Türkei: Strafe wegen Satire nicht rechtens

Foto: Pixabay

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt. Die Bestrafung eines Mannes wegen zweier satirisch-kritischer Facebook-Posts über Präsident Recep Tayyip Erdogan verstieß gegen die Meinungsfreiheit, urteilte der Gerichtshof am 19. Oktober in Straßburg. Die Türkei wird aufgefordert, das zugrundeliegende Gesetz zu ändern und dem Kläger 7.500 Euro Schadenersatz zu zahlen.

Ein 2014 von dem Mann auf Facebook geteilter Post zeigte laut dem Gerichtshof für Menschenrechte den damaligen US-Präsidenten Barack Obama, wie er einen in Frauenkleidern steckenden Erdogan küsst. Erdogan wurden auf Kurdisch Worte in den Mund gelegt, die sich auf den Syrien-Krieg beziehen: „Wirst Du das Eigentum an Syrien in meinem Namen eintragen lassen, mein lieber Ehemann?“ 2016 folgte ein Post, auf dem Erdogan und ein weiterer türkischer Politiker zu sehen waren, wozu unter anderem geschrieben stand: „Mögen die Luxus-Leben, die Ihr dank gestohlener Träume führt, in den Tiefen der Erde begraben sein.“

Der Mann wurde aufgrund eines Artikels des türkischen Strafgesetzbuches, das für den Präsidenten höheren Schutz als für andere Menschen vorsieht, zu knapp einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei Monate musste er in Untersuchungshaft verbringen. Sein juristisches Vorgehen in der Türkei blieb erfolglos.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte nun (AZ: 42048/19), dass der Staat zwar ein legitimes Interesse am Schutz seines Oberhauptes haben könne. Das rechtfertige aber nicht, dem Präsidenten durch härtere Sanktionen einen privilegierten Status zu gewähren, wo es um die Ausübung der Meinungsfreiheit gehe. Darüber hinaus hänge die Angemessenheit von Eingriffen in die Meinungsfreiheit oft davon ab, ob die Behörden auch andere als strafrechtliche, zum Beispiel zivilrechtliche Mittel, einsetzen könnten.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Anti-SLAPP-Entwurf bleibt zahnlos

Der Bundestag debattiert heute erstmals über den Entwurf für ein Gesetz gegen Einschüchterungsklagen (Anti-SLAPP-Gesetz). Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union fordert die Koalitionsfraktionen auf, das Gesetz in vier zentralen Punkten nachzubessern, um Medienschaffende und andere häufig von SLAPPs Betroffene endlich wirksam vor missbräuchlichen juristischen Maßnahmen zu schützen.
mehr »

Portugiesen publizieren in Eigenregie

Aufgeben ist keine Option. „Als der Verlag bankrott ging, machten wir weiter“, erklärt Rui Tavares. „Wir“ das sind neben dem 64-jährigen Chefredakteur der politischen Wochenzeitschrift in Portugal - Visão - 11 weitere Redakteure.
mehr »

Als deutsche Reporterin im Iran

Die ZDF-Korrespondentin Phoebe Gaa ist zuständig für die Berichterstattung aus der Türkei und dem Iran. Sie ist eine der wenigen westlichen Journalisten, die im Iran vor Ort ist. Mit M sprach sie über die Proteste im Iran und wie sie darüber berichtet.
mehr »

Spanien droht Musk mit Strafen

Für Elon Musk, Chef der Online-Plattform X ist der spanische Regierungschef ein „Tyrann“ oder ein „Faschist“. Pedro Sanchez will "Tech-Oligarchen" wie Musk persönlich strafrechtlich für Inhalte auf ihren Plattformen und für Manipulationen an Algorithmen verantwortlich machen und ein Social-Media-Verbot für junge Menschen einführen.
mehr »