Niederländische Korrespondentin frei

TÜRKEI. Die Niederländische Korrespondentin Frederike Geerdink wurde am 13. April in der Türkei vom Vorwurf der Terrorpropaganda freigesprochen.

Die Anklage legte ihr zur Last, dass sie Fotos von Sympathisanten der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht hatte. Sie interviewte auch PKK-Chef Cemil Bayik und gab ihm die Hand, wie auf einem Foto zu sehen war. Letztlich beantragte selbst die Staatsanwaltschaft den Freispruch.
International sorgte der Fall für großes Aufsehen. Erstmals wurde im Fall Geerdink der Anti-Terror-Strafrechtsparagraf gegen eine Auslandskorrespondentin angewandt. Ansonsten wird er in der Türkei benutzt, um Kritiker zum Schweigen zu bringen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »

Journalist weiter in syrischer Haft

Zivilgesellschaftliche Gruppen rufen dazu auf, sich weiter für die Freilassung des kurdischen Journalisten Ahmet Polad einzusetzen. Er war im Januar gemeinsam mit seiner deutschen Kollegin Eva Maria Michelmann  in der nordsyrischen Stadt Raqqa verschwunden. Seit dem 19. Juni 2026 ist Michelmann wieder in Köln. Polad ist weiter in Haft.
mehr »

US-Regierung schränkt Journalistenvisa ein

Die US- Regierung hat vor, die Gültigkeitsdauer von Visa für ausländische Journalist*innen in den USA von mehreren Jahren auf 240 Tage zu verkürzen. Für chinesische Journalist*innen soll die Gültigkeit auf  90 Tage  beschränkt werden. Der Europäische Journalistenverband (EFJ) verurteilt diese drastische Einschränkung aufs Schärfste.
mehr »