EU-Folgerecht auch für Fotografen

BERLIN. Eigentlich sollten erstmals in Deutschland ab 1. Januar 2006 auch Fotografen davon profitieren, wenn ihre „Photographien“ über den Kunsthandel, Auktionen oder andere Vermittler weiterveräußert werden. Zu diesem Datum muss die EU-Richtlinie über das Folgerecht vom 27. September 2001 in nationales Recht umgesetzt sein.

Aber auf Grund der Bundestagswahl vom 18. September sind alle Gesetzentwürfe, die noch nicht abschließend beschlossen sind, automatisch im Papierkorb gelandet – so außer dem so genannten „Zweiten Korb“ (siehe zuletzt M 3/2005) auch die neunte Reformnovelle des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) von 1965.

Das Bundesjustizministerium hatte seinen Referentenentwurf zur Neufassung des Folgerechts in § 26 UrhG nur den Interessenverbänden zur Stellungnahme übermittelt, ohne bisher sein Vorhaben öffentlich zu machen. Vielleicht liegt es daran, dass erstmals durch eine Harmonisierung des Urheberrechts in der EU die Standards für Urheber in Deutschland verschlechtert werden.

Erhielten bildende Künstler bisher 5 Prozent des Verkaufserlöses ihrer Werke, so ist durch die EU-Richtlinie die Folgerechtsvergütung nunmehr in fünf Tranchen je nach Verkaufspreis gestaffelt und liegt zwischen 5 (bei bis zu 50 000 Euro) und 0,25 Prozent. Außerdem wird der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung bei 12 500 Euro gekappt. Dies ist von der Richtlinie zwingend vorgeschrieben, nicht aber die vom Justizministerium vorgesehene Anhebung des Mindestverkaufserlöses von bisher 50 auf 500 Euro, um überhaupt in den Genuss der Folgerechtsvergütung zu kommen. Dies würde nach Berechnungen von ver.di zu einer Reduzierung des Aufkommens aus dem Folgerecht um rund 900.000 Euro jährlich führen.

In ihrer Stellungnahme hat ver.di die Bundesregierung aufgefordert, auf die sachlich nicht begründbare Anhebung des Mindestverkaufserlöses zu verzichten. Sie würde nicht nur etwa ein Drittel der bildenden Künstler von der Folgerechtsvergütung ausschließen, sondern besonders auch viele Fotografen, denen diese Vergütung erstmals zustehen würde.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Fußball-EM: Eine Halbzeitbilanz

Spätestens seit dem Gruppensieg der deutschen Nationalelf wechselte die Stimmung im Lande von Skepsis zu Optimismus. Ausgedrückt in Zahlen: Vor dem Start des Turniers trauten gerade mal sieben Prozent der Mannschaft den Titelgewinn zu, nach drei Partien stieg dieser Wert auf 36 Prozent. Entsprechend wuchs auch das Interesse an den TV-Übertragungen.
mehr »

Schutz vor zu viel Stress im Job

Immer weiter, immer schneller, immer innovativer – um im digitalen Wandel mithalten zu können, müssen einzelne Journalist*innen wie auch ganze Medienhäuser sich scheinbar ständig neu erfinden, die Belastungsgrenzen höher setzen, die Effizienz steigern. Der zunehmende Anteil und auch Erfolg von KI-basierten Produkten und Angeboten ist dabei nur das letzte Glied in der Kette einer noch nicht abgeschlossenen Transformation, deren Ausgang vollkommen unklar ist.
mehr »

Für eine Handvoll Dollar

Jahrzehntelang konnten sich Produktionsfirmen auf die Bereitschaft der Filmschaffenden zur Selbstausbeutung verlassen. Doch der Glanz ist verblasst. Die Arbeitsbedingungen am Set sind mit dem Wunsch vieler Menschen nach einer gesunden Work-Life-Balance nicht vereinbar. Nachwuchsmangel ist die Folge. Unternehmen wollen dieses Problem nun mit Hilfe verschiedener Initiativen lösen.
mehr »

Tarifverhandlungen für Zeitungsjournalist*innen

Bereits Ende Mai haben die Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di und dem Zeitungsverlegerverband BDZV begonnen. Darin kommen neben Gehalts- und Honorarforderungen erstmals auch Regelungen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Sprache.
mehr »