EU: Neuer Anlauf für Speicherung von Daten

Ab dem 1. Juli müssen in Deutschland Internet- und Telefon-Provider wieder speichern, wer wann wo mit anderen kommuniziert hat. Doch ob die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich umgesetzt werden wird, ist derzeit ungewiss. Möglicherweise werden Gerichte das bereits im Oktober 2015 verabschiedete nationale Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wieder kassieren. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte erst kurz vor Weihnachten, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung illegal ist.

Die Vorratsdatenspeicherung ist damit aber noch nicht tot. Nachdem die europäischen Justiz- und Innenminister auf einem Treffen in Valletta Ende Januar beschlossen, dass man koordiniert vorgehen wolle, tauschen sich derzeit die Delegationen der Mitgliedstaaten im Europäischen Rat darüber aus, welche Regelung den Anforderungen des EuGH noch standhalten könnte. Die meisten Mitgliedstaaten sind demnach der Ansicht, dass nationale Regelungen wenig Sinn machen, wenn man später bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten doch über die Justizbehörde Eurojust und die Polizeibehörde Europol zusammenarbeiten muss. Über das Tempo ist man sich allerdings noch nicht einig: Während einige Delegationen so schnell wie möglich Lösungsvorschläge erarbeiten wollen, glauben andere, dass „noch etwas Reflexion nötig“ ist.

Der Rechtliche Dienst des Rats kommt in einer ersten Analyse des EuGH-Urteils zu dem Schluss, dass weiterhin eine „präventive“, wenngleich „gezielte“ Datenspeicherung legal sein wird. Dies geht aus einem Ratsdokument vom 9. Februar hervor. Einige Delegationen schlugen vor, eine künftige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im Entwurf für die E-Privacy-Verordnung noch unterzubringen. Die Europäische Kommission will jedenfalls eine Handreichung ausarbeiten, inwieweit nationale Regelungen dem Gerichtsurteil entsprechen könnten. Und auch Eurojust überlegt sich, wie die Datenerhebung so gestaltet werden kann, dass sie in grenzüberschreitenden Verfahren als beweiskräftig gelten darf. Im März sollen die Diskussionen fortgeführt werden.

In Deutschland ist derzeit ein Verfahren des Münchner Internetanbieters Spacenet gegen die Vorratsdatenspeicherung anhängig. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte jetzt aber eine Eilanordnung ab (Az. 9 L 1009/16) und will die Frage, ob die nationale Gesetzgebung mit dem EU-Recht und der Rechtsprechung des EuGH vereinbar ist, erst im Kernverfahren prüfen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Aktionstag für digitale Souveränität

Persönliche Daten sind eine Ware – und wir liefern sie freiwillig an große Technologiekonzerne. Doch was wäre, wenn es auch anders ginge? Eine neue Initiative ruft zum Digitalen Unabhängigkeitstag auf und wirbt für einen Ausstieg aus der digitalen Abhängigkeit.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Smartphones endlich sicherer machen

Als Journalist*innen sind wir verpflichtet, unsere Quellen zu schützen. Wir treffen sie an vertraulichen Orten, anonymisieren Namen, schreddern Unterlagen. Aber was ist mit unseren Smartphones? Während niemand die eigene Haus- oder Bürotür über Nacht offenstehen lassen würde, öffnen wir digital oft ungewollt Tür und Tor zu den sensibelsten Bereichen: Acht Tipps für Datensicherheit bei Smartphones
mehr »