Türkei: Strafe wegen Satire nicht rechtens

Foto: Pixabay

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt. Die Bestrafung eines Mannes wegen zweier satirisch-kritischer Facebook-Posts über Präsident Recep Tayyip Erdogan verstieß gegen die Meinungsfreiheit, urteilte der Gerichtshof am 19. Oktober in Straßburg. Die Türkei wird aufgefordert, das zugrundeliegende Gesetz zu ändern und dem Kläger 7.500 Euro Schadenersatz zu zahlen.

Ein 2014 von dem Mann auf Facebook geteilter Post zeigte laut dem Gerichtshof für Menschenrechte den damaligen US-Präsidenten Barack Obama, wie er einen in Frauenkleidern steckenden Erdogan küsst. Erdogan wurden auf Kurdisch Worte in den Mund gelegt, die sich auf den Syrien-Krieg beziehen: „Wirst Du das Eigentum an Syrien in meinem Namen eintragen lassen, mein lieber Ehemann?“ 2016 folgte ein Post, auf dem Erdogan und ein weiterer türkischer Politiker zu sehen waren, wozu unter anderem geschrieben stand: „Mögen die Luxus-Leben, die Ihr dank gestohlener Träume führt, in den Tiefen der Erde begraben sein.“

Der Mann wurde aufgrund eines Artikels des türkischen Strafgesetzbuches, das für den Präsidenten höheren Schutz als für andere Menschen vorsieht, zu knapp einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei Monate musste er in Untersuchungshaft verbringen. Sein juristisches Vorgehen in der Türkei blieb erfolglos.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte nun (AZ: 42048/19), dass der Staat zwar ein legitimes Interesse am Schutz seines Oberhauptes haben könne. Das rechtfertige aber nicht, dem Präsidenten durch härtere Sanktionen einen privilegierten Status zu gewähren, wo es um die Ausübung der Meinungsfreiheit gehe. Darüber hinaus hänge die Angemessenheit von Eingriffen in die Meinungsfreiheit oft davon ab, ob die Behörden auch andere als strafrechtliche, zum Beispiel zivilrechtliche Mittel, einsetzen könnten.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Gemeinsame Standards für Medienfreiheit

In Brüssel wird der European Media Freedom Act (EMFA) bereits als "Beginn einer neuen Ära" zelebriert. Ziel der Verordnung ist es, die Unabhängigkeit und Vielfalt journalistischer Medien in der EU in vielfacher Hinsicht zu stärken. Doch wie er von den Mitgliedsstaaten  - vor allem dort, wo etwa die Pressefreiheit gefährdet ist wie Ungarn und der Slowakei - umgesetzt wird, zeigt sich erst im kommenden Sommer.
mehr »

Eine Stimme für afghanische Mädchen

Die iranische Filmemacherin Sarvnaz Alambeigi begleitet in ihrem Dokumentarfilm „Maydegol“ über viele Jahre eine junge Muay-Thai-Boxerin aus Afghanistan, die im Iran unter schwierigen Umständen für ein selbstbestimmtes Leben kämpft. Im Interview erzählt Alambeigi, welche Rolle das Kopftuch für den Film spielt, was sie von der jungen Generation gelernt hat und warum der Film endet, bevor Maydegol endlich gelingt, was sie sich wünscht.
mehr »

Nicaraguas bedrohte Medien

Die Diktatur des nicaraguanischen Präsidentenpaars Daniel Ortega und Rocio Murillo hat in den letzten Jahren immer mehr Journalist*innen ins Exil getrieben. Unter erschwerten Bedingungen berichten Menschen wie Lucía Pineda vom Nachrichtenkanal "100% Noticias" oder Wendy Quintero nun aus dem Ausland. Für diese Arbeit nehmen sie stellvertretend für viele andere am 26. November 2024 den Menschenrechtspreis der Friedrich-Ebert-Stiftung entgegen.
mehr »

Österreich: Gefahr für die Pressefreiheit

In Österreich ist die extrem rechte FPÖ bei den Nationalratswahlen stärkste Kraft geworden. Noch ist keine zukünftige Koalition etabliert. Luis Paulitsch erklärt im Interview, welche Entwicklungen in der österreichischen Medienlandschaft zu erwarten sind, sollten die FPÖ und ihr Spitzenkandidat Herbert Kickl an der Regierung beteiligt werden. Paulitsch ist Jurist, Zeithistoriker und Medienethiker. Von 2019 bis 2024 war er Referent des Österreichischen Presserats, dem Selbstkontrollorgan der österreichischen Printmedien;  seit 2024 bei der Datum Stiftung für Journalismus und Demokratie.
mehr »