Unter dem Eindruck der Geiselnahme in einem Moskauer Musik-Theater hat das russische Parlament am 1. November im Eilverfahren die Mediengesetze verschärft. Mehr als zwei Drittel der Abgeordneten stimmten für das Vorhaben. Danach unterliegt die Berichterstattung über Anti-Terror-Einsätze künftig strengen Beschränkungen. Es dürfen keine Informationen mehr verbreitet werden, die entsprechende Maßnahmen behindern könnten. Die Führung in Moskau hatte zuvor die Berichterstattung von in- und ausländischen Medien zum Vorgehen bei der Beendigung des Geisedramas kritisiert. Bei der Stürmung des Theaters Ende Oktober war ein nicht näher beschriebenes Giftgas eingesetzt worden. Weit über hundert Geiseln starben bei der Aktion.
Die neuen Presse-Bestimmungen verbieten Berichte über an Anti-Terror-Operationen beteiligte Spezialeinheiten und Krisenstäbe. Nach Moskauer Lesart ist auch der Krieg in Tschetschenien eine Maßnahme gegen den Terrorismus. Eine unabhängige Berichterstattung zu den Gräueltaten der russischen Armee in der abtrünnigen Kaukasus-Republik war schon vorher kaum möglich (siehe auch M, 10 – 11 / 2002). Russische Journalisten und Nichtregierungsorganisationen befürchten, dass eine Debatte über den Tschetschenien-Krieg in den Medien des Landes künftig kaum noch möglich sein werde.
Unterdessen wurde der Moskauer Korrespondent der „taz“, Klaus-Helge Donath, von einem Gericht der russischen Hauptstadt freigesprochen. In einem Artikel im Mai 2001 hatte er ein Lobgedicht auf Präsident Putin zitiert und den Personenkult um den Staatschef kritisiert. Die Klage wegen Ehrverletzung und Beleidigung wurde jetzt abgewiesen.