Türkei: Strafe wegen Satire nicht rechtens

Foto: Pixabay

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt. Die Bestrafung eines Mannes wegen zweier satirisch-kritischer Facebook-Posts über Präsident Recep Tayyip Erdogan verstieß gegen die Meinungsfreiheit, urteilte der Gerichtshof am 19. Oktober in Straßburg. Die Türkei wird aufgefordert, das zugrundeliegende Gesetz zu ändern und dem Kläger 7.500 Euro Schadenersatz zu zahlen.

Ein 2014 von dem Mann auf Facebook geteilter Post zeigte laut dem Gerichtshof für Menschenrechte den damaligen US-Präsidenten Barack Obama, wie er einen in Frauenkleidern steckenden Erdogan küsst. Erdogan wurden auf Kurdisch Worte in den Mund gelegt, die sich auf den Syrien-Krieg beziehen: „Wirst Du das Eigentum an Syrien in meinem Namen eintragen lassen, mein lieber Ehemann?“ 2016 folgte ein Post, auf dem Erdogan und ein weiterer türkischer Politiker zu sehen waren, wozu unter anderem geschrieben stand: „Mögen die Luxus-Leben, die Ihr dank gestohlener Träume führt, in den Tiefen der Erde begraben sein.“

Der Mann wurde aufgrund eines Artikels des türkischen Strafgesetzbuches, das für den Präsidenten höheren Schutz als für andere Menschen vorsieht, zu knapp einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei Monate musste er in Untersuchungshaft verbringen. Sein juristisches Vorgehen in der Türkei blieb erfolglos.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte nun (AZ: 42048/19), dass der Staat zwar ein legitimes Interesse am Schutz seines Oberhauptes haben könne. Das rechtfertige aber nicht, dem Präsidenten durch härtere Sanktionen einen privilegierten Status zu gewähren, wo es um die Ausübung der Meinungsfreiheit gehe. Darüber hinaus hänge die Angemessenheit von Eingriffen in die Meinungsfreiheit oft davon ab, ob die Behörden auch andere als strafrechtliche, zum Beispiel zivilrechtliche Mittel, einsetzen könnten.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Sorge um Pressefreiheit in Osteuropa

„Journalistinnen und Journalisten stehen In vielen Ländern Osteuropas unter enormem Druck von Regierungen. Von Pressefreiheit kann angesichts von Repressalien wie Klagen, Bedrohungen und Inhaftierungen keine Rede mehr sein. Dabei machen die Journalist*innen einfach nur eins – ihre Arbeit“, betont Tina Groll, Bundesvorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, anlässlich der Verleihung der Free Media Awards 2024 für Medienschaffende in Osteuropa heute norwegischen Nobel-Institut in Oslo.
mehr »

Neues Urteil gegen Kieler Nachrichten

Schlappe für den Verlag der Kieler Nachrichten: Das Landgericht Flensburg hat untersagt, dass der Verlag in Verträgen mit hauptberuflich freien Journalist*innen unzulässige Klauseln vereinbart. Erneut geklagt hatten der Deutsche Journalisten-Verband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. Zukünftig darf die Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co. die Klauseln nicht mehr nutzen, da sie unklar und unverständlich sind und die freien Mitarbeiter unangemessen benachteiligen.
mehr »

Niederlage für Google und Apple

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwei weitreichende Urteile gegen Tech-Riesen gefällt. Die Richter*innen bestätigten eine Geldbuße gegen Google von 2,4 Milliarden Euro. Zudem muss Apple 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen.
mehr »

Immerhin gibt es Presse

Der Iran gehört zu den repressivsten Ländern weltweit für Journalist*innen. Hunderte wurden strafverfolgt, inhaftiert oder hingerichtet. Medien unterliegen systematischer staatlicher Kontrolle, das Internet wird umfassend zensiert und überwacht. Dennoch wird viel über den Iran berichtet und viele Iraner*innen nutzen soziale Medien. Es gibt einen öffentlichen politischen Diskurs. Ein Gespräch mit dem Historiker Arash Azizi.
mehr »