Türkei: Strafe wegen Satire nicht rechtens

Foto: Pixabay

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt. Die Bestrafung eines Mannes wegen zweier satirisch-kritischer Facebook-Posts über Präsident Recep Tayyip Erdogan verstieß gegen die Meinungsfreiheit, urteilte der Gerichtshof am 19. Oktober in Straßburg. Die Türkei wird aufgefordert, das zugrundeliegende Gesetz zu ändern und dem Kläger 7.500 Euro Schadenersatz zu zahlen.

Ein 2014 von dem Mann auf Facebook geteilter Post zeigte laut dem Gerichtshof für Menschenrechte den damaligen US-Präsidenten Barack Obama, wie er einen in Frauenkleidern steckenden Erdogan küsst. Erdogan wurden auf Kurdisch Worte in den Mund gelegt, die sich auf den Syrien-Krieg beziehen: „Wirst Du das Eigentum an Syrien in meinem Namen eintragen lassen, mein lieber Ehemann?“ 2016 folgte ein Post, auf dem Erdogan und ein weiterer türkischer Politiker zu sehen waren, wozu unter anderem geschrieben stand: „Mögen die Luxus-Leben, die Ihr dank gestohlener Träume führt, in den Tiefen der Erde begraben sein.“

Der Mann wurde aufgrund eines Artikels des türkischen Strafgesetzbuches, das für den Präsidenten höheren Schutz als für andere Menschen vorsieht, zu knapp einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei Monate musste er in Untersuchungshaft verbringen. Sein juristisches Vorgehen in der Türkei blieb erfolglos.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte nun (AZ: 42048/19), dass der Staat zwar ein legitimes Interesse am Schutz seines Oberhauptes haben könne. Das rechtfertige aber nicht, dem Präsidenten durch härtere Sanktionen einen privilegierten Status zu gewähren, wo es um die Ausübung der Meinungsfreiheit gehe. Darüber hinaus hänge die Angemessenheit von Eingriffen in die Meinungsfreiheit oft davon ab, ob die Behörden auch andere als strafrechtliche, zum Beispiel zivilrechtliche Mittel, einsetzen könnten.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »

Pressefeindliche Angriffe in Leipzig

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beobachtete am Samstag in Leipzig Connewitz eine Demonstration. Neben zahlreichen Behinderungen der Berichterstattung kam es auch zu einem körperlichen Angriff auf ein Kamerateam des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Die dju äußert große Besorgnis über die Lage der Pressefreiheit und fordert ein konsequenteres Eingreifen der Polizei auf Grundlage des sächsischen Versammlungsgesetzes.
mehr »

Regierungswechsel ohne Pressefreiheit

Berichten in einem „feindseligen Umfeld“ ist Alltag für die Kolleg*innen in Venezuela, so „Reporter ohne Grenzen“. Das bestätigt auch die Journalistin Ronna Rísquez, die seit mehr als zwanzig Jahren für verschiedene Medien aus Caracas berichtet. Nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom 28. Juli 2024 habe sich die Situation weiter verschärft, so Rísquez. Sie hat auch deshalb Venezuela vor rund zehn Monaten verlassen – beobachtet genau und will zurück.
mehr »