EU-Folgerecht auch für Fotografen

BERLIN. Eigentlich sollten erstmals in Deutschland ab 1. Januar 2006 auch Fotografen davon profitieren, wenn ihre „Photographien“ über den Kunsthandel, Auktionen oder andere Vermittler weiterveräußert werden. Zu diesem Datum muss die EU-Richtlinie über das Folgerecht vom 27. September 2001 in nationales Recht umgesetzt sein.

Aber auf Grund der Bundestagswahl vom 18. September sind alle Gesetzentwürfe, die noch nicht abschließend beschlossen sind, automatisch im Papierkorb gelandet – so außer dem so genannten „Zweiten Korb“ (siehe zuletzt M 3/2005) auch die neunte Reformnovelle des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) von 1965.

Das Bundesjustizministerium hatte seinen Referentenentwurf zur Neufassung des Folgerechts in § 26 UrhG nur den Interessenverbänden zur Stellungnahme übermittelt, ohne bisher sein Vorhaben öffentlich zu machen. Vielleicht liegt es daran, dass erstmals durch eine Harmonisierung des Urheberrechts in der EU die Standards für Urheber in Deutschland verschlechtert werden.

Erhielten bildende Künstler bisher 5 Prozent des Verkaufserlöses ihrer Werke, so ist durch die EU-Richtlinie die Folgerechtsvergütung nunmehr in fünf Tranchen je nach Verkaufspreis gestaffelt und liegt zwischen 5 (bei bis zu 50 000 Euro) und 0,25 Prozent. Außerdem wird der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung bei 12 500 Euro gekappt. Dies ist von der Richtlinie zwingend vorgeschrieben, nicht aber die vom Justizministerium vorgesehene Anhebung des Mindestverkaufserlöses von bisher 50 auf 500 Euro, um überhaupt in den Genuss der Folgerechtsvergütung zu kommen. Dies würde nach Berechnungen von ver.di zu einer Reduzierung des Aufkommens aus dem Folgerecht um rund 900.000 Euro jährlich führen.

In ihrer Stellungnahme hat ver.di die Bundesregierung aufgefordert, auf die sachlich nicht begründbare Anhebung des Mindestverkaufserlöses zu verzichten. Sie würde nicht nur etwa ein Drittel der bildenden Künstler von der Folgerechtsvergütung ausschließen, sondern besonders auch viele Fotografen, denen diese Vergütung erstmals zustehen würde.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

DW: Mehr Protest gegen Kürzungen

Nun hat auch der Fachbeirat der Deutsche Welle Educational Programs (DW Deutsch lernen) laut dwdl.de in einer Stellungnahme die geplanten Kürzungen im Deutsch-Angebot des Auslandssenders kritisiert und vor massiven Schäden für den Sender gewarnt. Die DW hatte angekündigt, das Budget halbieren zu wollen, was zu großen Protesten geführt hatte.
mehr »

Medien-Appell: „Lasst uns nach Gaza“

In einem offenen Brief an die israelischen Behörden, unterschrieben von etwa 30 Medienvertreter*innen, darunter von „Le Monde“, fordert die International Press Association erneut den Zugang von Journalist*innen zur palästinensischen Enklave, die seit dem 7. Oktober 2023 geschlossen ist, sowie deren Schutz im Gazastreifen.
mehr »

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »

Journalismus speist KI-Antworten

Ein Viertel von 15 Millionen Quellen, die bei KI-Antworten erscheinen, hat journalistische Herkunft, zeigt eine Erhebung des US-amerikanischen PR-Unternehmens Muck Rack. Ist der seit dem Aufkommens des Internets und nun mit Künstlicher Intelligenz scheinbar beschleunigte und häufig beschworene „Untergang des Journalismus“ doch noch aufzuhalten?
mehr »