Freispruch für Mesale Tolu beantragt

Foto: Freundeskreis Freiheit für Mesale Tolu

Im Prozess gegen die deutsche Journalistin Mesale Tolu hat die türkische Staatsanwaltschaft am Donnerstag einen Freispruch beantragt. Die Urteilsverkündung sei auf den 24. Dezember vertagt worden, teilte Margit Stumpp, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, mit. Stumpp ist in Istanbul vor Ort und beobachtet den Prozess. Tolu sagte nach der Verhandlung dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Ulm, dass dies für die Staatsanwaltschaft „ein politischer Offenbarungseid“ sei. Er zeige, dass sich das Verfahren von Anfang an auf bodenlose Vorwürfe gestützt habe.

Der aus Ulm stammenden Tolu werden „Terrorpropaganda“ und „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ vorgeworfen. Am Donnerstag fand auch der Prozess gegen ihren Ehemann Suat Corlu und weitere Menschen statt.

Die Staatsanwaltschaft habe den Freispruch von Tolu in allen Anklagepunkten aus Mangel an Beweisen beantragt. Corlu indessen soll zwar von dem Anklagepunkt der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung freigesprochen, aber wegen Terrorpropaganda schuldig gesprochen werden. Tolus Anwälte hätten den Antrag der Staatsanwaltschaft angenommen, der ihnen erst am Mittwoch zugegangen sei, berichtete Stumpp.

Tolu sagte dem epd: „Auch ein möglicher Freispruch im Dezember kann all das Erlebte, all die Schikanen und Repressionen nicht wiedergutmachen.“ Weiterhin seien Dutzende Menschen inhaftiert, Kritiker Repressalien ausgesetzt. „Dass ich oder meine Mitangeklagten vermutlich freigesprochen werden, wird an dieser Tatsache nichts ändern.“

Grünen-Politikerin Stumpp ergänzte, die lange Untersuchungshaft unter schwierigsten Bedingungen sei nie gerechtfertigt und völlig unangemessen gewesen. „Ich bin natürlich sehr froh über den beantragten Freispruch von Mesale Tolu, allerdings ist auch dieser Prozess unrechtmäßig und eine Schikane gegen politisch Andersdenkende.“

Der Geschäftsführer von „Reporter ohne Grenzen“, Christian Mihr, sagte in Berlin, sein Verband begrüße außerordentlich, dass die türkische Staatsanwaltschaft heute beantragt habe, Tolu freizusprechen. Die Vorwürfe seien haltlos gewesen. „Das haben wir während der viel zu langen vier Jahre, die dieser Prozess dauerte, immer wieder deutlich gemacht.“ Tolu sei in Deutschland in Sicherheit, aber noch immer säßen viel zu viele Journalistinnen und Journalisten wegen ihrer Arbeit zu Unrecht in Haft.

Tolu war Ende April 2017 in Istanbul festgenommen worden und anschließend mehr als sieben Monate in Haft. Die Journalistin kurdischer Herkunft hatte in Istanbul unter anderem für die Nachrichtenagentur Etha gearbeitet. Der Prozess gegen sie begann im Oktober 2017, rund zwei Monate später wurde Tolu unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Im August 2018 durfte sie nach Aufhebung der Ausreisesperre in ihre Heimat Deutschland zurückkehren.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Guatemala: Eine ernüchternde Bilanz

Knapp zwei Jahre ist Guatemalas Präsident Bernardo Arévalo im Amt und erklärtes Ziel seiner Regierung ist es einen Schutzmechanismus für Journalist*innen einzuführen. Doch das innovative Projekt kommt nicht vom Fleck, moniert die Medienanalystin Silvia Trujillo gemeinsam mit zahlreichen bekannten Berichterstatter*innen. Dafür machen sie nicht nur den omnipräsenten „Pakt der Korrupten“ verantwortlich, sondern auch das Zögern der Regierung. Die verharre im Stand-By.
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »

„Hollywood“-Niveau aus der Retorte

Ob Kampfgetümmel, Dinosaurierwelten oder längst untergegangene Metropolen: Die Nutzung von KI, um Dokumentationen aufzuhübschen, wird zum Standard. Aber was darf man? Und was darf man nicht? Darüber diskutiert die Branche eifrig hinter den Kulissen.
mehr »