Ab dem 1. Juli müssen in Deutschland Internet- und Telefon-Provider wieder speichern, wer wann wo mit anderen kommuniziert hat. Doch ob die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich umgesetzt werden wird, ist derzeit ungewiss. Möglicherweise werden Gerichte das bereits im Oktober 2015 verabschiedete nationale Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wieder kassieren. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte erst kurz vor Weihnachten, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung illegal ist.
Die Vorratsdatenspeicherung ist damit aber noch nicht tot. Nachdem die europäischen Justiz- und Innenminister auf einem Treffen in Valletta Ende Januar beschlossen, dass man koordiniert vorgehen wolle, tauschen sich derzeit die Delegationen der Mitgliedstaaten im Europäischen Rat darüber aus, welche Regelung den Anforderungen des EuGH noch standhalten könnte. Die meisten Mitgliedstaaten sind demnach der Ansicht, dass nationale Regelungen wenig Sinn machen, wenn man später bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten doch über die Justizbehörde Eurojust und die Polizeibehörde Europol zusammenarbeiten muss. Über das Tempo ist man sich allerdings noch nicht einig: Während einige Delegationen so schnell wie möglich Lösungsvorschläge erarbeiten wollen, glauben andere, dass „noch etwas Reflexion nötig“ ist.
Der Rechtliche Dienst des Rats kommt in einer ersten Analyse des EuGH-Urteils zu dem Schluss, dass weiterhin eine „präventive“, wenngleich „gezielte“ Datenspeicherung legal sein wird. Dies geht aus einem Ratsdokument vom 9. Februar hervor. Einige Delegationen schlugen vor, eine künftige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im Entwurf für die E-Privacy-Verordnung noch unterzubringen. Die Europäische Kommission will jedenfalls eine Handreichung ausarbeiten, inwieweit nationale Regelungen dem Gerichtsurteil entsprechen könnten. Und auch Eurojust überlegt sich, wie die Datenerhebung so gestaltet werden kann, dass sie in grenzüberschreitenden Verfahren als beweiskräftig gelten darf. Im März sollen die Diskussionen fortgeführt werden.
In Deutschland ist derzeit ein Verfahren des Münchner Internetanbieters Spacenet gegen die Vorratsdatenspeicherung anhängig. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte jetzt aber eine Eilanordnung ab (Az. 9 L 1009/16) und will die Frage, ob die nationale Gesetzgebung mit dem EU-Recht und der Rechtsprechung des EuGH vereinbar ist, erst im Kernverfahren prüfen.