Urheberabgaben für beschreibbare CD-ROMs und DVDs sowie MP3-Speicherchips sollen in der Schweiz eingeführt werden. Diese Forderung haben die fünf Verwertungsgesellschaften des Landes der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten vorgelegt. Bisher werden dort solche Abgaben auf Musikkassetten und Videobänder erhoben, nicht jedoch wie in Deutschland auf CD-Rohlinge.
Wird in der Anhörung vor der Schiedskommission keine Einigung zwischen den beteiligten Parteien erzielt, fällt diese einen Entscheid über die Tarife. Dieser kann dann noch vor dem Bundesgericht angefochten werden.