„Mumia – You’ll never walk alone“ und „Free Mumia Abu Jamal“ stand auf Transparenten, die am Abend des 27. März am Boxhagener Platz in Berlin-Friedrichshain zu sehen waren. Das Berliner Solidaritätskomitee für Mumia Abu Jamal hatte dort eine Kundgebung angemeldet. Auch in anderen Städten Europas und Amerikas sind in den letzten Tagen Unterstützer_innen des seit 37 Jahren inhaftierten US-Journalisten auf die Straße gegangen. Sie wollen erreichen, dass sein Fall neu verhandelt wird.
Mumia Abu Jamal wurde 1982 wegen Mordes an einem Polizisten zum Tode verurteilt. Er hat die Tat immer bestritten, doch das Gericht missachtete viele den engagierten farbigen Journalisten entlastende Fakten. Nach weltweiten Protesten wurde das Todesurteil gegen den Journalisten, der auch Ehrenmitglied von ver.di Berlin-Brandenburg ist, schließlich in eine lebenslängliche Haftstrafe umgewandelt. Danach hat sich vor allem in den europäischen Ländern das Interesse an Mumias Fall merklich verringert. Das zeigte sich auch an der geringen Beteilgung bei der Berliner Kundgebung. In den USA hingegen setzen sich Unterstützer_innen weiter beharrlich für die Neuauflage des gerichtlichen Verfahrens ein. Dann könnten auch die vielen Indizien, die Mumia von einer Täterschaft entlasten, in den Prozess eingeführt werden, so ihre Hoffnung.
Nach jahrelangen vergeblichen Bemühungen erhöhen sich dafür jetzt die Chancen: Die aktuelle verfassungsrechtliche Klage von Mumia und seinen Anwält_innen geht davon aus, dass ihm bislang das Recht auf ein faires Berufungsverfahren verweigert wurde, weil der Staatsanwalt Ronald D. Castille, der an dem Urteil gegen den Journalisten beteiligt war, 1998 und 2012 als Richter am Obersten Gerichtshof Pennsylvanias, den Erfolg von Mumias Berufungsanträgen persönlich verhinderte. Dabei verwendete er die gleiche juristische Argumentation, die er bereits in seiner Zeit als Bezirksstaatsanwalt gegen Mumia vorgebracht hat. Auch in anderen Verfahren hat Castille eine Doppelrolle als Staatsanwalt und Richter gespielt. Eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshof der USA aus dem Jahr 2016 sieht allerdings das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren bereits dann verletzt, wenn ein Staatsanwalt, der persönlich an dem ursprünglichen Strafverfahren beteiligt war, bei einer späteren Berufungsverhandlung als Richter tätig wird. Dieser Entscheidung gemäß müsste auch Mumias Fall neu aufgerollt werden.
Doch bis es soweit ist, muss ein komplexes juristischer Prozedere absolviert werden. Dazu gehörte die Anhörung vor dem Staatsgericht für Kriminal- und Zivilrechtsprechung am 27.März. Hoffnungen auf einen neuen Prozess für Mumia Abu Jamal liegen auch in der Person des neuen Chefstaatsanwalts der zuständigen Anklagebehörde Larry Krasner begründet, der bei seiner Wahl von Bürgerrechtsbewegungen und der Black Lives Matter-Bewegung unterstützt wurde. Krasner hat ein Ende von Korruption und Law-and-Order-Politik angekündigt. Die Solidaritätsbewegung macht mit den aktuellen weltweiten Aktionen auch deutlich, dass es weiterhin auf Druck von der Straße ankommt. Öffentlicher Protest hatte schließlich erst verhindert, dass Jamal hingerichtet wurde. Ein Aktivist des Berliner Mumia-Bündnisses warnt auch vor verfrühten Optimismus. „Entweder wir erzielen jetzt vor Gericht einen Durchbruch, der den Anfang vom Ende von Mumias Gefangenschaft bedeutet. Oder uns läuft die Zeit davon und der bereits mehrmals schwer erkrankte Gefangene muss bis an sein Lebensende hinter Gefängnismauern sitzen.“