Rechercheschutz

Die Pressefreiheit in etlichen europäischen Staaten wird immer stärker strapaziert – meist unter der Vorgabe, die öffentliche Sicherheit zu schützen und Terrorismus zu bekämpfen. Gerichte verhängen Geld- und Freiheitsstrafen gegen Journalisten, Staatsanwälte lassen Journalisten überwachen, Redaktionen durchsuchen und Quellenmaterial beschlagnahmen. Gleichzeitig wird der Schutz von so genannten Whistleblowern abgebaut.


Gegen diese Entwicklung stemmt sich nun der Europarat, in dem 47 europäische Länder vertreten sind. Er hat Anfang Oktober „Richtlinien zum Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit in Krisenzeiten“ verabschiedet, die eine Abkehr von staatlichen Repressalien gegen die Presse verlangen. Diese wenden sich auch gegen die Länder, die „Untersuchungsverfahren gegen Journalisten führen, weil diese Informationen im öffentlichen Interesse erhalten oder veröffentlicht haben.“ Wer denkt da nicht an die jüngsten Ermittlungen der deutschen Justiz gegen 17 Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat?
Rückhalt bietet die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Sie schließt im Artikel 10 der Europäischen Menschenrechte über die „Freiheit der Meinungsäußerung“ auch den Schutz der journalistischen Recherche ein. So hatte der Gerichtshof die Schweiz verurteilt, weil das Bundesgericht die Meinungsfreiheit verletzt hatte. Unter anderem hatte ein Reporter im Zusammenhang mit einem Postraub von einer Angestellten der Zürcher Staatsanwaltschaft Informationen über Vorstrafen von Verdächtigten erhalten. Wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses erhielt er eine Geldstrafe.
Der Europarat verlangt nun von all seinen Mitgliedern, die nationalen Gesetze so zu gestalten, dass sie die Pressefreiheit tatsächlich gewährleisten. Künftig solle niemand mehr in journalistische Quellen herumstöbern können, erklärt Thomas Hammarberg, Kommissar für Menschenrechte im Europarat. Er fordert: „Nicht einmal Richter sollten Journalisten zwingen können, ihre vertrauliche Quellen zu enthüllen.“
In den Richtlinien des Europarats heißt es dazu aber erst einmal nur: „Die Mitgliedstaaten sollen das Recht der Journalisten schützen, ihre Informationsquellen nicht offenbaren zu müssen – sowohl in der Praxis, als auch per Gesetz. Sie sollten Journalisten nicht dazu zwingen, Informationen oder Material wie Notizen, Fotografien und Videoaufnahmen herauszugeben.“ Außerdem dürften investigative Journalisten nicht mit Freiheitsstrafen, unangemessenen Geldstrafen, Berufsverboten, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen eingeschüchtert werden. Ein gutes Zeichen. Doch bis die Richtlinien tatsächlich die Rechtsprechung in den Mitgliedstaaten erreichte, das dürfte noch Jahre dauern. Schließlich könnte jetzt auch das Europaparlament ein Wörtchen in Sachen Pressefreiheit mitreden wollen.

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