In Nepal sind 33 Medienschaffende hinter Gittern

Krishna Sen, Chefredakteur der maoistischen Zeitung Janadisha, Atindra Neupane, Journalist bei Janadisha, und Sangita Khadka, Korrespondent der Wochenzeitung Jana Ahwhan, wurden am 20. Mai in einem Vorort von Kathmandu verhaftet. Nach den drei Journalisten wurde wochelang gefahndet. Krishna Sen wird vorgeworfen Führer der Kommunistischen Partei Nepals für die Region Kathmandu zu sein. Auch den beiden anderen wird unterstellt, der Partei anzugehören. Damit stieg die Zahl der in Nepal im „Kampf gegen den Terrorismus“ inhaftierten Medienschaffenden auf 33. Mehr als zehn Wochen nach seiner Inhaftierung Mitte Januar in Kathmandu wurde Bijay Raj Acharya, Leiter des nepalesischen Verlagshauses „Srijanashil Prakasahan“, aus der Haft entlassen. Die Sicherheitskräfte hatten offenbar versucht, dem Journalisten, der in der Haft misshandelt wurde, eine Zusammenarbeit mit der maoistischen Guerilla anzuhängen. ver.di hatte gemeinsam mit amnesty international die Freilassung von Bijay Raj Acharya gefordert (M 3/02).

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Türkei: Kurdische Journalisten in Gefahr

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Beschwerde gegen BND-Gesetz

Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde gegen das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz) ein. Damit reagieren die Organisationen auf ungenügende Reformen des Gesetzes, das den Schutz von Medienschaffenden nicht ausreichend berücksichtigt. RSF und GFF erwarten sich von der Entscheidung ein Grundsatzurteil, das nicht nur Auswirkungen auf die Rechtslage in Deutschland haben wird, sondern auch Strahlkraft in die anderen Mitgliedstaaten des Europarates.
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