte für Mitarbeitende attraktiv? Wird englisch gesprochen?“ Die Regulierung spiele zwar auch eine Rolle, aber es gebe eben noch viel mehr Aspekte. Der Netflix – Manager kritisierte zudem das „komplizierte Zusammenspiel“ der zahlreichen EU – Regeln, die kaum noch durchschaubar seien.

Demokratische Gesellschaften schützen

Der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten Tobias Schmid machte keinen Hehl daraus, dass er nichts von der Diskussion über die Kompliziertheit des europäischen Medienrechts hält: „Wenn es immer mehr Angebote gibt, dann muss man auch mehr schauen, was das für Angebote sind.“ Es gehe schließlich darum, „unsere demokratische Gesellschaft“ zu schützen. In Deutschland mit seiner föderalen Struktur gibt es 14 Landesmedienanstalten, die aus den Rundfunkbeiträgen finanziert werden. Hier zählt für Rundfunk und Telemedien das Herkunftslandprinzip auf Landesebene. Es gab sogar einmal den Fall, dass eine Landesmedienanstalt versucht hat, eine andere Landesmedienanstalt zu verklagen, weil sie nicht mit der Zulassungsentscheidung für einen Privatsender einverstanden war.

Europäische Medien müssen widerstandsfähig sein

„Diese Herkunftslandregelungen bringen uns vom generellen Gedanken der EU weg“, monierte jedenfalls Matzneller, „manchmal fühle ich mich wie ein Filmfonds-Geschäftsführer – wir wollen Geld investieren und müssen erstmal schauen, wo was erlaubt ist. Der Kostenfaktor gerät dabei ganz aus dem Blickfeld. Das ist praktisch eine Art Re – Nationalisierung.“

Auch das wollte Schmid nicht so stehen lassen: „Die Idee der Regulierung ist, den Kompromiss zwischen Marktinteressen und den Werten zu finden.“ Immer mehr Plattformen verbreiten Desinformationen und illegale Inhalte. „Wir haben Plattformen, die die Gesetze nicht respektieren. Und wir benötigen rechtliche Sicherheit, weil es um übergreifende Werte geht.“

Dass in ihrer Sicht die Einschätzung des Herkunftsland-Prinzips als nationalstaatliches isolationistisches Element falsch ist, das machte Anna Herold schließlich deutlich. Die Leiterin der Abteilung Audiovisuelle Medien und Politik der Mediendienste bei der Europäischen Kommission betonte den Zusammenhang zwischen Regulierung und Stärkung der europäischen Medienunterstützung: „Es geht darum, die europäischen Medien nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen. Einheit und Solidarität müssen noch stärker werden.“

Über die Bedeutung dieser Forderung war sich die Diskussionsrunde Runde allerdings einig. Denn die größte Herausforderung sowohl für Business als auch für die moralischen Werte ist der extrem hohe geopolitische Druck – mit einem Krieg in Europa sowie autoritären und demokratiekritischen Herausforderern des bisherigen westlichen Wertesystems.


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