TÜRKEI. Die Niederländische Korrespondentin Frederike Geerdink wurde am 13. April in der Türkei vom Vorwurf der Terrorpropaganda freigesprochen.
Die Anklage legte ihr zur Last, dass sie Fotos von Sympathisanten der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht hatte. Sie interviewte auch PKK-Chef Cemil Bayik und gab ihm die Hand, wie auf einem Foto zu sehen war. Letztlich beantragte selbst die Staatsanwaltschaft den Freispruch.
International sorgte der Fall für großes Aufsehen. Erstmals wurde im Fall Geerdink der Anti-Terror-Strafrechtsparagraf gegen eine Auslandskorrespondentin angewandt. Ansonsten wird er in der Türkei benutzt, um Kritiker zum Schweigen zu bringen.