Akbar Ganji darf gegen Zahlung einer Kaution das Gefängnis verlassen. Der iranische Journalist, der nach der Rückkehr von einer Berliner Tagung der Heinrich-Böll-Stiftung in Teheran festgenommen wurde, traf jetzt in zweiter Instanz auf mildere Richter. Allerdings war bei Redaktionsschluss noch nicht endgültig über seine Freilassung entschieden.
Das Berufungsgericht reduzierte Ganjis Haftstrafe von zehn Jahren auf sechs Monate. Drei der vier Anklagepunkte – darunter die Beleidigung des gestorbenen Revolutionsführers Ajatollah Khomeini – wurden fallengelassen. Erst am 13. Januar dieses Jahres war der Redakteur der Zeitung „Fath“, der zuvor die Verwicklung des Geheimdienstes an der Ermordung einiger Intellektueller und Schriftsteller aufgedeckt hatte, zu der langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die IG Medien hatte sich in einer Aktion zusammen mit amnesty international für Ganjis Freilassung eingesetzt (M 12/2000).
Freigelassen wurde der burundische Rundfunkjournalist Gabriel Nikundana, für den sich amnesty international und IG Medien ebenfalls eingesetzt hatten (M 4/2001). Der im März festgenommene Mitarbeiter des unabhängigen Radiosenders „Bonesha FM+“ kam inzwischen auf freien Fuß; die Anklage wegen vermeintlicher Unterstützung der bewaffneten Rebellen wurde fallengelassen.