In Frankreich sind am 22. Januar neue Urheberabgaben in Kraft getreten, die an die Autoren von Musik und Film ausgeschüttet werden. Für eine unbespielte CD werden 3,70 Francs (1,10 Mark) fällig und für eine Roh-DVD 24,75 Francs (7,37 Mark). Auch für andere elektronische Datenträger wie Minidiscs und Speichersteine für MP3-Player gelten ähnliche Sätze. Bei bespielbaren CDs, die nicht nur für Musik gedacht sind, gilt ein ermäßigter Satz von 2,15 Francs (65 Pfennig). Angesicht sinkender Herstellungskosten sollen die Mehrkosten voraussichtlich nicht an die Käufer weitergegeben werden, meldete dpa.
In Österreich soll in diesem Jahr auf alle verkauften PC-Festplatten eine Urheberabgabe – sie sind gesetzlich nur auf Datenträger erlaubt – erhoben werden. Die Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana (AM) will dabei 300 Schilling (etwa 42,60 Mark) durchsetzen. Für den Fall, dass die Hardware-Hersteller einer Abgabe nicht grundsätzlich zustimmen, will die AM bereits Anfang 2001 vor Gericht gehen. Ebenfalls in der Alpenrepublik wurde erstmals in Europa eine Vereinbarung über die Entgeltung von Urheberrechten bei Gratis-Downloads von MP3-Musik-Dateien zwischen Rechteverwertern und Website-Betreibern abgeschlossen. Vertragspartner sind die AM und die AKM (Autoren, Komponisten, Musikverleger) einerseits und der Internet-Buch- und CD-Händler lion.cc andererseits.