Lesenswerter Anachronismus

Es gibt Fragen, die im Medienalltag der Bundesrepublik untergehen. Etwa: Wie viele Computer gibt es in Afrika und wie werden sie von wem genutzt? Welche Rolle spielen Presse und Rundfunk im täglichen Leben des „schwarzen Kontinents“?

Wer darauf Antworten sucht, findet sie kaum in Zeitungen und Zeitschriften oder gar in Fernseh- und Rundfunksendungen hierzulande. Selbst auf den sich wandelnden Medienseiten dominieren eher die Raabs und die Möchtegern-„Superstars“, auf Computerseiten eher die neueste High-Tech. Die Lücke füllt jetzt – wenn auch nicht vollständig – die durchaus lesenswerte Broschüre „Radio in Afrika“. Auf 60 anspruchsvoll gestalteten Seiten kommen ein Dutzend Autoren zu Wort, schildern ihre Erfahrungen und Erwartungen, analysieren scharfsinnig, geben Denkanstöße und unterbreiten so manch praktikablen Vorschlag. Zwar hat auch des Bundesministerium für Zusammenarbeit (BMZ) die Broschüre gesponsert, doch der eigentliche Anstoß ging vom DGB-Bildungswerk und seinem Nord-Süd-Netz aus. Mit Unterstützung des KomTech- Instituts und der UNESCO hatte es im März 2002 etwa 35 Experten aus 15 Ländern zu einer Tagung eingeladen. Das Ergebnis ist diese Broschüre, in deren Vorwort DGB-Bildungswerk-Chef Dietmar Hexel einräumt, gleich zweifach „Anachronismen“ zu bedienen – angesichts New-Economy-Hype und des „Blackout“-Kontinents Afrika. Beides sei aber „bewusst gewählt und gesucht“ – eben als spezifischer Gewerkschaftsbeitrag zur Globalisierung. how

Radio-Kommunikation in Afrika
Redaktion: Jörg Becker und Werner Oesterfeld
Düsseldorf: DGB-Bildungswerk 2002.

Bezug DGB-Bildungswerk,
Hans-Böckler-Str. 39,
40476 Düsseldorf

Der Autor Jörg Becker ist neben zahlreichen anderen Veröffentlichungen auch durch seine gemeinsam mit Daniel Salamanca im KomTech-Report 27 / 2001 veröffentlichte Studie „Entwicklungspolitische Fachzeitschriften. Eine Markanalyse“ bekannt.

In Nr. 3 / 2002 der Zeitschrift „Entwicklung + und Zusammenarbeit (E+Z) behauptete der verantwortliche Redakteur Reinhold E. Thiel in einer Rezension, dass es sich dabei um eine Gefälligkeitsstudie handelte, die auf eine Idee von epd-Entwicklungspolitik zurückgehe. Das KomTech-Institut verklagte Thiel auf Unterlassung dieser Bewertung und hatte damit Erfolg. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250 000 Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten verbot das Landgericht Köln diese Meinung weder wörtlich noch sinngemäß zu wiederholen.

 

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